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Artikel | saldo 5/2005

Strafgebühren für Kunden

Vorsicht ist geboten im automatischen Zahlungsverkehr: Wenn ein Konto nicht gedeckt ist, kann es für den Zahler teuer werden - besonders für Swisscom-Kunden.

Wer Geld eintreiben will, fährt mit den Lastschriftverfahren der Banken (LSV) oder Debit Direct von Postfinance (DD) gut. «Wir haben keinen Mahnaufwand, sparen Porto, weil der Kunde nicht jeden Monat eine Rechnung erhält - und die Buchhaltung muss sich nie mit Zahlungsdifferenzen beschäftigen», fasst André Zangger von der Krankenkasse Atupri die Vorteile des LSV zusammen. Er spricht für alle Unternehmen, die via LSV oder DD direkten Zugriff auf die Konti ihrer Kunden haben.

Kein Wunder, fördern die Anbieter diese Zahlungsvariante: Orange etwa führt regelmässig Promotionen durch, mit denen sie auf die Möglichkeiten der Direktbelastung aufmerksam macht. Auch die Swisscom wirbt dafür: «Einfacher geht es nicht. Wenn Sie Ihre monatliche Rechnung mittels Direktbelastung begleichen, können Sie sie getrost vergessen.»


Probleme entstehen, wenn mal kein Geld auf dem Konto liegt

Diesen Rat sollten LSV-Zahler im Allgemeinen und Swisscom-Kunden im Besonderen aber lieber gleich vergessen. Denn liegt auf dem Konto vorübergehend einmal nicht genügend Geld, wird es teuer. Während Orange und Sunrise in solchen Fällen einfach eine Rechnung mit Zahlungsfrist versenden, belastet die Swisscom ihren Kunden im Wiederholungsfall eine «Bearbeitungsgebühr». Diese beträgt laut dem Kleingedruckten des Telekommilliardärs «mindestens 30 Franken pro Fall». Swisscom-Sprecherin Pia Colombo rechtfertigt sich mit dem Verursacherprinzip und den dadurch entstehenden Kosten. Nur: Dem Unternehmen entstehen durch die Rückweisung der automatischen Belastung seitens der Banken keinerlei Unkosten. Und: Fast alle anderen von saldo angefragten Firmen können es sich leisten, ihre treusten Zahler nicht zu belasten.

Bei der Kreditkartenherausgeberin Viseca lassen 90 Prozent der Kunden die Rechnungen direkt belasten, bei der Krankenkasse ÖKK sind es über 30 Prozent, bei der Swica 20 Prozent und bei Orange immerhin 7 Prozent. Laut Angaben dieser Firmen werden jeden Monat zwischen 1 und 3 Prozent der Direktzahlungen von Post und Banken mangels Deckung zurückgewiesen.

Ist ein Konto nicht gedeckt, weisen praktisch alle Banken anfallende Lastschriften zurück. Immerhin wird in der Regel noch die individuelle Situation eines Kunden berücksichtigt: «Wir prüfen, ob in den nächsten zwei Tagen noch Eingänge, etwa der Lohn, erwartet werden können. Ein weiterer Aspekt ist das Kundenportfolio. Aufgrund dieser Angaben wird entschieden, ob die Belastung stattfinden kann oder abgelehnt werden muss», erklärt Jeannette Wild von der Raiffeisen-Gruppe.

Die einzige Bank, die laut eigenen Angaben Lastschriften auch bei Unterdeckung ausführt, ist die UBS. Bei Postfinance kann auf Wunsch vereinbart werden, dass das Konto bis maximal 1000 Franken überzogen werden darf.


Strafgebühr gilt nur, wenn der Kunde informiert wurde

Davon, dass man seine Rechnungen dank LSV getrost vergessen darf, kann jedoch keine Rede sein. Wird eine Belastung nicht ausgeführt, erfährt der Kunde manchmal gar nichts davon: «Der Kunde wird nicht explizit darauf hingewiesen», so Priska Casanova von der Migrosbank. So bleibt dem Betroffenen keine Möglichkeit zu reagieren.

Und heisst die Rechnungsstellerin Swisscom, muss er sich sogar mit der happigen Strafgebühr abfinden. Allerdings muss die Swisscom dem Kunden die entsprechenden Bedingungen übergeben oder zugesandt haben, damit sie Gültigkeit haben. Und die Gebühr darf höchstens 30 Franken betragen. Und nicht «mindestens 30 Franken».

16. März 2005 | Mirjam Fonti


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