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Viele rezeptfreie Schmerzmittel haben seit Anfang Jahr eine neue Zusammensetzung. Was die Konsumenten nicht wissen: Die Medikamente werden unter fast gleichem Namen verkauft wie zuvor.
Als Kopfschmerzpatientin hatte Stefanie Wagner (Name geändert) verschiedene Medikamente ausprobiert, bis sie in Tonopan ein Mittel fand, das ihr half. Als sie kürzlich eine neue Packung kaufte, machte sie die Apothekerin darauf aufmerksam, dass das Präparat überarbeitet worden sei. Das Medikament trug die Aufschrift «Neue Formel».
Ein Blick auf den Beipackzettel zeigte indes, dass die Zusammensetzung nicht nur leicht, sondern komplett verändert worden war. Die Kundin fühlt sich verschaukelt: «Das ist ein völlig neues Medikament.»
Den meisten Patientinnen und Patienten ergeht es wie Stefanie Wagner. Sie deuten Namensänderungen auf den Packungen als Weiterentwicklung eines altbewährten Produkts - dass sie ein völlig neues Präparat schlucken, ahnen sie nicht.
«Ein solches Vorgehen grenzt an Täuschung»
Dabei ist Tonopan nur ein Beispiel von vielen. Seit Anfang dieses Jahres enthalten zahlreiche rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel einen anderen Wirkstoff. Nur: Sie tragen den alten Namen oder einen, der nur leicht verändert wurde. Markus Fritz von der Schweizerischen Medikamenten-Informationsstelle (SMI) kritisiert diese Praxis: «Ein solches Vorgehen grenzt an Täuschung.»
In der Schweiz sind rund 60 Schmerzmittel ohne Rezept erhältlich - 100 Millionen Franken werden damit Jahr für Jahr umgesetzt. Ein grosser Teil dieser Produkte bestand bislang aus sogenannten Kombinationspräparaten - das sind Medikamente, die mehrere Wirkstoffe enthalten. Neu werden viele dieser Arzneien nur noch als Monopräparat verkauft. Das heisst: Sie enthalten bloss noch einen einzigen Wirkstoff (siehe Tabelle).
Der Hintergrund für diese Änderung war die Bereinigung des Schmerzmittel-Angebots durch die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic: Sie hatte von den Herstellern frei verkäuflicher Schmerzmedikamente neue Daten angefordert, die deren Sicherheit und Wirksamkeit belegen sollten. «Die vorliegenden Dokumente genügten den aktuellen Zulassungsbedingungen nicht mehr», sagt Yvonne Richard von Swissmedic.
Pharmabranche legte keine neuen Studien vor
Besonders stark wirkte sich diese Revision auf die Kombipräparate aus. So enthielten bisher unter anderem die Medikamente Kafa, Saridon, Sinedal und Tonopan den Wirkstoff Propyphenazon. Yvonne Richard: «In Zusammenhang mit Propyphenazon wurden bei Patienten Überempfindlichkeit und Blutbildveränderungen festgestellt.»
Die Unternehmen, die Propyphenazon einsetzten, hätten nun neue Studien vorlegen müssen, um die Sicherheit des Wirkstoffs zu beweisen. Die Firmen zogen es aber vor, Propyphenazon vom Markt zu nehmen. «Der Aufwand für klinische Studien wäre zu hoch gewesen», argumentieren die Pharmavertreter.
Auch bei anderen Wirkstoffen verzichtete die Branche darauf, weitere Studien durchzuführen. Die Folge: Bei den rezeptfreien Schmerzmitteln genügen derzeit nur noch sechs Wirkstoffe den Anforderungen von Swissmedic. Etwa 30 Präparate wurden im Lauf der Revision verändert oder verschwanden sogar ganz vom Schweizer Markt. Reduziert hat sich vor allem das Angebot an frei verkäuflichen Kombinations-Schmerzmitteln - von insgesamt 60 Produkten sind nur noch zehn Kombipräparate erhältlich. Für Experten ist das kein Verlust. «Diese Medikamente enthielten häufig anregendes Koffein und wurden deshalb mehr als notwendig geschluckt», sagt Apotheker und SMI-Vertreter Markus Fritz. Verschiedene Ärzte und Wissenschafter bringen den Konsum von Kombipräparaten sogar mit Nierenschäden in Verbindung.
Nebenwirkungen: Kleineres Risiko bei Monopräparaten
Bereits vor gut zehn Jahren berichteten «K-Tipp» und «Kassensturz» über die problematischen Kombinations-medikamente. Besonders in der Kritik standen jene Produkte, die zusätzlich Koffein oder Codein enthielten. Folge: Der Hersteller von Contra-Schmerz klagte gegen den «Kassensturz», weil er sein Präparat stellvertretend für eine ganze Gruppe von Arzneimitteln verunglimpft sah. Die Richter sprachen dem Pharmaunternehmen Schadenersatz in Höhe von 480 000 Franken zu.
Inzwischen hat sich unter Fachleuten die Erkenntnis durchgesetzt, dass Medikamente, die aus nur einem Wirkstoff bestehen, sicherer sind. «Die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen ist bei Monopräparaten tendenziell geringer», so Yvonne Richard von Swissmedic. «Und wenn Nebenwirkungen auftreten, lassen sich diese klar auf einen Wirkstoff zurückführen.»
Pharmabranche hält an den alten Produktenamen fest
Laut Richard sollen Kombipräparate gezielt und nicht breitflächig eingesetzt werden - «ganz nach der Devise, so wenig Wirkstoffe wie möglich, so viel wie nötig». Das hört sich vernünftig an. Doch für die Konsumenten ist die Änderung kaum transparent. Die meisten Produkte, die seit Anfang Jahr einen anderen Wirkstoff enthalten, tragen die alte, vertraute Aufschrift und einen ominösen Zusatz. Da die Pharmakonzerne einen gut eingeführten Produktenamen nicht ändern wollen, begnügen sie sich mit minimalen Änderungen.
Auch Swissmedic ist mit dieser Praxis «nicht glücklich» - gegen das Gesetz verstösst das Vorgehen der Industrie aber nicht. Der Aufdruck «Neue Formel» reicht zur Kennzeichnung aus. Offenbar wiegen die Marketinginteressen der Pharmabranche schwerer als das Recht der Konsumentinnen und Konsumenten auf Transparenz.
Viele Produkte - wenig Wirkstoffe
Etwa 60 Schmerzmittel sind in der Schweiz ohne Rezept erhältlich. Doch das riesige Angebot täuscht darüber hinweg, dass in vielen von ihnen der gleiche Wirkstoff steckt. Die Arzneimittelbehörde Swissmedic hat für frei verkäufliche Schmerzmittel nämlich nur sechs Wirkstoffe zugelassen: Acetylsalicylsäure (mit und ohne Koffein), Benorilat, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol (mit und ohne Koffein).
Bei der Wahl eines Medikaments macht es also mehr Sinn, auf den enthaltenen Wirkstoff zu achten, als sich vom Namen des Präparats leiten zu lassen. Es lohnt sich, den Apotheker um Rat zu fragen, denn die Wirkstoffe werden je nach Art der Schmerzen unterschiedlich eingesetzt. So sollten Asthmatiker auf Acetylsalicylsäure verzichten - wer Probleme mit der Leber hat hingegen kein Paracetamol verwenden.
Swissmedic wird Mitte Februar eine Liste aller zugelassenen Schmerzmittel und ihrer Inhaltsstoffe im «Swissmedic Journal» veröffentlichen. Diese Publikation ist auch übers Internet zugänglich (www.swissmedic.ch). Die Schweizerische Medikamenten-Informationsstelle greift das Thema auf der Seite www.medi-info.ch ebenfalls auf.
Nicht erfasst von der Bereinigung des Schmerzmittelangebots sind übrigens Grippemedikamente: Diese enthalten zum Teil Wirkstoffkombinationen, die für frei verkäufliche Schmerzmittel nicht zugelassen sind - etwa das Zusammenspiel von Acetylsalicylsäure und Paracetamol.
04. Februar 2004 | Sigrid Cariola
