|
(0) |
Mehr Leistung, mehr Lärm: Tuning-Freaks entfernen ihre Katalysatoren - und Garagisten helfen kräftig mit.
Mein VW Golf hat 136 PS - dank ausgebautem Katalysator. Mit Kat erreichte er nur 129 PS», erzählt Christian. Doch fast wichtiger als die höhere Leistung sei der «schönere» Ton.
Christian ist kein Einzelfall. Wer Internetforen von Autofans durchforstet, erfährt, dass manche Tüftler auf einen Katalysator verzichten. Gleichgesinnte stehen sich im Netz mit Rat und Tat zur Seite. So vermietet ein Subaru-Fahrer einen Katalysator für jene, die den eigenen ausgebaut haben und ihren Wagen vorführen müssen. Zudem wird darüber diskutiert, wie der Abgastest oder Polizeikontrollen gut zu überstehen sind.
Hilfe beim Umbau gibt es auch von Autoprofis. Eine schriftliche Anfrage bei zehn Garagen nach dem Preis einer Katalysator-Entfernung zeigte Erstaunliches. Zwei Garagisten laden zu einem persönlichen Gespräch. Eine Firma schreibt: «Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass es verboten ist, den Katalysator zu entfernen. Die Alternative wäre ein Stahlkat (etwas legaler).» Und ein anderer Garagist: «Das Entfernen des Katalysators kostet 480 Franken.» Der Hinweis, dass dieser Eingriff verboten ist, fehlt.
Die Polizei hat Mühe, dem illegalen Tun einen Riegel zu schieben. Der Grund: Meist werden die Katalysatoren aufgeschnitten und der Inhalt entfernt. «Bei einer Routinekontrolle kann daher kaum festgestellt werden, ob sich ein funktionierender Katalysator in der Abgasanlage befindet», sagt Hans Mühlheim von der Kantonspolizei Bern.
Für das Autofahren ohne Katalysator gibt es hohe Bussen
Auch die Experten der Strassenverkehrsämter werden ausgetrickst. Viele Autobastler gehen kein Risiko ein und montieren den Katalysator vor der Prüfung wieder. «Solche Umbauten bemerken wir nicht», so Emanuel Schubiger vom Strassenverkehrsamt Zürich.
Für Autofahrer, die ohne Katalysator erwischt werden, wird es teuer: Es drohen Bussen von mehreren Hundert Franken, und das Fahrzeug muss zur Nachprüfung.
mif
25. Juni 2003
