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Artikel | saldo 5/2005

USA-Reisen: Datenschutz ade

US-Behörden erfahren alles über Schweizerinnen und Schweizer, die in die Vereinigten Staaten fliegen. Doch die Reisebranche macht daraus ein grosses Geheimnis.

Seit Anfang März haben die US-Behörden Zugriff auf 34 persönliche Daten von Passagieren, die aus der Schweiz in die Vereinigten Staaten reisen. Das steht in einem Abkommen, das der Bundesrat auf Druck der USA unterzeichnet hat.

Fluggesellschaften und Reisebüros sind laut Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verpflichtet, allen USA-Reisenden mitzuteilen, dass ihre persönlichen Daten den US-Behörden übermittelt werden.

Die Praxis sieht allerdings anders aus: Auf der Homepage der Swiss ist der entsprechende Hinweis bislang nur in Englisch abgefasst. Klartext in Deutsch spricht die Airline gegenüber ihrer Kundschaft nicht.


Reisebüros leiten Informationen nicht an Kunden weiter

In vielen Reisebüros wird die Informationspflicht schlichtweg ignoriert: «Nein, wir unternehmen da eigentlich nichts», gibt eine Angestellte von Imholz unumwunden zu. Bei Globetrotter erhält saldo die Auskunft, Reisende seien ja über die Medien bestens informiert. Und die Mitarbeiterin einer Kuoni-Filiale lässt verlauten: «Aus der Zentrale hat es bisher keine entsprechenden Informationen gegeben.» Kuoni-Sprecherin Eve Baumann reicht den schwarzen Peter weiter: «Wir sehen keinen Handlungsbedarf, da wir bis heute keine Weisungen aus den USA erhalten haben.»

Tatsache ist: Die Swiss hat ihre «Branchenpartner» schriftlich aufgefordert, USA-Kunden zu informieren, was mit den Daten alles passieren könnte. So wird unter anderem gewarnt: «Es ist Ihnen bewusst, dass diese Daten möglicherweise an Länder übermittelt werden, deren Datenschutzbestimmungen nicht den im Schweizer Recht festgelegten Bestimmungen entsprechen.»

Tatsächlich nehmen sich die US-Behörden das Recht heraus, jederzeit bei Banken, Kreditkartenunternehmen, Autovermietern oder anderen Firmen die Daten von unbescholtenen Privatpersonen einzufordern. «Das ist eine Praxis, die in der Schweiz unmöglich wäre», kritisiert der oberste Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür. Dass die Reisebranche ihrer Informationspflicht nicht nachkommt, ist für ihn ein ärgerliches und unverständliches Versäumnis.


Daten sind während dreieinhalb Jahren gespeichert

Wer sich informieren will, welche persönlichen Daten die US-Behörden gespeichert haben, kann sich an den Datenschützer wenden. Er hilft auch, wenn Betroffene eine Richtigstellung verlangen. Die Daten werden während dreieinhalb Jahren gespeichert - die USA hatten ursprünglich 50 Jahre gefordert.

Der Vertrag mit den USA enthält übrigens ein Gegenrecht: «Die Schweiz könnte auch Daten über Reisende aus den USA einfordern», sagt Anton Kohler, Sprecher des Bazl. Sie mache davon allerdings keinen Gebrauch. Eine solche Massnahme sei unnötig.



Diese Angaben verlangen die US-Behörden

Die Fluggesellschaften mit Start in der Schweiz und Ziel USA müssen ab März insgesamt 34 Angaben über ihre Passagiere an die Behörden weiterleiten. Das sind die wichtigsten:

- Name
- Adresse
- Zahlungsart
- Rechnungsadresse
- Telefonnummern
- E-Mail-Adresse
- Datum der Reservierung
- Geplante Abflugdaten
- Gesamter Reiseverlauf
- Vielfliegereintrag (geflogene Meilen und Adresse[n])
- Reisebüro
- Auftragsbearbeiter
- Sitzplatznummer
- Angaben über nicht angetretene Flüge
- Nummern der Gepäckanhänger
- Spezielle Serviceanforderungen
- Information über den Auftraggeber
- Zahl der Mitreisenden
- Allfällige Zusatzinformationen

16. März 2005 | Stephan Dietrich


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