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Artikel | Gesundheits-Tipp 9/2003

Ulvino Merlo durfte nicht in Würde sterben

Ulvino Merlo war sterbenskrank, als er seinem Leiden mit Hilfe von Exit ein Ende bereiten wollte. Doch Ärztinnen und Pflegerinnen setzten den Patienten massiv unter Druck. Jetzt klagt seine Frau, Lilly Merlo, an: «Mein Mann konnte nicht in Ruhe sterben.»

Lilly Merlo sitzt am Küchentisch und weint. Die 76-jährige Zürcherin kann noch immer nicht fassen, was ihrem Mann Ulvino vor seinem Tod zugestossen ist. «Wir haben nicht in Ruhe voneinander Abschied nehmen können», sagt sie. Sie betrachtet das letzte Bild ihres Mannes. Es zeigt Ulvino Merlo blass und abgemagert, bereits vom nahen Tod gezeichnet. Doch seine Augen blicken ruhig und bestimmt in die Kamera. «So war das bis zum Schluss», sagt Lilly Merlo, «er wusste immer genau, was er wollte.»

Ulvino Merlo litt seit Jahren an schwerem Parkinson und an chronisch-lymphatischer Leukämie. Sein Zittern war so stark, dass er keinen Löffel mehr halten konnte. Er war bettlägerig, inkontinent und hatte starke Schmerzen. Zuletzt wollte der 82-Jährige nur noch eines: in Würde sterben. Doch dies war Ulvino Merlo nicht vergönnt - Ärztinnen und Pflegerinnen des städtischen Pflegezentrums Bombach in Zürich wollten es verhindern.


«Die Druckversuche raubten ihm die letzten Kräfte»

Der Patient kam am 7. Mai 2003 ins Pflegezentrum, nachdem er einige Wochen im Zürcher Triemlispital verbracht hatte. Im Juni bat er seine Frau Lilly, die Sterbehilfeorganisation Exit anzurufen. «Er sagte, dies sei für ihn kein Leben mehr.»

Seit dem Beschluss des Zürcher Stadtrates vom 25. Oktober 2000 dürfen Menschen, die in Alters- und Pflegezentren der Stadt Zürich wohnen, mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation Suizid begehen. Der Vertrauensarzt Helmut Eichenberger bescheinigt, dass Ulvino Merlo schwer leidend und in aussichtslosem Zustand, dabei aber urteilsfähig und eigenständig handelnd war. So schreibt der Arzt: «Der Patient ist zweifellos in seine Sterbephase eingetreten. In seinem weiteren Leben sieht er nur noch ein sinnloses Vegetieren. Er möchte dieses für ihn unwürdig gewordene Dasein so rasch wie möglich beenden.»

Doch Patient Merlo stiess auf ungeahnten Widerstand. Heimärztinnen und eine Psychologin wollten den Todkranken um jeden Preis umstimmen. «Mein Mann beklagte sich immer wieder, dass er in unerwünschten Gesprächen massiv bedrängt werde, seinen Entschluss umzustossen», sagt Lilly Merlo. Noch heute packt sie eine unglaubliche Wut, wenn sie daran denkt. «Diese Druckversuche raubten ihm die letzten Kräfte.»

Dies bestätigt auch das befreundete Ehepaar Hans und Lilli Mair aus Dietikon. «Einmal sind wir gerade gekommen, als eine Ärztin und eine Psychologin das Zimmer verliessen. Wir fanden Ulvino geschwächt und verzweifelt vor. Er sagte uns: Jetzt hätten sie mich beinahe so weit gehabt, dass ich mein Vorhaben aufgebe.» Ähnliche Vorfälle bestätigen weitere Besucherinnen und Besucher schriftlich gegenüber dem Puls-Tipp. «Das Allerschlimmste war, als eine Pflegerin vor meinem todkranken Mann zu mir sagte: "Am Dienstag findet der Mord statt!"», erzählt Lilly Merlo. Die Erinnerung daran raubt Lilly Merlo noch heute den Schlaf. «Ich höre immer wieder das Wort "Mord" und sehe die fragenden Augen meines Mannes.»

Dann spitzte sich die Lage zu. Wenige Tage vor dem geplanten Freitod erhielten Lilly Merlo und der Exit-Sterbebegleiter Giancarlo Zucco den Anruf einer Heimärztin aus Bombach. «Sie behauptete, mein Mann habe seine Meinung geändert, wir sollten das Vorhaben abblasen», sagt Lilly Merlo. Am Tag darauf fand sie ihn verzweifelt vor. «Er sei so lange bedrängt worden, bis er schliesslich zugestimmt habe, am Leben zu bleiben. Er habe dies unter massivem Druck getan, nur um endlich in Ruhe gelassen zu werden.» Doch Ulvino Merlo wollte an seinem alten Entschluss festhalten. «Er wollte auf keinen Fall, dass ich Exit absage.»

Doch selbst die letzten gemeinsamen Momente am Sterbebett durften die Merlos nicht in Ruhe verbringen. «Plötzlich betrat eine der Heimärztinnen das Zimmer», berichtet Lilly Merlo. Die Ärztin bestand darauf, zuzusehen, wie der Patient die letzte Einverständniserklärung unterzeichnete. «Ich fühlte mich kontrolliert und in unserer Privatsphäre verletzt», sagt Lilly Merlo. Nachher habe die Ärztin ohne ein Wort das Zimmer verlassen. 30 Minuten später starb Ulvino Merlo in den Armen seiner Frau und im Beisein des Sterbebegleiters Giancarlo Zucco. «Das Medikament hat ohne Komplikationen gewirkt. Mein Mann ist ruhig eingeschlafen», sagt Lilly Merlo.


Die Heimleitung schweigt zu den Vorwürfen

Lilly Merlo findet seit den Vorfällen in Bombach jedoch keine Ruhe mehr. Sie beschwerte sich schriftlich bei Heimleiter Andreas Götz. Dieser hielt es jedoch nicht für notwendig, ihr zu antworten. Auch gegenüber dem Puls-Tipp wollte Heimleiter Götz keine Stellung beziehen.

Erwin Carigiet, Sekretär von Stadtrat Robert Neukomm, dem Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich, schreibt dem Puls-Tipp, dass sich die Ärztinnen und Pflegerinnen zu den erhobenen Vorwürfen aufgrund ihrer Schweigepflicht nicht äussern wollen. Eine interne Abklärung sei jedoch veranlasst. Carigiet gibt aber zu, dass im Heim «zahlreiche Gespräche» durchgeführt wurden, die das Ehepaar Merlo als «belastend» empfand.
Es gebe Hinweise, bestätigt er weiter, «dass zumindest eine Mitarbeiterin versucht hat, Druck auf Herrn Merlo auszuüben». Sicher sei hingegen, «dass sich eine Mitarbeiterin gegenüber Herrn Merlo äusserst ungeschickt geäussert und offensichtlich die Gefühle von Herrn und Frau Merlo verletzt hat».

Exit-Präsident Werner Kriesi hat dafür wenig Verständnis: Eine Heimleitung habe zwar die Pflicht, abzuklären, ob ein sterbewilliger Patient urteilfsfähig und sein Sterbewunsch stabil sei. «Dies hat jedoch subtil zu geschehen und es darf zu keinerlei Beeinflussung kommen», sagt Kriesi. Exit kläre dies in jedem Fall seriös ab. «Eine derart umfangreiche Kontrolle, die zulasten des Patienten geht, lehnen wir ab.»

Dies bestätigt auch Susi Lüssi, Mitglied der Geschäftsleitung Altersheime der Stadt Zürich. «Die Heimleitung darf nur sicherstellen, dass die notwendigen Abklärungen stattgefunden haben.» Dies dürfe die Pensionärinnen und Pensionäre aber auf keinen Fall belasten. Der Wille des Patienten müsse respektiert werden, «auch wenn die persönliche Meinung eine andere ist».



Abgesichert durch Patientenverfügung

Schreiben Sie Ihren Sterbewillen in einer Patientenverfügung nieder und führen Sie darin von Ihnen bevollmächtigte Personen auf. Verfügungen können Sie beziehen unter
- www.pulstipp.ch oder bei der
- Schweizerischen Patienten-Organisation SPO, Zähringerstrasse 32, Postfach 850, 8025 Zürich, Tel. 01 252 54 22.

Weitere Informationen:
- Ombudsstelle für Altersfragen, Brunngasse 36, 3011 Bern, Tel. 031 312 11 22.
- Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter, Malzstrasse 10, 8045 Zürich, Tel. 01 463 00 11.
- Exit - Deutsche Schweiz, Mühlezelgstrasse 45, 8047 Zürich, Tel. 043 343 38 38.
- Dignitas, Postfach 9, 8127 Forch, Tel. 01 980 44 59.



«Eine Pflegerin sagte vor meinem todkranken Mann zu mir: "Am Dienstag findet der Mord statt!"»
Lilly Merlo

10. September 2003 | Regula Schneider - rschneider@pulstipp.ch


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