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Artikel | saldo 13/2003

Bergbäche als Sperrgebiet

Bergbäche sind Todesfallen. Unterhalb von Wasserkraftwerken werden immer wieder Badende von den Fluten mitgerissen. Die Betreiber kümmerts wenig.

Es ist ein Wunder, dass nicht mehr passiert», sagt der Walliser Tourismusdirektor Urs Zenhäusern nach dem Tod einer 48-jährigen Mutter und ihres 13-jährigen Sohnes. Die beiden badeten am 31. Juli in einem Bach bei Fiesch VS, als die Gommerwerke nachmittags kurz nach 14 Uhr Wasser abliessen und eine Flutwelle auslösten. Die 13-jährige Tochter und der Vater konnten sich retten.

In den vergangenen Jahren kam es in den Bächen unterhalb von Wasserkraftwerken immer wieder zu Unfällen. Erst vor zwei Jahren starben im Tessin zwei Badende durch eine Flutwelle der Bleniowerke.


«Viele sind sich der Gefahr kaum bewusst»

«Es sind nicht nur die Touristen aus dem Flachland, welche die Situation falsch einschätzen», betont Urs Zenhäusern. Er geht davon aus, dass sich auch viele Einheimische der Gefahr kaum bewusst sind. «Hier badet doch jeder ab und zu in einem Bergbach.» Insgesamt zählt die Schweiz über 1200 Wasserkraftwerke. Die meisten befinden sich im Wallis, in Graubünden und im Tessin - also genau in den beliebtesten Freizeit- und Wandergebieten.

Nicht überall ist die Lage so prekär wie unterhalb der Gommerwerke in Fiesch, wo sich bis zu 300 Mal im Jahr Wassermassen von 30 Kubikmeter pro Sekunde ins Bachbett ergiessen. Doch niemand weiss, wo Wanderer und Ausflügler besondere Vorsicht walten lassen müssen. Das Bundesamt für Wasser und Geologie verfügt zwar über Karten, die zeigen, wo die Kraftwerke Wasser fassen. Wo und in welchem Umfang sie es ableiten, ist allerdings nicht verzeichnet. «Wir sind nur für die Sicherheit der Staumauern zuständig», entschuldigt sich Richard Chatelain, Leiter der Abteilung Wassernutzung. «Alles, was den betrieblichen Ablauf anbelangt, ist Sache der Kantone und der Betreiber.»

Die Kraftwerke aber begnügen sich meistens damit, Warntafeln aufzustellen, und erklären so zahllose Bäche während 365 Tagen im Jahr zum Sperrgebiet - selbst wenn sie nur einmal im Jahr zur Ableitung von Wasser benutzt werden. «Historisch bedingt herrscht bei den Betreibern eine gewisse Arroganz», bringt Jürg Meyer, Umweltbeauftragter des Schweizer Alpenclubs, die Kritik an diesem «Sicherheitskonzept» auf den Punkt. Die Kraftwerke haben ihre Wassernutzungsrechte für 50 bis 80 Jahre geregelt und verfügen in den Bergkantonen über eine starke wirtschaftliche Stellung. Allein in Graubünden zahlen sie jährlich knapp 130 Millionen an Steuern und Abgaben, im Wallis beläuft sich allein der Wasserzins auf 110 Millionen Franken.


Walliser Wasserkraftwerke sollen geprüft werden

So erstaunt es nicht, dass die Behörden den Betrieb der Kraftwerke kaum reglementieren. «Auf kantonaler Gesetzesstufe gibt es keine Sicherheitsvorgaben», erklärt Beat Hunger vom Amt für Energie in Graubünden. Für eine Risikoanalyse sehe das Amt keinen Bedarf. «Wer wissen will, welche Flüsse besonders heikel sind, wendet sich am besten an die Kraftwerksbetreiber», empfiehlt Hunger.

Immerhin: Im Wallis, wo es bereits 1986 zu einem tödlichen Unfall kam, scheint langsam ein Umdenken stattzufinden. Die Werke sollen auf besondere Risiken hin geprüft werden. «Für die potenziell gefährlicheren werden wir gemeinsam mit den Betreibern die Regeln für die Entleerung präziser definieren», verspricht Pierre-Benoit Raboud, Chef der kantonalen Dienststelle Wasserkraft. Zudem sollen die Warntafeln aktualisiert werden.

Die Gommerwerke hingegen wollen ihre Praxis vorläufig nicht ändern. Während etwa die Bündner Kraftwerke Vorderrhein den Spülmechanismus nur bei schlechtem Wetter und Gewittern aktivieren, spricht der Fiescher Betriebsleiter Truffer vor allem von einer verbesserten Information der Touristen: «Wir planen einen Videofilm, um die Wucht der Wassermassen zu veranschaulichen.» Am Betrieb der Anlage, so Truffer, lasse sich kaum etwas verändern. Wenn die Anlage voll ist mit Kies und Sand, wird sie gespült - nach wie vor auch am Tag.


Keine Angaben über die Zahlung von Schmerzensgeld

Vielleicht findet bei den Gommerwerken angesichts der laufenden gerichtspolizeilichen Untersuchung ein Umdenken statt. Immerhin steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen im Raum. Zahlt das Werk den überlebenden Familienan-gehörigen wenigstens ein Schmerzensgeld? «Dazu wollen wir uns nicht äussern, solange die Untersuchung läuft», sagt Bernhard Truffer.

27. August 2003 | Sigrid Cariola


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