|
(0) |
Ich bin 17 Jahre alt und habe mich frisch verliebt. Jetzt möchte ich die Pille nehmen. Deshalb war ich bei einer Frauenärztin. Nun hat die Ärztin meiner Mutter von meinem Besuch erzählt. Darf sie das?
Nein. Ihre Frauenärztin hat das Arztgeheimnis verletzt. Ohne Ihr Einverständnis darf sie Ihren Eltern nichts erzählen. Denn das Arztgeheimnis schützt auch minderjährige Kinder, sofern sie urteilsfähig sind. Ob jemand urteilsfähig ist, muss zwar von Fall zu Fall geklärt werden. Doch eine 17-Jährige ist alt genug, um über Verhütungsmittel wie die Pille selbst zu entscheiden. Nur wenn eine schwere Operation bevorsteht, entscheiden bei Minderjährigen immer die Eltern.
Für Ihre Ärztin kann das strafrechtliche Folgen haben. Ärzte und Arztgehilfinnen sind grundsätzlich verpflichtet, alles über die Patientinnen und Patienten geheimzuhalten. Dazu gehört schon allein die Information, dass jemand in Behandlung ist.
Auch unter Arztkollegen muss das Arztgeheimnis gewahrt werden. Nur wenn die Patienten einwilligen, darf eine Ärztin oder ein Arzt Auskunft erteilen.
11. Mai 2005
