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Vermeiden es künftige Adop- tiveltern mutwillig, die Einwilligung des Vaters zur Adoption einzuholen, ist diese ungültig. So entschied das Bundesgericht.
Im zu beurteilenden Fall beantragte ein Schweizer Ehepaar die Adoption zweier Mädchen aus Haiti. Es betreute die Kinder seit dem Tod der Mutter im Jahr 1990. Da das Ehepaar wahrheitswidrig erklärte, es habe seit dem Tod der Mutter nichts mehr vom Vater der Kinder gehört, wurde dem Gesuch stattgegeben. Doch der Vater wehrte sich erfolgreich. Er hatte schon lange nach den Kindern gesucht und sie auf einen Hinweis hin endlich gefunden. Das Bundesgericht erklärte darauf die Adoption für ungültig.
Bundesgericht, Urteil 5C.18/2004 vom 30. August 2004
13. Oktober 2004
