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In Uesslingen-Buch TG feiert man am dritten Montag im Januar den Berchtelistag. Die Schule bleibt an diesem lokalen Feiertag geschlossen, doch alle anderen arbeiten normal.
Darf an einem solchen Tag eine Gemeindeversammlung stattfinden und sind die dort gefassten Beschlüsse gültig? Ja, sagt das Bundesgericht, das Stimmrecht sei dadurch nicht verletzt. Diese Montagsversammlung habe eine jahrzehntelange Tradition. Und die Stimmbürger hätten sich zweimal dafür ausgesprochen, die Gemeindeversammlung an diesem speziellen Tag beizubehalten.
(em)
Bundesgericht, Urteil 1P.571/2003 vom 21.11.2003
28. Januar 2004
