SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 5/2004

Rentenklau: Ab 2005 triffts alle

Die Diskussion um den Rentenabbau wirft zwar nicht mehr so hohe Wellen. Er geht aber still und heimlich weiter. Zwei Beispiele zeigen: 20 Prozent tiefere Renten werden in Zukunf keine Seltenheit sein.

Die letzten zwei Jahre haben das Vertrauen in die berufliche Vorsorge tief erschüttert. Erst senkte der Bundesrat den Mindestsatz für das obligatorische Vermögen von 4 auf 2,25 Prozent (ab 2005: 2,5 Prozent).

Anfang 2004 die nächste Rentenkürzung für Versicherte bei der Winterthur, der Zürich, der Genfer und der Helvetia/Patria: Diese Sammelstiftungen senkten mit einem Paukenschlag den Umwandlungssatz für das überobligatorisch versicherte Sparkapital von 7,2 auf 5,8 Prozent.


Konsequenzen auch für Normalverdiener

Das hatte dramatische Folgen. Pro 100 000 Franken Spargelder erhalten diese Versicherten nicht mehr 7200 Franken Altersrente pro Jahr, sondern nur noch 5800 Franken. Anfang 2005 werden weitere Sammelstiftungen folgen und ihren Umwandlungssatz senken.

Wer glaubt, dies treffe nur die besser Verdienenden, irrt. Schliesslich liegen bei der Winterthur rund 40 Prozent, bei Swiss Life sogar die Hälfte aller Pensionskassengelder im überobligatorischen Teil.
Doch das war erst der zweite Schlag. Der dritte wird Anfang 2005 kommen. Mit Inkrafttreten des wichtigsten Teils des revidierten Berufsvorsorgegesetzes (BVG) wird auch die Rente aus dem Obligatorium empfindlich gestutzt. Der Umwandlungssatz wird über die nächsten zehn Jahre schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Das bedeutet nochmals 400 Franken weniger Jahresrente pro 100 000 Franken Alterskapital, die im Obligatorium liegen.

Also ein weiterer Schlag. Denn schon auf dem überobligatorischen Teil erhält man womöglich keine Zinsen und muss erst noch Zusatzprämien zahlen, wenn die Pensionskasse eine gefährlich hohe Unterdeckung aufweisen sollte. Das war beispielsweise 2003 der Fall.

Wer im nächsten Frühjahr seinen neuen PK-Ausweis erhält, wird trotzdem nicht das ganze Ausmass der Rentenkürzungen sehen. Denn die bürgerliche Mehrheit im Parlament hat zu einem Mittel gegriffen, das sie etwa bei den Steuern scheut wie der Teufel das Weihwasser: Die Lücke im Obligatorium, die der tiefere Umwandlungssatz in die Rente gerissen hat, wird durch höhere Beiträge gedeckt. Weil der so genannte Koordinationsabzug von 25 320 Franken auf 22 155 Franken sinkt, steigt der in der Pensionskasse versicherte Lohnanteil. Konkret: Es werden Sparbeiträge für die zusätzlich versicherten 3165 Franken fällig.

Darauf zu vertrauen, dass die Löcher wie in den goldenen 90er-Jahren durch Aktiengewinne gefüllt werden, ist gefährlich. PK-Profis wie Nicola Waldmeier vom VZ Vermögenszentrum Zürich raten zu Vorsicht: «Wer bisher dachte, die auf dem persönlichen Pensionskassenausweis aufgeführte Altersrente sei in Stein gemeisselt, muss dringend über die Bücher, wenn er bei der Pensionierung keine böse Überraschung erleben will.»

Das gilt auch für den 40-jährigen Ruedi Laufer und seinen 55-jährigen Abteilungschef Lukas Büsser (Namen geändert). Die beiden Frauenfelder haben zwar die gleiche Pensionskasse. Trotzdem befinden sie sich in verschiedenen Situationen.


Altersrente deutlich tiefer als erwartet

Ruedi Laufer hat zwei Kinder, ein Auto, sein Jahresverdienst beträgt 75 000 Franken, 50 000 Franken liegen in seiner Pensionskasse. Der 15 Jahre ältere Lukas Büsser hat zwei bereits erwachsene Kinder. Seine finanzielle Lage ist gut. Büsser verdient mit 120 000 Franken deutlich besser, das angesparte PK-Kapital ist mit 250 000 Franken viel höher als jenes seines Mitarbeiters Laufer. Und doch sind die Veränderungen, die ihm die jüngste BVG-Änderung eingebrockt hat, ungleich dramatischer.

Denn dem 55-jährigen Büsser läuft die Zeit davon, um die tiefer als noch vor zwei Jahren erwartete Rente mit zusätzlichen Sparanstrengungen auszugleichen. Anfang 2002 konnte er mit einer BVG-Rente von 46 640 Franken pro Jahr rechnen, gemäss aktuellem PK-Ausweis von Anfang 2004 nur noch mit 36 520 Franken.

Und ab nächstem Jahr wird der Umwandlungssatz auf dem obligatorischen Teil gekürzt. Die im nächsten PK-Ausweis in Aussicht gestellte Altersrente wird also nochmals tiefer ausfallen.
Weil es immer wieder gute Anlegerjahre gibt, kann Büsser für die nächsten zehn Jahre realistischerweise mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3 Prozent statt des aktuellen Mindestzinssatzes von 2,5 Prozent rechnen. Die BVG-Revision kostet den heute 55-Jährigen trotz dieser höheren Verzinsung aber 8870 Franken Rente pro Jahr. Will er diese Lücke schliessen, muss er bis 2014 Jahr für Jahr rund 15 000 Franken zusätzlich sparen. Das ist jeder achte Franken, den er bis zu seiner Pensionierung verdienen wird.


Ohne zusätzliche Sparanstrenung: Renteneinbusse

Sein jüngerer Kollege Ruedi Laufer kann das Ganze etwas gelassener angehen. Die Renteneinbusse, die ihm die BVG-Änderungen eingetragen hat, beträgt voraussichtlich 5700 Franken. Um das wettzumachen, muss Laufer bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2029 jährlich rund 2200 Franken zusätzlich für die Vorsorge zurücklegen. Das ist jeder 14. Franken, den er unter Annahme eines gleich bleibenden Salärs bis zu seiner Pensionierung in 25 Jahren verdienen wird. Ob das wirklich reicht, ist allerdings fraglich. Wenn nämlich die Lebenserwartung weiter steigt, muss er mit weiteren Reduktionen des Umwandlungssatzes rechnen - vor allem beim BVG-Obligatorium.
«Die Konsequenz ist klar: Wir werden jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Für Luxus fehlt das Geld», sagt Ruedi Laufer.

Und sein älterer Arbeitskollege Büsser? «Wir werden nächstes Jahr bestimmt keinen neuen Wagen kaufen und bei den Ferien Abstriche machen müssen. Anders geht es nicht.» Von einer vorzeitigen Pensionierung mag der 55-Jährige im Moment nicht einmal mehr träumen.

Doch eiserner Sparwille genügt nicht. Die beiden Angestellten erreichen ihr Ziel, die Rentenausfälle wettzumachen, nur, wenn sie mit System sparen und mit Köpfchen anlegen.
Das beste Rezept für Laufer: Er spart mit der Säule 3a, und kann so den vollen Sparbetrag steuerlich abziehen. Wenn er die 2200 Franken in die dritte Säule einzahlt, spart der konfessionslose Frauenfelder 428 Franken Steuern (bei einem Grenzsteuersatz von 10 Prozent).


Bei kurzem Anlagehorizont: Profi hinzuziehen

Weil Laufer über einen langen Anlagehorizont verfügt, setzt er konsequent auf einen 3a-Fonds mit möglichst hoher Aktienquote, also maximal 50 Prozent.

Lukas Büsser muss einiges mehr tun, um an seine 2002 in Aussicht gestellte BVG-Rente zu kommen. Weil er die Vorteile der Säule 3a seit Jahren nutzt, muss er die fehlenden 15 000 Franken anders sparen. Das Beste für ihn: Bei einem Vorsorgeexperten Hilfe suchen, um den Übergang ins Pensionsalter steuerlich optimal zu gestalten.

Aufbauend auf einem auf seine Bedürfnisse und Möglichkeiten erstellten Sparkonzept wird er die ganze Klaviatur an Anlagemöglichkeiten nutzen müssen: Die reicht von einer Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3b bis zu Fondssparplänen und - nicht zu vergessen - einer Aufstockung der Pensionskasse seiner Frau.

Und weil im Moment keine weitere BVG-Revision ansteht, scheint die Zuversicht, dass die PK-Rente in den nächsten zehn Jahren nicht erneut zusammengestrichen wird, mehr Berechtigung zu haben als vor zwei Jahren - sofern keine neuen Stürme über die Finanzmärkte hereinbrechen und die Lebenserwartung nicht dramatisch steigt.



2. und 3. Säule: Steuern sparen

Unter dem Punkt «Steuern berechnen» kann man sich auf www.kgeld.ch die steuerlichen Auswirkungen einer Einzahlung in die 2. oder 3. Säule berechnen lassen.



Von Mindestzins und Umwandlungssatz - was diese Begriffe bedeuten

In der Pensionskasse ist nur jener Lohnanteil versichert, der die AHV-Rente übersteigt. Aktuell liegt diese Grenze bei 25 320 Franken des Jahreslohns, ab 2005 bei 22 155 Franken. Dieser so genannte Koordinationsabzug wird vom Jahreslohn abgezogen, um die jährlichen BVG-Beiträge zu berechnen.

Der in jüngster Zeit heiss diskutierte Mindestzins beträgt ab nächstem Jahr 2,5 Prozent (aktuell: 2,25 Prozent). Er gibt an, zu welchem Satz der obligatorische Sparteil der Altersgutschriften (= jährliche Sparbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) minimal verzinst werden muss.

Alle Beiträge, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, fliessen automatisch in den überobligatorischen Sparteil, für den es keinen Mindestzins gibt. Hochgerechnet mit den bis zur Pensionierung anfallenden Zinsen und Beiträgen wird aus dem Obligatorium und Überobligatorium das voraussichtliche Alterskapital errechnet.

Dieser Betrag ist die Basis, um die Altersrente zu berechnen. Das geht so:

Alterskapital mal (Renten-) Umwandlungssatz ergibt die Altersrente. Für den obligatorischen Teil gilt aktuell ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent. Das heisst: Pro 100 000 Franken Alterskapital erhält man 7200 Franken Rente pro Jahr. Dieser Satz wird für das Obligatorium bis 2015 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt.

Für den überobligatorischen Sparteil gibt es keinen minimalen Umwandlungssatz. Die grossen Sammelstiftungen der Versicherungen haben den Umwandlungssatz für das Überobligatorium Anfang Jahr auf 5,8 Prozent für Männer und 5,4 Prozent für Frauen gesenkt.

27. Oktober 2004 | Martin Metterli


Beitrag als PDF
Rentenklau: Ab 2005 triffts alle
Download PDF 417.48 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Und wann gehen Sie in Pension? Säule 3a: Risikolos und lukrativ - für die Banken «Ich musste ein sehr hohes Lehrgeld bezahlen»
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten