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Artikel | Haus & Garten 1/2005

Kampf dem grossen Krabbeln

Hausschädlinge machen Lebensmittel ungeniessbar und sind unhygienisch: Als Gegenmassnahme sind giftige Sprays allerdings selten das Richtige.

Eine Kakerlake flitzt über den Küchenboden und versteckt sich in einer Ritze. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das Tier dann als harmlose Waldschabe.

Sie verirren sich von Mai bis Oktober und an warmen Wintertagen vereinzelt in die Wohnungen. Waldschaben vermehren sich aber nicht in Wohnräumen; eine Bekämpfung erübrigt sich.

Ganz anders sieht es beim Befall durch die Deutsche Schabe aus. Hier sind professionelle Schädlingsbekämpfer gefragt. Da sich die Deutsche Schabe meist im ganzen Haus aufhält, macht das Besprühen mit einer Spraydose wenig Sinn. «Zudem wirken viele Produkte nur kurzzeitig und wenn man sie unsachgemäss anwendet, ist die eigene Gesundheit gefährdet», sagt Marcus Schmidt von der stadtzürcherischen Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung.

Zuerst rausfinden, womit man es überhaupt zu tun hat

Die Deutsche Schabe taucht ganzjährig auf; mit Vorliebe im Küchen- und Badezimmerbereich. Sie vermehrt sich sehr stark und ist unhygienisch, weil sie Keime überträgt.

Die Waldschabe und die Deutsche Schabe werden leicht miteinander verwechselt. Die Deutsche Schabe erkennt man an den zwei schwarzen Längsstreifen auf dem Halsschild. Im Gegensatz zur Waldschabe kann sie nicht fliegen.

Deutsche Schabe

Waldschabe

Das Beispiel zeigt, worauf es bei Schädlingsbefall zuerst ankommt: «Man muss herausfinden, womit man es zu tun hat», sagt Schmidt.
Das muss man über einige der häufigsten Hausschädlinge wissen:

- Dörrobstmotte
Den eigentlichen Schaden richten nicht die Motten selber, sondern deren Larven an. Die 1,5 bis 15 Millimeter kleinen Raupen befallen unter anderem Getreide und Getreideprodukte, aber auch Nussprodukte, Dörrobst oder Hundeflocken.

Die betroffenen Lebensmittel müssen weggeworfen, die Kästen gereinigt werden. Gefährdete Lebensmittel in dicht schliessende Gefässe umfüllen. So ist ein Einsatz von Insektiziden meist nicht nötig.

- Einheimische Ameisen/ Pharaoameisen
Für zahlreiche einheimische Ameisenarten sind menschliche Behausungen vor allem im Frühjahr attraktiv. Sobald im Freien das Nahrungsangebot zunimmt, verschwinden sie häufig von einem Tag auf den andern von alleine wieder.

Nicht so die besonders heimtückische Pharaoameise. Sie ist lediglich 2 Millimeter gross und gehört weltweit zu den bedeutendsten Hygieneschädlingen. Wie die Deutsche Schabe verbreitet sich auch die Pharaoameise im ganzen Haus. Sie sollte bekämpft werden, denn sie überträgt Keime. Wiederum ein Fall für Profis.

- Silberfischchen
«Silberfischchen lieben es warm und feucht», sagt Marcus Schmidt. Die Tiere werden als unangenehm empfunden, grossen Schaden richten sie jedoch nicht an.

Vorbeugende Massnahmen sind gutes Lüften und Heizen. Gut verfugte Ritzen und Spalten nehmen den Silberfischchen die am Tag benötigten Schlupfwinkel. Bei häufigerem Auftreten kann punktueller Einsatz von Insektiziden Abhilfe schaffen.

Tipps: Zur Bestimmung von Schädlingen kann man sich an eine Schädlingsbekämpfungsfirma wenden. Eine Firmenliste findet sich auf der Site des Verbandes www.fsd-vss.ch. Weitere Adressen von Instituten, die Schädlingsbestimmungen durchführen, sowie Merkblätter und Infos zu zahlreichen Tierchen gibts auf der Site des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich unter www. ugzh.ch.



Schädlinge in der Wohnung: Wer muss was bezahlen?

Ist eine Mietwohnung von Schädlingen befallen, handelt es sich um einen Mangel am Mietobjekt. Der Vermieter muss für Abhilfe sorgen.

Ausnahmen: Wenn die Bekämpfung der Schädlinge nicht aufwändig ist oder nicht mehr als 150 Franken kostet, müssen die Mieter selber dafür aufkommen.

Die Schädlingsbekämpfung geht auch zulasten des Mieters, wenn dieser die Sorgfaltspflicht verletzt und so die Schädlinge eingeschleppt hat. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die Haustiere Flöhe heimbringen.

Unternimmt der Vermieter nichts gegen die Schädlinge, obschon er dazu verpflichtet wäre, können die Mieter den Zins hinterlegen. Die zuständige Schlichtungsbehörde sagt, wie und wo. Kennt der Vermieter den Mangel, hat der Mieter zudem Anspruch auf Mietzinsreduktion. Also: Sofort reklamieren, am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

05. Januar 2005 | PATRICK GUT


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