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Artikel | K-Tipp 2/2004

Und es werde Licht

Bewegungsmelder werden oft falsch montiert - selbst von Elektrikern. Deshalb berät die Polizei. Und erst noch gratis.

Alle acht Minuten wird in der Schweiz eingebrochen. Häufig am helllichten Tag. In der Herbst- und Winterzeit vermehrt auch in den Abendstunden. Die Polizei spricht denn auch von so genannten Dämmerungseinbrüchen.

«Wir stellen immer wieder fest, dass Einbrecher dunkle Ecken suchen, um einzusteigen», sagt Urs Brechbühl von der Beratungsstelle für Verbrechensverhütung der Stadtpolizei Bern.

Ein wirkungsvolles Mittel gegen Einbrüche sind deshalb Bewegungsmelder. Sobald sich eine Wärmequelle - sei es ein Mensch oder ein Auto - nähert, schaltet der Bewegungsmelder einen Scheinwerfer ein.

Urs Brechbühl: «Sinnvoll sind Bewegungsmelder und Schockbeleuchtung jedoch nur, wenn sie richtig montiert sind.» Dabei muss man Folgendes beachten:
- Bewegungsmelder sollten möglichst weit oben, am besten sogar unter dem Dachvorsprung montiert sein. Sonst können ihn Einbrecher versprayen, überkleben oder sogar zerstören. «Daran denken Elektriker häufig nicht», gibt Urs Brechbühl zu bedenken; das Gleiche gilt natürlich auch für den Scheinwerfer.
- Der Radius des Bewegungsmelders sollte nicht bis zum Trottoir oder zur Strasse reichen. Sonst betätigt er bei jedem Passanten und bei jedem Auto den Scheinwerfer.
- Der Bewegungsmelder sollte gegen die Fassade gerichtet sein und erst rund 50 Zentimeter über dem Boden ansprechen. Andernfalls reagiert er auch auf umherstreunende Tiere.
- Der Scheinwerfer sollte die Fassade und den Bereich davor beleuchten. Auf keinen Fall darf die Fassade im Dunkeln liegen.
- Je nach Gebäude sind mehrere Bewegungsmelder nötig.
- An Orten, die weder von Nachbarn noch von Passanten eingesehen werden können, nützt ein Bewegungsmelder wenig. «Die Beleuchtung kann für einen Einbrecher in solchen Fällen gar von Vorteil sein, weil sein "Arbeitsort" beleuchtet ist», sagt Brechbühl.
- Praktisch sind Bewegungsmelder, die sich auch vom Innern des Gebäudes aus schalten lassen. So können Sie, wenn Sie zu Hause sind, die Anlage ausschalten.


Holen Sie mehrere Offerten ein

Günstige Bewegungsmelder sind schon für 40 Franken zu haben. Hinzu kommen dann allerdings noch die Kosten für den Scheinwerfer und die Installation. Für den Kauf eines Bewegungsmelders gilt:
- Der Erfassungsbereich der Melder ist unterschiedlich.
- Der Bewegungsmelder sollte mit Zeitschaltuhr oder Dämmerungsregler ausgestattet sein, damit er sich tagsüber nicht einschaltet.
- Es kann jedoch sein, dass ein Dämmerungsregler den Bewegungsmelder zu früh einschaltet, wenn er unter einem Vorsprung montiert ist. Oder gar nicht, wenn er von einer Lampe angeleuchtet wird.
- Am Bewegungsmelder sollte sich einstellen lassen, wie lange der Scheinwerfer jeweils brennt. In der Regel reichen eine bis zwei Minuten.
- Es gibt Bewegungsmelder, die angeblich nur auf Wärmequellen reagieren, die mehr als rund 40 Kilo wiegen. Diese Melder sollten das Licht also nicht einschalten, wenn eine Katze oder ein Hund in ihren Erfassungsbereich gelangt. Doch Urs Brechbühl ist skeptisch: «Ich bin nicht sicher, ob das funktioniert. Kommt hinzu, dass wir schon neunjährige Einbrecher geschnappt haben. Die wiegen auch nicht 40 Kilo.»
- Ein 150-Watt-Scheinwerfer sollte in der Regel reichen. Er soll nicht gezielt, sondern möglichst breit strahlen.

Wie teuer eine Anlage zu stehen kommt, hängt von den Bewegungsmeldern und Scheinwerfern ab, aber auch davon, wie aufwändig die Installation ist. Urs Brechbühl rät, mehrere Offerten einzuholen. «Dabei», sagt er, «gilt es nicht nur, den Preis zu vergleichen, sondern auch das, was in der Offerte enthalten ist. Wer unsicher ist, kann sich bei den Polizeiberatungsstellen informieren.» Das ist fast überall gratis.

28. Januar 2004 | Marco Diener - mdiener@ktipp.ch


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