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Artikel | K-Geld 3/2004

Ist bald Schluss mit Mindestgebühren für Fonds?

Verstossen einzelne Fondsgesellschaften bei den Gebühren gegen das Kartellgesetz? Aufgrund der K-Geld-Recherchen klärt die Behörde jetzt den Sachverhalt ab.

Eine Bank, die Fonds anderer Gesellschaften verkauft, macht ein gutes Geschäft. Beim Verkauf streicht sie eine Gebühr - auch Ausgabeaufschlag genannt - von bis zu 6 Prozent ein.

Jahr für Jahr erhält die Bank zudem so genannte Retrozessionen - eine Art Treueprämie der Fondsgesellschaft. Das sind laut einem Insider weitere 0,14 bis 0,7 Prozent pro Jahr. Und der Kunde zahlt eine Depotgebühr. Die Bank verdient als Vermittlerin fremder Fonds also gleich dreifach.


Eintrittsabgabe fliesst voll in die Kasse der Bank

Vor allem die Ausgabeaufschläge sind fette Pfründe. «Sie sind ein Ertragsgenerator für die ganze Branche», urteilt Rolf Biland, Anlagechef des VZ Vermögenszentrums in Zürich.

Easy Money, leicht verdientes Geld, nennt man sie in der Branche - auch wenn nicht ganz so hohe Aufschläge wie etwa in Deutschland verlangt werden. Als fair gelten in der Schweiz 0,5 Prozent für Geldmarkt-, 1 Prozent für Obli- und bis zu 2 Prozent für Aktienfonds.

Der Sinn dieser «Eintrittsgebühr»: Sie entschädigt die Bank für ihre Umtriebe. Der Ausgabeaufschlag fliesst deshalb voll in ihre Kasse, die Fondsgesellschaft selber erhält nichts davon.

Im Fondsprospekt schreiben viele Fondsgesellschaften den Banken einzig vor, wie viel sie maximal verlangen dürfen. So verhindern sie, dass sich andere mit dem Verkauf ihrer Fonds unrechtmässig bereichern. Einige Fondsanbieter, darunter so prominente wie UBS, Bank Sarasin und Lombard Odier Darier Hentsch (LODH), gehen aber weiter. Sie schreiben den Verkäufern ihrer Fonds zusätzlich vor, wie viel diese beim Verkauf mindestens verlangen müssen.

Bei UBS-Fonds heisst das derzeit: Drittverkäufer müssen dem Kunden für einen Geldmarktfonds mindestens 0,5 Prozent Ausgabeaufschlag verrechnen, für Obligationenfonds 1,5 Prozent und für Aktien- und Strategiefonds 2 Prozent.

Der Verdacht liegt nahe: Fondsgesellschaften wollen mit solchen minimalen Ausgabeaufschlägen verhindern, dass andere ihre Fonds günstiger verkaufen als sie selbst.

Die Bank Sarasin, die noch höhere minimale Verkaufsgebühren als die UBS vorschreibt, rechtfertigt: «Es liegt in unserem Interesse, dass ein fairer Wettbewerb zwischen unseren Vertriebspartnern herrscht, welche wir durch die Vorgabe eines Preiskorridors unterstützen wollen.»

«Fairer Wettbewerb» klingt gut. Den Preis dafür zahlen aber die Anleger. Der frischgebackene Preisüberwacher Rudolf Strahm kritisiert deshalb derartige Minimal-gebühren und spricht von «marktmächtigem Verhalten auf dem Rücken der Kunden», das kartellistische Züge habe. Dass einzelne Fondsgesellschaften solche Konditionen durchsetzen können, sei ein Zeichen für einen Markt, der nicht spiele.


«Kartellrechtlich ist das sehr bedenklich»

Für Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, ist das Festlegen von Mindestgebühren «aus kartellrechtlicher Sicht sehr bedenklich». Man müsse sich fragen, ob hier nicht - wie bei den Autoimporteuren, die Vertragsgaragen ihre Verkaufskonditionen diktieren - eine so genannte vertikale Abrede vorliege, die gegen das seit 1. April verschärfte Kartellgesetz verstosse.

Aber nicht einmal die Profiteure solcher Mindestgebühren sind glücklich darüber. Mark Bürki, CEO der Swissquote Bank, sagt: «Uns wäre lieber, wenn wir die Höhe der Verkaufsgebühren selber festlegen könnten.»

Auch unter Fondsgesellschaften sind minimale Ausgabeaufschläge verpönt. Etwa bei der Privatbank Pictet, Nummer drei im Schweizer Fondsmarkt: «Verkaufsgebühren sind Sache des Verkäufers. Uns als Fondsgesellschaft gehen sie nichts an», sagt Felix Morf, Verkaufschef für die Schweiz.

Die Swissca, die Fondsgesellschaft der Kantonalbanken, empfiehlt den Banken zwar 80 Franken als Minimalausgabeaufschlag. Die Gebühr ist aber nicht bindend. Swissca-Geschäftsführer René Charrière: «Wir haben kein Interesse daran, dem Vertrieb vorzuschreiben, was er verlangen muss.» Das sei sein eigener ökonomischer Entscheid. «Wichtig für uns ist, dass die Qualität der Beratung stimmt.»


UBS ändert ihre Praxis: Schluss mit Vorschriften

Die Credit Suisse verzichtet ganz auf Minimalausgabeaufschläge. «Es ist denkbar, dass die Wettbewerbskommission der Auffassung sein könnte, ein solcher Sachverhalt falle unter Artikel 5, Absatz 4 des revidierten Kartellrechts», erläutert CS-Sprecherin Sandrine Mehr.
Ein Wink mit dem Zaunpfahl, der auch bei der UBS angekommen ist. «UBS hat im Hinblick auf die Revision des Kartellgesetzes entschieden, ihren Vertriebspartnern keine Mindestausgabekommission mehr vorzugeben. Die Anpassung der entsprechenden Verträge ist derzeit im Gange», teilte Sprecherin Tatjana Domke auf Anfrage mit.

Wachgerüttelt von den Recherchen von K-Geld wurde auch die Wettbewerbskommission (Weko). Das Festlegen von Minimalausgabeaufschlägen «kann eine vertikale Wettbewerbsabrede darstellen. Das wird auch in der EU so gesehen», bestätigte Weko-Fürsprecher Thomas Nydegger. «Wir werden die Angelegenheit vertieft prüfen.» Die Resultate sollten Anfang Juni vorliegen.



Minimaler Ausgabeaufschlag: Kunden müssen selber nachfragen

Eine Übersicht der verschiedenen Ausgabeaufschläge existiert nicht. Der Kunde muss sich bei jeder Bank selber erkundigen. Daran ändert auch die Initiative «Transparenz im Fondsbereich» (TiF) des Fondsverbands SFA und der Schweizer Börse SWX nichts. Für die meisten Fonds heisst es dazu: «Kann bei gleichem Fonds je nach Vertriebskanal unterschiedlich sein.»

Genauso wenig findet man eine Übersicht, welche Fondsgesellschaften minimale Ausgabeaufschläge vorschreiben. Auch hier muss man einzeln nachfragen. Einen - allerdings unvollständigen - Überblick eröffnet sich jedoch auf der Internetsite www.swissquote.ch: Im «Fund Finder» unter «Vertriebspartner» findet man die Mindestgebühr in der Tabelle «subscr.fee». Danach verlangen Minimalgebühren:
- Sarasin: zwischen 1 (Oblifonds) und 3 Prozent (Aktienfonds).
- UBS: 0,5 Prozent bis 2 Prozent (siehe Text).
- Lombard Odier Darier Hentsch (LODH): 0,8 Prozent.
- Swiss Capital Group: 0,5 Prozent.

Steht «SBQ Price» (= Swissquote-Bank-Preis), verzichtet die Fondsgesellschaft auf einen minimalen Ausgabeaufschlag.

26. Mai 2004 | Martin Metterli


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