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Vor lauter Labels sehen Konsumenten das Gemüse nicht mehr. Jetzt greifen die Kantonschemiker ein.
Ein Endiviensalat, grossgezogen vom Waadtländer Gemüsebauern Michel Cornu, ist ein Fall für die Justiz. Auf dem Grünzeug prangte das Label «Suisse Qualité» - doch der Waadtländer Kantonschemiker beschlagnahmte das Produkt im letzten Frühling. Seither brütet das kantonale Verwaltungsgericht über dem Salatkopf. Streitpunkt: Ist der Begriff «Qualität» gerechtfertigt, oder wird da den Konsumenten etwas vorgetäuscht?
Die einheimischen Landwirte kümmert die Rechtslage wenig - sie planen unter dem neuen Label ab nächstem Frühjahr vorerst Gemüse, später auch Milchprodukte und Fleisch zu verkaufen. Es sei «die einzige Chance für die Landwirtschaft», glaubt Niklaus Schällibaum, Geschäftsführer von Agromarketing Suisse. Der Absatzförderer der Bauern will mit «Suisse Qualité» primär Rohstoffe aus Schweizer Herkunft und Gentechfreiheit garantieren.
Doch reicht das wirklich für ein Label? «Nein», sagt der Berner Kantonschemiker Urs Müller, «man müsste bei jedem Label-Produkt nachweisen können, dass es von besserer Qualität ist als Standardware.»
Die Konsumentinnen und Konsumenten geben ihm Recht: Laut einer repräsentativen Studie des Bundesamts für Gesundheit geniesst das «Herkunftsland Schweiz» bei Frischprodukten hohes Ansehen. Aber nur, wenn die Qualität stimmt.
mw
08. Oktober 2003
