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Artikel | K-Geld 3/2003

Bank wegen Veruntreuung verklagt

Die Bank verspekulierte eine halbe Million - nun klagt der Kunde.

Sein gesamtes Vermögen von 820 000 Franken hatte der St. Galler Elektroingenieur Walter Bösch im Juli 1999 dem Berater der Banca Popolare di Sondrio in St. Gallen anvertraut. Im Sommer 2002 waren davon noch 310 000 Franken übrig. Mehr als eine halbe Million hatte der Berater verspekuliert, wie K-Geld im vergangenen Oktober berichtete.

Bösch hatte seinen Berater mündlich angewiesen, sein Geld grösstenteils in «sehr sichere Anlageformen» zu investieren. Der Berater hatte jedoch hoch riskante Termingeschäfte getätigt und Titel von Firmen gekauft, die seither bis zu 100 Prozent ihres Werts verloren haben.

Bösch liess nichts unversucht, sein schwindendes Vermögen zu retten. Er begann Daten und Fakten zusammenzutragen, konfrontierte die Leitung der Banca Popolare di Sondrio, wandte sich an den Bankenombudsmann und an die Bankenkommission. Aber nichts half. Unterdessen hat Bösch gegen den Bankberater Klage wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht.

Aber die Mühlen des St. Galler Justizapparates mahlen langsam. Auf Böschs neueste Erkundigung hin empfahl ihm der zuständige Untersuchungsrichter, seine Strafklage beim dafür spezialisierten kantonalen Untersuchungsrichteramt für Wirtschaftsdelikte einzureichen, was er umgehend tat.

Umso erstaunter war Bösch, als er kürzlich ein Schreiben erhielt, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass das Untersuchungsamt für Wirtschaftsdelikte den Fall nicht übernehmen werde. Seither ist der bisherige Untersuchungsrichter wieder dafür zuständig.

Doch Böschs Hartnäckigkeit scheint wenigstens langsam Bewegung in den Fall zu bringen: Immerhin hat der Untersuchungsrichter jetzt den Anwalt des Bankberaters damit beauftragt, sämtliche diese Bankbeziehung betreffenden Bankunterlagen einzureichen.

(plü)

28. Mai 2003


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