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Wer vorzeitig in Pension gehen will, braucht eine genaue Finanzplanung und meist auch einen starken Willen zur Sparsamkeit. Denn die arbeitsfreien Jahre vor der ordentlichen Pensionierung muss man sich teuer erkaufen.
Drei von vier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern denken ernsthaft daran, sich vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben zurückzuziehen. Dies zeigt eine neue Diplomarbeit der Berner Hochschule für Sozialarbeit. Und tatsächlich: Mit 62 Jahren, also drei Jahre vor dem offiziellen Pensionsalter, arbeiten nur noch zwei von drei Männern. Mit 64 ist es nur noch jeder Zweite.
Doch die Statistik täuscht. Die meisten scheiden unfreiwillig aus der Berufswelt aus. Sie werden wenige Jahre vor der Pensionierung entlassen und finden keinen Job mehr, sie werden zwangspensioniert oder sie werden den Anforderungen ihres Berufes nicht mehr gerecht.
Für die Betroffenen ist das ein schwerer Schlag, weil sie sich kaum darauf vorbereiten konnten. Zum Entlassungsschock kommen Einkommensverlust und Rentenkürzung. Existenzängste machen sich breit, denn schliesslich lebt heute ein 60-Jähriger durchschnittlich weitere 25 Jahre - noch einmal ein halbes Leben.
Glücklich dagegen, wer seinen vorzeitigen Abgang aus der Arbeitswelt bewusst planen kann. «Wer an eine freiwillige Frühpensionierung denkt, sollte sich bereits ab 50 darauf vorbereiten», sagt Nicola Waldmeier vom VZ Vermögenszentrum in Zürich und Autor des soeben neu aufgelegten Ratgebers «Pensionierung».
Selbst für gut Verdienende ist die Einkommenseinbusse bei einer Frühpensionierung hoch, und die Lebenshaltungskosten sinken meist weniger stark als erhofft. «Ein detailliertes und realistisches Budget ist Voraussetzung», weiss Waldmeier aus der VZ-Praxis (siehe «Checkliste: Frühpensionierung», Seite 33).
PK nachgezahlt - keine Einbusse bei der Rente
Das war auch Kurt Imobersteg (68) bewusst, als sich ihm 1999 die Chance bot, mit 63 Jahren in Pension zu gehen. Der Gymnasiallehrer aus Bolligen BE musste nicht lange überlegen: «Ich verspürte einfach keine Lust mehr, all die Schulreformen mitzumachen.» Er erstellte ein Budget, das ihm eine Pension ohne grosse Abstriche zu seinem bisherigen Lebensstil sichern sollte. Er nutzte dabei die Möglichkeit, sich mit 50 000 Franken in die Lehrerpensionskasse einzukaufen. So musste er keinerlei Renteneinbusse in Kauf nehmen. «Mit der PK-Rente und inzwischen auch der AHV kann ich recht sorglos leben», sagt Imobersteg. Zumal seine Frau Kathrin (51) als Kindergärtnerin und Maskenbildnerin über ein eigenes Einkommen verfügt.
Frühpension: Rentenkürzung von 6,8 % pro Jahr
Dank dem Einkommen seiner Frau musste er bis zum ordentlichen Pensionierungsalter keine AHV-Beiträge zahlen. Ohne dieses hätte der Frühpensionär bis 65 die jährlichen Minimalbeiträge an die obligatorische Altersvorsorge entrichten müssen.
Im Gegenzug hätte sich Imobersteg die AHV-Rente schon ab 63 Jahren auszahlen lassen können: «Doch das wollte ich nicht. Ich hätte sonst eine empfindliche Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen.»
Tatsächlich müssen Frühpensionäre, die bereits mit 63 oder 64 Jahren die AHV beziehen wollen, eine Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen.
Frauen der Jahrgänge 1947 und älter fahren da günstiger. Sie profitieren von einer Sonderregelung, dank der die Renten nur um 3,4 Prozent pro Jahr gekürzt werden. Damit wollte der Gesetzgeber für die Betroffenen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 64 beziehungsweise 65 Jahre abfedern.
Ein Kapitalbezug statt der Pensionskassenrente war für Kurt Imobersteg keine Alternative. Als ehemaliger Geschichtslehrer am Gymnasium Köniz BE hat er Anspruch auf eine ausgesprochen grosszügige Rente, die weit über das BVG-Minimum hinaus geht. Und davon werden er und vor allem auch seine 17 Jahre jüngere Frau Kathrin statistisch gesehen noch sehr lange profitieren können.
In der Privatwirtschaft ist die 2. Säule in der Regel deutlich weniger üppig ausgestattet als beim Staat. Doch auch da gibt es Ausnahmen: Grossunternehmen wie die Migros und die UBS haben das Rentenalter offiziell auf 62 Jahre gesenkt. Im Baugewerbe und neuerdings auch bei den Gipsern und Malern wird es stufenweise ebenfalls auf 62 Jahre sinken.
Basis für die Rente ist das angesparte Alterskapital, das nach der Pensionierung derzeit noch mit einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent ausbezahlt wird. Pro 100 000 Franken angespartes Kapital erhält man also 7200 Franken Rente jährlich. Ab 2005 wird der Umwandlungssatz innert zehn Jahren schrittweise auf 6,8 Prozent reduziert.
Und auch dieser Satz bezieht sich nur auf das obligatorisch versicherte Einkommen. Im überobligatorischen Bereich vergütet zum Beispiel die Winterthur-Columna bloss noch 5,8 Prozent (Männer) beziehungsweise 5,45 Prozent (Frauen).
Andere Sammelstiftungen sind diesem Beispiel gefolgt. Wer bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert ist, die auch auf dem überobligatorischen Teil noch den vollen Umwandlungssatz gewährt, kann also von einer Frühpensionierung besonders profitieren. Denn bestehende Renten sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht reduziert werden.
So oder so hinterlässt eine Frühpensionierung im Pensionskassenvermögen aber deutliche Spuren. Weil die Beiträge an die 2. Säule früher als vorgesehen wegfallen, verringert sich das angesparte Kapital gegenüber den Hochrechnungen im PK-Ausweis deutlich.
Meist brauchts eigenes Vermögen zur Finanzierung
Aber nicht nur das Kapital ist weniger gross als bei einer ordentlichen Pensionierung, auch die PK-Rente ist kleiner: Es gilt die Faustregel, dass jedes fehlende Jahr bis zur regulären Pensionierung zu einer Kürzung des Umwandlungssatzes von 0,2 Prozentpunkten führt, wobei einzelne Pensionskassen nicht den vollen versicherungstechnischen Reduktionssatz anwenden. Da gleichzeitig auch weniger Alterskapital zur Verfügung steht, reduziert sich die lebenslängliche PK-Rente bei einer um fünf Jahre vorgezogenen Pensionierung um rund 30 Prozent, bei drei Jahren um rund 20 Prozent (je nach Pensionskasse).
Einige Arbeitgeber lindern solche Einschnitte durch Überbrückungsrenten oder Abgangsentschädigungen. Wo freiwillige Leistungen fehlen, braucht es in aller Regel eigenes Vermögen, das Erträge abwirft und das man zur Finanzierung der Einkommenslücke beiziehen kann.
Basis dafür ist die gebundene Vorsorge 3a. Bei der Auszahlung wird sie beim Bund und in allen Kantonen separat vom übrigen Einkommen zu einem Vorzugssatz besteuert. Da die Auszahlung aber in Abhängigkeit von der Höhe des Kapitals progressiv belastet wird, lohnt es sich unbedingt, mehrere 3a-Konten einzurichten und sie gestaffelt aufzulösen.
Erlaubt sind mindestens zwei 3a-Konti, in einigen Kantonen sind sogar fünf Konti zulässig, sodass man ab Alter 60 jedes Jahr ein solches Bankkonto (oder eine Versicherungspolice) auflösen kann.
So spart man Tausende, wenn nicht Zehntausende von Franken an Steuern, weil fünfmal 20 000 Franken viel weniger Steuern auslösen als einmal 100 000 Franken. Und während der Frühpensionierung verfügt man erst noch über ein regelmässiges «Einkommen».
Eine ähnliche Funktion kann eine Lebensversicherung erfüllen, die ab Alter 60 steuerfrei zur Auszahlung kommt.
Wo keine zusätzliche Absicherung vorhanden ist, geht es meist ans Eingemachte. Denn die Zinserträge und Dividenden sind oft so bescheiden, dass sie nicht ausreichen, um die verbleibende Einkommenslücke zu decken.
So muss auch die Substanz angeknabbert werden: Dabei sollte man aber sehr genau prüfen, in welcher Reihenfolge man sein Sparkonto beziehungsweise seine Fonds-, Aktien- und Obligationenbestände auflöst. Die Folgen sind nämlich sehr unterschiedlich.
Wichtig ist auch die Frage, ob man die Einkommenslücke durch Vermögensverzehr oder durch AHV- und PK-Vorbezug überbrücken soll. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich der AHV-Vorbezug nur lohnt, wenn man mit einer stark verkürzten Lebenserwartung rechnet. Ausserdem lohnt sich der Vorbezug für Frauen mit Jahrgang 1947 und älter wegen der oben erwähnten tieferen Kürzungssätze, sofern sie nicht älter als 90 Jahre werden.
Wie auch immer man die Einkommenslücke deckt - eine Liquiditätsreserve sollte man auf jeden Fall behalten. Aktien und Aktienfonds haben den Vorteil, dass ihr Wertzuwachs steuerfrei ist. Dafür können sie im Wert sehr stark schwanken. Da im Alter vielleicht nicht mehr genügend Zeit bleibt, um Verluste auszusitzen, empfiehlt sich der schrittweise Abbau der Aktienbestände.
Obligationen und Oblifonds sind dagegen vergleichsweise stabil. Dafür muss der Zinsertrag voll versteuert werden. Da mit zunehmendem Alter das Einkommen tendenziell sinkt, ist dies allerdings nicht so schlimm, weil die Steuerprogression abnimmt. Oblis können also sehr gut als eiserne Reserve für Krankheit oder Pflegeheim in späteren Jahren dienen.
Ein ähnlicher Zielkonflikt besteht bei der Frage, wie stark man eine allfällige Hypothek abbauen soll. Zahlt man seine Schulden ab, so verringert sich zwar die monatliche Zinsbelastung, dafür steigen die Steuern.
Als Faustregel gilt, die Schulden mindestens auf den Steuerwert der Liegenschaft zu reduzieren, jedoch nicht unter die Hälfte dieses Werts fallen zu lassen.
Steuerbelastung nimmt oft gar nicht so stark ab
Auch den Umzug vom grossen Einfamilienhaus in eine kleinere Eigentumswohnung sollte man sich überlegen. Die monatlichen Fixkosten sinken dadurch meist.
Viele (Früh-)Pensionäre machen sich nämlich Illusionen, wie stark ihre Steuerbelastung ohne festen Lohn abnimmt. Renten sind voll steuerpflichtig, wichtige Abzüge wie die Berufspauschale oder die Kosten für den Arbeitsweg fallen dagegen weg. Und auch in die steuerbegünstigte Säule 3a darf man ohne AHV-pflichtiges Einkommen nichts mehr einzahlen.
Aber selbst wenn keine ernsthaften finanziellen Probleme damit verbunden sind: Eine freiwillige Frühpensionierung macht nur Sinn, wenn man sich danach glücklicher fühlt.
«Ich bin heute oft mehr beschäftigt und unterwegs als zur Zeit, als ich noch Schule gegeben habe», erzählt Kurt Imobersteg. «Ich betätige mich als Reiseführer, schreibe viel, kümmere mich um unseren Garten und habe Zeit für meine Frau, meine Familie und meine Freunde - ich habe die Frühpensionierung keine Sekunde bereut.»
Das Einkommen bestimmt die Rente
Regulär gehen Männer mit 65 in Rente. Frauen der Jahrgänge 1940 und 1941 erreichen das AHV-Alter mit 63, jüngere mit 64 Jahren. Die Höhe der AHV-Rente berechnet sich aufgrund des durchschnittlichen, der Teuerung angepassten Jahreseinkommens (siehe Tabelle). Hinzu kommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für die Pflege naher Verwandter.
Die volle Rente erhält aber nur, wer seine AHV-Beiträge lückenlos bezahlt hat. Beitragslücken, die noch keine fünf Jahre zurückliegen, lassen sich, von Ausnahmen abgesehen, rückwirkend schliessen, indem man den Minimalbetrag von 425 Franken nachzahlt.
Kosten der Frühpensionierung
Frühpensionierte gelten bei der AHV als Nichterwerbstätige. Ihre AHV-Beiträge berechnen sich anhand ihres Vermögens und ihres Renteneinkommens. Die Renteneinkünfte (mit Ausnahme von AHV- und IV-Renten) werden mit dem Faktor 20 multipliziert und zum Vermögen hinzugerechnet.
Beläuft sich das Vermögen beispielsweise auf 500 000 Franken und das jährliche Renteneinkommen auf 50 000 Franken, so belaufen sich die AHV-Beiträge auf 2929 Franken im Jahr (500 000 plus 20 x 50 000 = 1 500 000).
Das Beitragsminimum für Alleinstehende liegt bei 425 Franken pro Jahr, das Maximum bei 10 100 Franken, für Verheiratete bei 850 beziehungsweise 20 200 Franken.
Übrigens: Auch die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige beziehungsweise Frühpensionierte können in der Steuererklärung vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
Nützliche Adressen im Internet
Checkliste Frühpensionierung
01. September 2004 | Fredy Hämmerli
