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Hildegard Fässler - SP-Nationalrätin - St. Gallen
JA Steuern werden nicht als Selbstzweck erhoben. Mit Steuergeldern erfüllen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Aufgaben. Wichtig ist, dass die Steuern gerecht erhoben werden, damit sie im Volk auch akzeptiert sind.
Die Steuergerechtigkeit basiert auf zwei Prinzipien: der Gleichbehandlung und der Belastung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Das zweite Prinzip besagt: Wer mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat, soll auch mehr Steuern bezahlen. Es bedeutet auch, dass jene, denen es plötzlich wirtschaftlich besser geht, dann mehr Steuern bezahlen müssen. Soll das nur passieren, wenn der Lohn steigt? Soll der Staat seine Aufgaben finanzieren durch Besteuerung dessen, was durch die tägliche Arbeit hereinkommt, nicht aber durch das Geerbte, das fast wie vom Himmel fällt? Dies widerspricht nicht nur der Steuergerechtigkeit, sondern auch dem gesunden Menschenverstand.
Warum haben die meisten Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft? Aufgrund des Wettbewerbs unter den Kantonen. So sagten die Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen Ja zur Abschaffung der Erbschaftssteuer, weil ihnen Angst gemacht wurde, reiche Erblasser würden in den erbschaftssteuerfreien Kanton Schwyz abwandern.
Bald nach diesem Entscheid fehlten dem Kanton St. Gallen Millionen, die dann durch Steuererhöhung wieder hereingeholt werden mussten. Damit mussten auch jene die Staatskasse füllen helfen, die nie einen grösseren Betrag erben werden. Eine stossende Ungerechtigkeit.
Zwei Argumente werden gegen eine eidgenössische Erbschaftssteuer verwendet: Der Bund solle nicht einfordern, was eigentlich den Kantonen zukomme. Diesen Einwand kann man einfach entkräften: Das zu schaffende Gesetz kann ohne weiteres vorsehen, dass die Kantone an den Einnahmen beteiligt werden (wie dies bei der direkten Bundessteuer der Fall ist).
Ein spezielles Problem stellt sich für Erben eines Familienbetriebs. Die Erbschaftssteuer darf nicht dazu führen, dass Betriebe verkauft oder aufgelöst werden müssen. Dieses Problem ist erkannt und muss durch eine spezielle Regelung gelöst werden.
Finanzminister Villiger betont stets, eine Erbschaftssteuer sei eigentlich die gerechteste Steuer. Dem habe ich nichts beizufügen.
Peter Weigelt - FDP-Nationalrat - St. Gallen
NEIN In den vergangenen Jahren ist die Erbschaftssteuer in vielen Kantonen abgeschafft worden. Jetzt kommt im Zusammenhang mit den Sparprogrammen des Bundes die Forderung nach einer nationalen Erbschaftssteuer wieder neu auf. Dieser Forderung ist mit aller Kraft entgegenzutreten. Erbschaftssteuern sind - zumindest für direkte Nachkommen - weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene akzeptabel. Sie sind steuersystematisch widersprüchlich, schaffen falsche Anreize und bringen der Schweiz substanzielle Standortnachteile.
Geld kennt viele Wege, um zum Staat zu gelangen. Privatpersonen und Firmen versteuern Einkommen und Gewinne. Das daraus entstehende Vermögen ist der Vermögens- beziehungsweise Kapitalsteuer unterworfen. Wird das Einkommen nicht zur Vermögensbildung eingesetzt, sondern in den Wirtschaftskreislauf eingebracht, unterliegt es der Mehrwertsteuer.
Kurz, jeder verdiente Franken wird mindestens zwei- bis dreifach besteuert. Die Erbschaftssteuer erweitert diese Kette verschiedenster Steuermassnahmen, was weder steuersystematisch wünschbar noch eigentumspolitisch tragbar ist, da Herr und Frau Schweizer auch ohne Erbschaftssteuer einer Mehrfachbesteuerung unterliegen.
Es liegt nicht nur im Interesse jedes Einzelnen, sondern auch im Interesse des Staates, wenn Bürger Eigenverantwortung übernehmen. Die Erbschaftssteuer widerspricht diesem Gedanken, indem sie die Vermögensbildung stärker besteuert. Die Konsequenzen daraus treffen auch den Staat, der von sparsamen und selbstverantwortlichen Bürgern doppelt profitiert: Zum einen werden Bürger, die mit ihren Finanzen bewusst umgehen, weniger fürsorgeabhängig und zum anderen profitiert der Staat durch die Besteuerung des Vermögens. Folglich ist die Erbschaftssteuer langfristig gesehen für die Bürger unattraktiv - und für den Staat kontraproduktiv.
Die Erbschaftssteuer verursacht einen Anstieg der Fiskalquote und damit letztlich der Staatsquote. Als Folge ist eine wachstumshemmende Wirkung und eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu erwarten. Im aktuellen Umfeld ist dies Gift für die wirtschaftliche Entwicklung. Die kurzsichtige Forderung nach einer neuen, eidgenössischen Erbschaftssteuer ist deshalb konsequent abzulehnen und noch bestehende Erbschaftssteuern in den Kantonen sind abzuschaffen.
10. Dezember 2003
