|
(0) |
Ein hoch verschuldeter Agent knöpft Bands viel Geld für null Leistung ab. Wer von ihm etwas zurückhaben will, sucht ihn in der Schweiz vergeblich.
Auf der Bühne steht die Schweizer Band Shakra. Sie hat einige hundert Zuschauer in den Musikclub Z 7 bei Pratteln BL gelockt. Dane Kurth, Co-Chefin des Clubs, ist froh: Nur wenige Schweizer Bands bringen so viel Publikum. Viele sind schon froh, wenn sie überhaupt auftreten können.
John Kups, 31, arbeitet seit Jahren im Musikbusiness und hat die Marktlücke entdeckt: Er verspricht, den Musikern Auftritte zu vermitteln. Zuerst muss aber jede Band seiner Agentur Rockevents 2000 Franken für administrative Umtriebe zahlen; und von der Gage will er eine Provision.
Rund 20 Bands haben einen solchen Vertrag unterschrieben - aber keiner hat Kups je ein Konzert vermittelt. «Auftritte, die wir uns selbst besorgt haben, gab Kups auf seiner Homepage als seine aus. So hat er noch mehr Bands geködert», erzählt Martin Camenisch. Auch seine Band Other Fools ist Kups auf den Leim gekrochen, ebenso Nina Treml von der Metal-Pop-Band 69 Chambers: «Weil Kups nie einen Auftritt vermittelt hat, haben wir den Vertrag gekündigt.»
Schuldenberg von über 250 000 Franken
John Kups hat bereits einen Privatkonkurs hinter sich; auch seine frühere Konzertagentur ging Pleite. Gemäss Kassensturz-Recherchen hat Kups Schulden von über 250 000 Franken. Er ist einer der Schlaumeier, die durch die Löcher des veralteten Betreibungsgesetzes schlüpfen (siehe Kasten).
10 000 Franken schuldet Kups allein Dane Kurth vom Z 7: «Er lädt zur Besprechung in ein Café ein und hat das Portemonnaie vergessen. Er sagt, sein Plakatdrucker sei in den Ferien, druckt bei meinem - und bezahlt die Rechnung nicht. Er verspricht mir fürs Konzert Sponsoring-Gelder - und hat gar keinen Sponsor», erzählt die Club-Chefin. Betreibungen gegen Kups haben ausser weiteren Kosten von 2500 Franken Gebühren nichts gebracht. «Er ist einfach skrupellos!»
Die betroffenen Bands wollen nicht aufgeben. Aber an Kups heranzukommen, ist schwer: Er ist weder per Post noch per Telefon oder Internet erreichbar und ist nur gelegentlich in der Schweiz; meist lebt er in Spanien. Seine Agentur Rockevents hat er mittlerweile geschlossen. Lorenz Alder von der Funk-Band Smallclub will Kups nun anzeigen: «So einer darf in der Schweizer Musikszene nicht sein Unwesen treiben.»
Schwarze Schafe mit weisser Weste
Letztes Jahr haben die Ämter in der ganzen Schweiz rund 2,2 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt, genau doppelt so viele wie vor 20 Jahren. Weshalb viele Gläubiger ihr Geld nie wiedersehen, erklärt Werner Müller, Präsident der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz.
Kassensturz: Was bewirkt eine Betreibung?
Werner Müller: Wenn jemand gar kein Geld hat, seine Schuld aber anerkennt, bekommt der Gläubiger einen Verlustschein. Dieser berechtigt aber bloss zu einer neuerlichen Betreibung, wenn der Schuldner wieder Geld hat. Wann das ist, muss der Gläubiger selber herausfinden.
Und wenn der Schuldner seine Schuld nicht anerkennt?
Dann ist es noch schwieriger: Gegen die Betreibung kann er Rechtsvorschlag erheben. Dann muss ein Richter entscheiden, ob etwas geschuldet wird. Die Kosten für das Verfahren muss der Gläubiger vorschiessen.
Lohnt sich das für einen Betrag von 2000 Franken?
Jein. Vom Gerechtigkeitsgefühl her muss es sich natürlich lohnen. Aber der Aufwand ist gross.
Ist es also ratsam, die Kreditwürdigkeit von Geschäftspartnern vorher abzuklären?
Das empfehle ich immer wieder. Wer eine schlechte oder keine Zahlungsmoral hat, ist mit grosser Sicherheit bereits beim Betreibungsamt des Wohnorts oder des Geschäftssitzes vermerkt. Wer ein spezifisches Interesse nachweisen kann, bekommt den Betreibungsauszug der entsprechenden Person. Allerdings gibt es auch da ein Problem: Verlegt die Person den Wohn- oder Geschäftssitz, wird sie einem anderen Betreibungsamt zugewiesen. Die negativen Daten aber bleiben beim alten Amt. So kann jemand trotz Betreibungen und Schulden plötzlich mit einer reinen Weste dastehen.
Sind denn die Ämter untereinander nicht vernetzt?
Jeder Kanton organisiert seine Betreibungsämter selber. Manche haben ein Amt für den ganzen Kanton, andere eines in fast jeder Gemeinde. Aber die Ämter sind tatsächlich nicht miteinander vernetzt. Das Betreibungsgesetz stammt aus dem Jahre 1889 und bei der Revision 1997 wurde diesbezüglich nichts geändert. Davon profitieren gewisse Schuldner.
10. September 2003 | Michael Perticone
