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Artikel | K-Tipp 9/2005

Junior-Karte gilt nicht immer

Wenn Eltern ein Billett oder ein Abo besitzen und ihre Kinder eine Junior-Karte, dann fahren diese in öffentlichen Verkehrsmitteln in Begleitung der Eltern gratis. So einfach ist die Regel. Doch Achtung: Es gibt Ausnahmen. Haben die Eltern nämlich ein Streckenabo oder ein Abo eines Tarifverbundes im Sack, dann berechtigt die Junior-Karte nicht zur Gratisfahrt.

«Die Junior-Karte», erklärt SBB-Sprecher Roland Binz, «ist ein Abonnement, das Familien günstige Freizeitreisen ermöglichen soll.» Strecken- und Verbundabos hingegen seien für den Pendlerverkehr gedacht. Daher gelte die Junior-Karte in Kombination mit diesen Abos nicht. Den Verantwortlichen der Transportunternehmen mag der Unterschied einleuchten - den Konsumenten hingegen nicht unbedingt.

(mdb)

04. Mai 2005


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