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Die Wahl des Wohnorts hat einen gewaltigen Einfluss auf das verfügbare Einkommen - auch bei tiefen Löhnen.
Familienvater Lorenzo M. verdient als Kellner 3600 Franken netto pro Monat. Davon muss seine vierköpfige Familie leben. Wohnt Familie M. in Bellinzona, hat sie 3186 Franken monatlich beziehungsweise 38 241 Franken jährlich zur freien Verfügung (siehe Tabelle). Von diesem Geld zahlt die Familie unter anderem Essen, Versicherungen, Auto, Schulkosten und Ferien.
Schlechter geht es Lorenzos Haushalt, wenn er nach Basel umzieht: Es bleiben ihm gerade mal 2100 Franken monatlich. Mit diesem kärglichen Budget könnte Lorenzo Sozialhilfe beziehen und gehörte damit zu den klassischen Working poor - Haushalte, die trotz Arbeit arm sind.
Noch dramatischer sieht ein Wohnortwechsel fürs Budget einer Alleinerziehenden aus, die als Verkäuferin im Detailhandel ein Jahreseinkommen von 40 300 Franken erzielt. Während sie in der Walliser Kantonshauptstadt Sitten monatlich über 3000 Franken verfügen kann, hat sie in den Halbkantonen Ob- und Nidwalden magere 1200 Franken im Portemonnaie.
Zusatzverdienst: Lohnt sich nicht in allen Kantonen
«Armut hängt also auch vom Wohnort ab», folgert Caritas-Mitarbeiter Carlo Knöpfel, der die Studie «Existenzsicherung im Föderalismus» leitete. Die Untersuchung verglich im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) die Situation von drei Musterhaushalten mit tiefem Einkommen in den 26 Kantonshauptorten.
Die Unterschiede bei Belastungen und Zuschüssen sind von Kanton zu Kanton gewaltig. So reicht die jährliche Steuerbelastung der alleinerziehenden Verkäuferin von 365 bis über 3000 Franken. Und für die Betreuung ihres Kindes in einer Krippe zahlt die Mutter in Neuenburg 2440 Franken, in Stans jedoch 17 500 Franken - fast die Hälfte ihres Jahreseinkommens.
Besonders brisant sind die Resultate der Studie in Sachen Zusatzverdienst. Dazu wurde wiederum von einem Familienhaushalt mit zwei Kindern ausgegangen. Der Mann arbeitet ganztags und kommt netto auf einen Jahresverdienst von 46 000 Franken - seine Partnerin hat ein bescheidenes Zusatzeinkommen von 6000 Franken.
«Arbeit muss belohnt werden», postuliert Skos-Präsident Walter Schmid. In Bellinzona jedoch, so zeigt die Kalkulation, lohnt sich die Mühe nicht. Die Frau bleibt besser zu Hause, denn ihr Verdienst schmilzt auf ein bescheidenes Nachtessen: 52 Franken bleiben zur freien Verfügung.
Alleinerziehende: Aufgepasst bei einer Lohnerhöhung
Wenig lukrativ ist ein Zusatzverdienst der Ehefrau auch in Basel, Genf, Herisau und Freiburg. Ganz anders präsentiert sich die Situation in Sitten, Zürich, Luzern und Zug: Das verfügbare Zusatzeinkommen übersteigt den tatsächlich verdienten Lohn, weil grosszügige Zweitverdienerabzüge bei den Steuern gewährt werden.
Für Alleinerziehende hingegen kann es sich mancherorts rechnen, auf eine Lohnerhöhung zu verzichten. Denn in zehn Hauptorten schrumpft das verfügbare Einkommen, wenn der Lohn um 500 Franken monatlich steigt. Skos-Präsident Walter Schmid: «Wo solche Anreize fehlen, spricht man von Armutsfallen.»
11. Juni 2003 | Mike Weibel
