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Artikel | saldo 5/2004

Leere Drohungen, volle Kasse

Inkassobüros helfen dubiosen Versandhändlern: Sie versuchen Geld einzutreiben für Dienste, die nie erbracht wurden.

Papier ist geduldig: «Offen kommunizieren, Stärken und Schwächen des Einzelnen achten», umschreibt die Geschäftsleitung der Inkassofirma Intrum Justitia ihre Unternehmenskultur. Ein Hohn für Tausende in der Schweiz, die den Geldeintreiber schon mal im Nacken hatten und zu Unrecht mit Forderungen konfrontiert wurden. So gesehen macht der zweite Unternehmensleitsatz Sinn, den sich Intrum auf die Fahne geschrieben hat: Sie will «die Spielregeln in bestehenden Märkten federführend verändern».

Wie unfair diese Regeln sind, musste etwa Beat Walter aus Münchenbuchsee BE erfahren. Anfang Februar erhielt der 64-Jährige Post vom Hauptsitz der Intrum Justitia in Schwerzenbach ZH. Er wurde unter Androhung «rechtlicher Schritte» aufgefordert, für eine CD-Lieferung 150 Franken zu bezahlen, die er angeblich beim holländischen Versandhaus Time Life bestellt hatte. Darüber hinaus stellte ihm die Inkassostelle über 100 Franken für Zinsen, Kundenkosten und Verzugsschaden in Rechnung.

Walter ist empört, und das zu Recht: «Ich habe bei Time Life nie irgendwelche Musik-CDs bestellt»; einen entsprechenden Kaufvertrag können denn auch weder der Versandhändler noch Intrum beibringen. Zudem sind die Gebühren des Inkassounternehmens horrend.


Gemeinsame Sache mit dubiosen Geschäftemachern

Intrum Justitia krebst inzwischen zurück und verzichtet auf das Geld. Pressesprecherin Bettina Jaques-Bosch spricht von einem «Irrtum, der einmal passieren kann». Ihre Firma habe halt nicht die Möglichkeit, Forderungen von Kunden auf deren Rechtmässigkeit zu überprüfen. «Unsinn», sagt der Zürcher Rechtsprofessor Karl Spühler, «wer das Inkassogeschäft seriös betreiben will, verlangt vom Gläubiger im Minimum einen schriftlichen Beleg für dessen Forderung.»

Doch laut dem früheren Bundesrichter Spühler machen die schwarzen Schafe der Branche sogar «gemeinsame Sache» mit dubiosen Geschäftemachern: «Leute werden so lange unter Druck gesetzt, bis sie für etwas zahlen, das sie gar nie bestellt haben.»


Drei Mahnungen für ein Paket nie bestellter Strümpfe

Auf diese Tour will sich Gertrud Baumann aus Bern nicht einlassen. Als sie per Post ein Paket mit Strümpfen erhielt, dachte die Rentnerin an ein Missverständnis - sie hatte nichts bestellt. Absender: der deutsche Diamant Versand, über dessen illegale Gewinnversprechen saldo mehrmals berichtet hat. Die Kundin wider Willen schickte die Sendung postwendend retour mit dem Ergebnis, dass sie zwei weitere Lieferungen erhielt. Gertrud Baumann schrieb darauf «einen wütenden Brief», den Diamant mit nicht weniger als drei Mahnungen beantwortete.

Dann hatte sie ein halbes Jahr lang Ruhe. Bis ihr die Inkasso Service GmbH aus Rheineck SG Ende Februar eine gesalzene Rechnung präsentierte: 122 Franken - davon mehr als die Hälfte für Zinsen, Mahnspesen und Gebühren. Doch Walter Niedermayr, Geschäftsführer von Inkasso Service, gibt gegenüber saldo zu, dass für diese Forderung «bisher keine Belege vorhanden sind».

Gertrud Baumann kann sich also getrost an den Rat von Rechtsprofessor Spühler halten: «Sich nicht einschüchtern lassen und nichts unternehmen, solange die Inkassofirma keine Beweise präsentieren kann.»



Forderung muss nachzuweisen sein

Post von einer Inkassofirma? Bewahren Sie die Ruhe, auch wenn Ihnen gedroht wird.
- Beweismittel: Verlangen Sie schriftliche Belege wie Kaufverträge oder Bestellscheine. Fehlen solche, können Sie die Rechnung entsorgen. Bei berechtigten Forderungen ist der ursprünglich offene Betrag zu zahlen.
- Verzugszinsen: Wurde nichts anderes vereinbart, dürfen sie höchstens 5 Prozent ausmachen - und zwar ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung.
- Mahnspesen: Sie sind nur gestattet, wenn sie zu Beginn eines Vertragsverhältnisses abgemacht wurden.
- Bearbeitungskosten: Für Kontoführungsgebühren, Adressprüfkosten, Verzugsgebühren und Ähnliches müssen Sie nicht aufkommen. Sämtliche Umtriebe des Inkassobüros hat der Auftraggeber zu bezahlen.
- Schuldanerkennung: Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung, sonst kann das Inkassobüro auch unzulässige Posten gerichtlich durchsetzen.

17. März 2004 | Thomas Roth


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