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Wer bei Auktionen nach Schnäppchen jagt, muss aufpassen, dass er nicht in eine Falle tappt - das gilt auch online. Deshalb sollten Nutzer sich an einige Spielregeln halten.
Auktionshäuser - zum Beispiel Ebay, Ricardo und Hood - stellen ihre Internetplattform zur Verfügung. Ver- und ersteigern - das machen in der Regel Privatpersonen untereinander. Seltener bieten auch Firmen online Waren an.
Vor dem Bieten
- Achtung bei ausländischen Anbietern
Wer erste Erfahrungen mit Internetauktionen sammelt, hält sich mit Vorteil an Schweizer Anbieter. Der Grund: Bei Problemen muss sich der Käufer meist direkt an den Verkäufer wenden. Das wird kompliziert, wenn der Verkäufer im Ausland wohnt. Ausserdem verteuern sich die Transportkosten.
- In verschiedenen Auktionshäusern suchen
Es lohnt sich, ein bestimmtes Produkt in mehreren Auktionshäusern zu suchen. Hilfreich kann dabei die Auktionssuchmaschine www.asearch.de sein. Sie prüft über 100 Onlineauktionshäuser. Nicht selten fährt im Endeffekt günstiger, wer das Objekt der Begierde auf einer kleineren Plattform ersteigert.
- Verkäufer überprüfen
Käufer und Verkäufer bewerten sich nach Abwicklung des Geschäfts gegenseitig auf der Auktionsplattform. Der clevere Käufer informiert sich vor dem Bieten für ein Produkt über den Verkäufer in dessen Bewertungsprofil. Erhält ein Verkäufer viel Lob, ist das ein Hinweis auf seine Seriosität.
In dieselbe Richtung zielt die Frage an den Verkäufer, ob man die Ware nach dem Ersteigern abholen könne. Willigt der Verkäufer ein und gibt seine Wohnadresse preis, hat er vermutlich nichts zu verbergen.
- Beschreibung der Ware
Der Anbieter beschreibt seine Ware selber und wird diese in ein möglichst gutes Licht rücken. Beschreibungen sind möglicherweise unvollständig, Mängel werden verschwiegen. Ist eine Fotografie vorhanden, kann man sich eine bessere Vorstellung des Artikels machen. Selbst ein Bild räumt jedoch nicht alle Unsicherheiten aus.
Wer sich bei Typenbezeichnungen auskennt, kann auch bei Produkten ohne Bild mitsteigern. Hier sind Schnäppchen möglich, weil viele Bieter die Finger von Ware ohne Bild lassen.
Vorsicht bei Angaben wie «für Bastler» und «keine Funktionsgarantie». Hier ist anzunehmen, dass die Ware Macken hat. Zu einem guten Beschrieb gehören natürlich auch klare Angaben zu den Zahlungs- und Lieferbedingungen.
So oder so: Herrscht nicht völlige Klarheit über den Zustand der Ware, sollte sich der Kaufwillige deren Funktionsfähigkeit beim Anbieter schriftlich bestätigen lassen.
- Ladenpreis herausfinden
Vor dem Mietbieten sollte man sich nach dem Ladenpreis der Ware erkundigen. Das verhindert überteuerte Käufe.
- Warten mit dem Gebot
Wer schon Tage vor dem Auktionsende mitbietet, treibt lediglich den Preis nach oben. Geübte Bieter steigen deshalb erst kurz vor Auktionsende ein.
Während der Auktion
- Limite setzen
Wer etwas ersteigern will, sollte sich eine Limite setzen und den so genannten Bietagenten einschalten. Wird ein Gebot von einem Mitbieter übertroffen, erhöht der Bietagent bis zum vorgegebenen Höchstgebot automatisch um den Mindestbetrag. So läuft man keine Gefahr, den Zuschlag wegen Abwesenheit zu verpassen. Eine Höchstlimite schützt auch einigermassen vor Preistreiberei.
- Nicht um jeden Preis
Auktionsplattformen können zu einem regelrechten Bietfieber führen. Ein kühler Kopf ist beim Bieten notwendig. Die meisten Produkte tauchen wieder einmal in einer Auktion auf.
Nach der Auktion
- Zahlungsbedingungen
Bei Auktionsende teilt die Auktionsplattform dem Verkäufer die Mailadresse des Käufers mit. Spätestens dann werden Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart. Ersteigerte Produkte sollten nie im Voraus bezahlt werden. Empfehlenswert ist die Bezahlung bei Entgegennahme der Ware. Dann kann sich der Käufer vergewissern, dass der Beschrieb tatsächlich der Ware entspricht.
Ist der Kauf vor Ort nicht möglich, lässt er sich auch über einen Treuhandservice abwickeln. Bei dieser Zahlungsart überweist der Käufer das Geld auf ein Treuhandkonto. Der Betrag wird erst weitergereicht, wenn die Ware eingetroffen ist. Dabei fallen jedoch Gebühren an, die sich Käufer und Verkäufer üblicherweise teilen.
Will der Verkäufer den Geldtransfer über einen bestimmten Treuhänder abwickeln, ist Vorsicht angebracht. Denn bereits haben Ganoven gefälschte Treuhandwebsites aufgebaut. Es ist deshalb ratsam, sich an jenen Treuhanddienst zu halten, der von der jeweiligen Auktionsplattform empfohlen wird.
- Ware nicht oder defekt geliefert
In solchen Fällen empfiehlt es sich, dem Verkäufer per Einschreiben eine Frist zu setzen, innert der er die Ware reparieren respektive liefern muss. Nützt das nichts, bleibt nur der Gang vor ein Gericht. Unzufriedene Käufer sollten ihre Probleme mit Verkäufern zudem unbedingt dem Auktionshaus melden.
Was Verkäufer beachten sollten
- Der Verkäufer sollte vorgängig die Höhe der Verkaufsprovision abklären. Diesen Betrag verlangt das Auktionshaus zusätzlich zu den Auktionsgebühren, sofern ein Verkauf tatsächlich zu Stande kommt.
- Wertvolle Stücke sollten unbedingt mit einem Mindestgebot versehen sein. Dieses sollte aber nicht zu hoch sein, denn ein tiefer Startpreis lockt mehr Bieter an.
- Aussagekräftige Bilder erhöhen die Aufmerksamkeit der Bieter.
- Der Verkäufer hat eine Garantiepflicht: Ist nichts anderes vereinbart, muss er nach schweizerischem Recht für Mängel zwölf Monate lang geradestehen.
- Auktionshäuser werden speziell an Wochenenden und Abenden gern besucht. Verkäufer tun also gut daran, die Auktion über ein oder zwei Wochenenden laufen zu lassen und das Auktionsende auf einen Abend zu setzen.
23. März 2005 | Patrick Gut
