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Kranke Mitarbeiter gehen ins Geld. Hier will die Migros Kosten sparen - doch Ärzte kritisieren das Rezept.
Gesunde und motivierte Angestellte sind für den Erfolg der Migros entscheidend», schrieb der Grossverteiler in seinem letztjährigen Sozialbericht. Und weiter: «Mitarbeiter, die positive Anerkennung und Wertschätzung ihrer Leistung erfahren, sind seltener krank.» Das tönt gut. Weniger elegant ausgedrückt: Abwesendes Personal kostet den Betrieb eine Stange Geld. Deshalb sollen Krankheiten vermieden und «Blaumachern» das Handwerk gelegt werden.
Ärzte sollen über Angestellte Auskunft geben
saldo liegen die internen Papiere des Projekts der Migros Ostschweiz vor - «Grundsätze für das Gesundheitsmanagement», abgesegnet von der Geschäftsleitung. Nach ähnlichem Muster werden auch die Angestellten der anderen Migros-Genossenschaften fit getrimmt. «Die "Investition Mitarbeitende" muss so geführt werden, dass aus deren Mitarbeit pro Lohnfranken die höchstmögliche Anwesenheit bei bestmöglicher Leistung resultiert», heisst es da unter anderem. Oder schon fast poetisch: «Krankheit und Unfall sind eine Eigenschaft, die immer auch Leiden schafft. Wo das Leiden fehlt, wird der Missbrauch verehrt.»
Konkreter werden die Chefs der Migros Ostschweiz unter dem Stichwort «befristete Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht». Je nach Krankheit sollen die Angestellten eine Vollmacht unterschreiben und ihrem Arzt erlauben, dem Arbeitgeber Auskunft über den Gesundheitszustand zu erteilen.
Migros: «Wir wollen gesunde Mitarbeiter»
«Absenzen sind ein Problem - und zwar nicht nur bei der Migros», rechtfertigt Markus Blunschi diese Massnahme. «Wir wollen gesunde Mitarbeiter, denn so können wir betriebliche und soziale Kosten sparen.» Die Vollmacht bedeute kein «grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Angestellten - und die ärztliche Diagnose wollen wir gar nicht wissen», versichert der Leiter der Abteilung «Gesundheit und Soziales». Es gehe nur darum, «mit dem Arzt Fragen der Arbeitsgestaltung oder einer Wiedereingliederung zu besprechen». Bei einer längeren Krankheit oder häufigen Absenzen eines Mitarbeiters «fragen wir uns, was wir zur Verbesserung der Situation beitragen können».
Mediziner sind da skeptisch. Etzel Gysling, Arzt in Wil SG: «Ich halte dieses Vorgehen für ganz schlecht, denn eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht ist häufig nicht zum Vorteil des Personals.» Für Gysling steht ausser Frage, dass ärztliche Informationen über einen Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber «einer Bekanntgabe der Diagnose gleichkommt».
Was passiert übrigens mit Angestellten, die ihre Unterschrift auf der Vollmacht verweigern? Migros-Mann Blunschi: «Da sind uns die Hände gebunden. Aber den betroffenen Mitarbeitern muss auch klar sein, dass wir auf ihre Mithilfe angewiesen sind. Wird diese verweigert, kann dies irgendwann Konsequenzen haben.»
Nicht nur Ärzte, auch Arbeitsrechtsexperten haben gewisse Bedenken. Für Jean-Fritz Stöckli von der Universität Basel gibt es gegen das Projekt «rechtlich nicht viel einzuwenden», die internen Papiere bezeichnet er aber «als ein wenig undiplomatisch». Und Thomas Geiser von der Hochschule St. Gallen argumentiert, dass hier ein Unternehmen zwar versucht, «ein Problem offen anzugehen». Geiser schränkt jedoch ein: «Häufige Absenzen am Arbeitsplatz haben meistens auch mit dem Betriebsklima zu tun.»
Migros Ostschweiz: Einsparungen bei den Lohnkosten
Und mit diesem steht es bei der Migros Ostschweiz derzeit nicht zum Besten. Kein Wunder, denn das Unternehmen speckt bei den Lohnkosten kräftig ab: Hitze- und Kältezulagen in Wäscherei und im Tiefkühlhaus werden ebenso gestrichen wie Essensentschädigungen im Abendverkauf. Zudem werden Lohnzuschläge ein Opfer des Rotstifts - für Überstunden und Abendeinsätze gibt es noch 25 statt 30 Prozent und für Sonntagsarbeit sogar nur noch 50 statt 100 Prozent.
Von den knapp 11 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Migros Ostschweiz seien «rund 10 Prozent» betroffen, so Personalchef René Frei. «Zudem machen wir nur, was die Konkurrenz auch tut.» Ein schwacher Trost - vor allem für die Angestellten im Tieflohnbereich. Immerhin geht es um monatliche Einbussen von bis zu 500 Franken.
27. August 2003 | Thomas Roth
