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In der Schweiz dürfen Ärzte Hanf nicht an Patienten verschreiben. Wohl aber das teurere, synthetisch hergestellte Medikament mit demselben Wirkstoff.
Soll Kiffen strafbar bleiben? Das scheint eine zentrale Frage beim parlamentarischen Hin und Her um die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu sein. Dabei geht es auch darum, die Situation für Menschen zu verbessern, die von der Heilwirkung der Hanfpflanze (lateinisch Cannabis sativa) profitieren.
Über den Einsatz von Cannabis als Heilpflanze streiten sich die Gelehrten. Rudolf Brenneisen, Professor für Pharmazie an der Uni Bern: «Mir sind viele Fälle bekannt, wo THC-haltiger Hanf grosse Linderung bewirkt.» THC ist der Wirkstoff in der Hanfpflanze, dem die berauschende, aber auch die heilende Wirkung zugeschrieben wird. Unbestritten ist der Nutzen von THC bei Appetitlosigkeit von AidsPatienten und starkem Erbrechen nach einer Chemotherapie. Eine neuere Studie aus England unterstreicht die krampflindernde Wirkung bei Patienten mit multipler Sklerose. Auch bei starken Schmerzen und Migräne scheint Cannabis zu helfen.
In der Schweiz ist es nicht möglich, THC-haltigen Hanf legal zu erwerben. Einzig das synthetisch hergestellte THC (Dronabinol, Marinol) ist erhältlich, aber nur mit Sonderbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Natürlicher Wirkstoff ist viel günstiger und wirkt besser
Martin Büechi, Leiter Sektion Grundlagen und Forschung beim BAG: «Wir können die Sonderbewilligung für Marinol nur erteilen, weil dieses Medikament nicht aus der Hanfpflanze hergestellt wird.» Rudolf Brenneisen sieht darin einen Nachteil: «Natürliche Hanfextrakte wirken besser. Das liegt offenbar an der Kombination von THC mit anderen Stoffen der Hanfpflanze.»
Die Situation ist paradox: Marinol ist viel teurer als natürliches Hanfextrakt, wirkt aber weniger gut. Die meisten Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten nicht. Kranke müssen deshalb tief in die Tasche greifen. Matthias Markert, der im Auftrag des BAG Marinol aus den USA importiert, schätzt: «Eine einmonatige Therapie kostet zwischen 500 und 2000 Franken.»
Auch die Pharmaindustrie kennt die Nachteile von Marinol und wittert bezüglich Cannabis Morgenluft. So hat sich Bayer die Rechte des aus Hanf gewonnenen Medikamentes Sativex gesichert, ein Spray, der unter die Zunge gespritzt wird und so besser in den Körper gelangen soll.
Cannabis wird in der Schweiz weiterhin verboten bleiben, aber nach der Gesetzesrevision könnte sich für Patienten, die auf die Wirkung des Stoffes setzen, trotzdem eine Möglichkeit eröffnen. Martin Büechi: «Eine Verschreibung von Cannabisprodukten wäre in Härtefällen möglich - wie jetzt bei Marinol.»
Der Ball liegt beim National- und Ständerat.
28. April 2004 | Silvia Baumgartner
