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Artikel | K-Geld 5/2003

Vermögensverwaltung: Immer alles schriftlich regeln

Wer sein Geld zur Verwaltung in fremde Hände gibt, muss vor allem zwei Dinge beachten: Garantierte Traumrenditen gibt es nicht. Und schriftliche Abmachungen sind oberstes Gebot.

Bei der Schutzgemeinschaft der Investoren (SIS) melden sich jährlich über 350 Anleger, die sich geprellt fühlen. «Das Problem ist stets das Gleiche», sagt SIS-Geschäftsführer Johann-Christoph Rudin: «Vermögensverwalter überschreiten ihre Kompetenzen oder halten sich nicht an die Anlage-Richtlinien.» Auch beim Bankenombudsman Hanspeter Häni häufen sich die Klagen von enttäuschten Anlegern.

Das muss nicht sein - wenn sich Anleger an die grundlegenden Vorsichtsmassnahmen halten (siehe Checkliste) und Vermögensverwalter ihre Verbandsrichtlinien buchstabengetreu verfolgen. Sowohl Banken als auch unabhängige Vermögensverwalter kennen solche Standesregeln. Die unabhängigen Vermögensverwalter unterliegen diesen aber nur, wenn sie dem Branchenverband VSV angeschlossen sind.

Bei den Banken lautet die erste Regel: Keine Kundengelder ohne ausführliches persönliches Gespräch entgegennehmen. Darin «erörtert die Bank mit dem Kunden seine Anlageziele und hält sie fest», wie es in den Richtlinien der Bankiervereinigung heisst. Wichtig: Die Bank muss die persönlichen Verhältnisse, die Fachkenntnisse und die Risikofähigkeit des Kunden kennen und die Anlageziele darauf abstimmen. Noch wichtiger: Achten Sie als Kunde darauf, dass der daraus resultierende Auftrag für Ihre Vermögensverwaltung schriftlich festgehalten wird. Eine Besprechungsnotiz genügt im Streitfall nicht.


Die Bankdirektion sofort über Mängel informieren

Die Bank ist verpflichtet, das Vermögen entsprechend der formulierten Vorgaben und Richtlinien zu verwalten. Insbesondere ist sie ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht ermächtigt, Kredite aufzunehmen. Bankenombudsman Häni: «Weicht die Bank von den Vorgaben des Kunden ab, muss sie den daraus entstandenen Schaden tragen.» Zu den Pflichten der Vermögensverwaltung gehört, dass die Bank die Risiken der vorgeschlagenen Anlageinstrumente den Kunden erklärt.
Tut sie das nicht ausreichend und verständlich, ist das Geld nicht zwingend verloren. SIS-Geschäftsführer Rudin: «Die Gerichte klären Hintergrund und Kenntnisse der Kunden genau ab.» Anleger, die erwiesenermassen nichts von der Materie verstehen, haben gute Chancen, einen Teil des Verlusts zurückzuerhalten. Als Richtschnur gilt laut Häni auch: «Je abwegiger die Investments, desto weiter geht die Haftung der Bank.»

In Konfliktfällen ist das Gericht das letzte Mittel. Was aber können Anleger vorher tun? «Sie sollen von der Bank umgehend stichhaltige Erklärungen verlangen», empfiehlt Häni. Allfällige Mängel müssen Kunden schriftlich der Bankdirektion mitteilen. Kommt keine Einigung zustande, steht der Bankenombudsman für eine Vermittlung zur Verfügung (siehe Kasten). So weit muss es aber nicht kommen, wenn Anleger daran denken: Mehr Rendite ist immer mit mehr Risiko verbunden, garantierte Traumrenditen gibt es nicht. Und, so sagt Häni: «Die Kunden müssen ihre Geldgier zügeln.»



Zweifel? Zweitmeinung einholen

- Vorsicht vor versprochenen Traumrenditen: Aktienanlagen bringen im langjährigen Durchschnitt 5 bis 10 Prozent pro Jahr.

- Schliessen Sie nie einen Vertrag ohne ausführliches Beratungsgespräch ab.

- Lassen Sie sich die vorgeschlagenen Strategien und Anlageinstrumente genau erklären.

- Holen Sie eine Zweitmeinung ein, wenn Sie Zweifel an den Anlagevorschlägen haben.

- Halten Sie den genauen Vermögensverwaltungsauftrag schriftlich fest (Unterschriften nicht vergessen).

- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.

- Reagieren Sie im Konflktfall sofort. Nehmen Sie allenfalls einen Verlust in Kauf und entziehen Sie dem Vermögensverwalter das Mandat.

- Wenden Sie sich im Streitfall an Fachpersonen (Bankenombudsman, Schutzgemeinschaft der Investoren, Anwalt).



Vertrauen und Geld verloren?

Anlaufstellen:

- Schweizerischer Bankenombudsman, Tel. 01 213 14 50 (werktags, 8.30 bis 11.30 Uhr, gratis)

- Schutzgemeinschaft der Investoren Schweiz (SIS), Tel. 01 387 98 60 (erstes Gespräch kostenlos), info@investorenschutz.ch

- Kampagne gegen Anlagebetrug mit Infos und Checkliste: www.stoppbetrug.ch

22. Oktober 2003 | Martin Stutz


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