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Viele Autoversicherungen schlagen 2004 auf. Vor allem Besitzer neuerer Wagen sollten beim Wechsel der Versicherung auch auf die Bedingungen beim Zeitwertzusatz achten.
Der Wert eines neuen Autos sinkt rapide. Schon im ersten Betriebsjahr kann der so genannte Zeitwert, also der aktuelle Wert des Wagens, bis ein Drittel unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen - insbesondere, wenn man viele Kilometer abspult.
Diese übermässige Abschreibung kann man in der Autokasko mit dem Zeitwertzusatz versichern. Er garantiert bei Diebstahl (Teilkasko) oder Totalschaden nach einem selbst verschuldeten Unfall (Vollkasko) eine bessere Entschädigung als den reinen Zeit- oder Marktwert.
Doch es gibt grosse Unterschiede beim Zeitwertzusatz. Einzelne Gesellschaften zahlen nach einem Diebstahl oder einem Totalschaden im ersten Betriebsjahr 100 Prozent des Katalogpreises - aber nie mehr als den effektiv bezahlten Kaufpreis. Andere vergüten nur 90 bis 95 Prozent. Im dritten Betriebsjahr beläuft sich die Entschädigung je nach Gesellschaft auf 70 bis 90 Prozent, im fünften Betriebsjahr auf 50 bis 70 Prozent.
Vielfahrer Achtung: Die Vaudoise stellt beim Zeitwertzusatz auf den effektiven Marktwert ab, bei Kollisionsschäden tun dies auch Basler und TCS. Je mehr Kilometer also das Auto gefahren wurde, desto weniger zahlt die Kaskoversicherung. Auch die National sieht ab 18 000 km jährlicher Fahrleistung eine schlechtere Entschädigung vor. Deshalb gilt für Vielfahrer: eine Gesellschaft wählen, bei der sich die Zeitwertzusatz-Entschädigungsskala nach dem Fahrzeugalter richtet und die keinen Abzug bei übermässiger Kilometerleistung macht.
10. Dezember 2003 | Nicola Waldmeier
