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Artikel | K-Geld 3/2004

Stockwerkeigentum: Konfliktpotenzial inbegriffen

Wer sich eine Eigentumswohnung zulegt, sollte vor dem Kauf die Nachteile dieser Wohnform bedenken und einige Punkte abklären.

Der Unterschied zwischen Miete und Stockwerkeigentum scheint auf den ersten Blick gross zu sein: Der Mieter hat eingeschränkte Rechte, der Eigentümer besitzt die Wohnung und darf im Haus ein Wörtchen mitreden.

Doch frei über sein Eigentum verfügen kann man als Besitzer einer Eigentumswohnung nur innerhalb der eigenen vier Wände. Ausserhalb der Wohnung hat die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer das Sagen. Und dort ist der Anteil der Stimmen jedes einzelnen Besitzers von der Wertquote abhängig, die sich nach dem Flächenanteil der Wohnung richtet. Mehrheitsbeschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind für alle Besitzer bindend. Kommt hinzu, dass man sich - genauso wie ein Mieter - an die Hausregeln zu halten und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen hat.

Eine Tatsache, mit der sich Einfamilienhausbesitzer, die den Kauf einer Wohnung planen, auseinandersetzen sollten. «Es ist nicht jedermanns Sache, sich - nach Jahren im eigenen Haus - in eine Besitzergemeinschaft einzuordnen», stellt Roger Riedener, Fachmann für Immobilienmarketing aus Wallisellen ZH, fest. Er hat mehrere Einfamilienhausbesitzer beim Kauf einer Eigentumswohnung beraten.


Im Zweifelsfall einen Berater hinzuziehen

Vor dem Kauf von Stockwerkeigentum sollte man einige Punkte beachten:
- Lassen Sie sich vor Abschluss des Reservationsvertrags zeigen, wie die Besitzverhältnisse (Wertquoten) aussehen, und - falls vorhanden - den Entwurf des Reglements. Durchlesen und im Zweifelsfall einen Berater beiziehen.
- Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung: Zuerst die Hausordnung, alle Reglemente und Protokolle der Eigentümerversammlungen durchlesen. Sie widerspiegeln gut die Stimmung im Haus. Stossen Sie dabei auf grössere Unstimmigkeiten, gilt: Besser nicht kaufen.
- Bei gebrauchten Wohnungen die Höhe des Erneuerungsfonds überprüfen. Unter Umständen lohnt es sich, den Wert von einem neutralen Experten beurteilen zu lassen. Ist der geäufnete Fonds zu klein - gemessen am Sanierungsbedarf der Liegenschaft -, sind unliebsame finanzielle Überraschungen programmiert. Denn Renovationskosten des Gebäudes werden anteilsmässig auf alle Miteigentümer aufgeteilt.
- Ein geeigneter, fairer Verwalter ist wichtig - mit Vorteil einen unabhängigen Immobilienfachmann mit Erfahrung im Verwalten von Stockwerkeigentum wählen.

Adressen
Beratung bei Fragen zu Stockwerkeigentum (für Mitglieder meist kostenlos):
- Schweizer Stockwerkeigentümerverband, Zürich, Tel. 01 211 21 29,
www.stockwerk.ch
- Schweizer Hauseigentümerverband, Zürich, Tel. 01 254 90 20,
www.hev-schweiz.ch
- Hausverein Schweiz, Luzern, Tel. 041 420 68 11, www.hausverein.ch
Schlichter bei Streitereien
- Fritz Ritschard, Dübendorf ZH, Tel. 01 824 10 40

Karin Weissberger, Forch ZH, Tel. 01 980 66 67

26. Mai 2004 | Reto Westermann


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