|
(0) |
Ein Gericht stellt fest: Die Afuag hat beim Verkauf von teurer Internet-Werbung «irreführende Zusicherungen» gemacht.
Während Monaten meldeten sich letztes Jahr verzweifelte Gewerbetreibende beim K-Tipp. Sie hatten bei Vertretern der damaligen Afuag (heute Mediaswiss) einen Vertrag unterzeichnet für einen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis.
Das kostete sie jeweils mehrere tausend Franken. Übereinstimmend gaben die Gewerbler an, sie seien hinters Licht geführt worden. Mal hätten die Vertreter behauptet, die Afuag sei eine Tochterfirma der Post, ein anderes Mal habe es geheissen, die Afuag gehöre der Swisscom (K-Tipp 10/02).
«Jetzt wehre ich mich», sagte sich der Zürcher Weinhändler Georges Brandibourg, als er den K-Tipp gelesen hatte. Zwar hatte er eine erste Rate von fast 1900 Franken bereits bezahlt. Doch die zweite Rate wollte er nicht mehr begleichen.
Daher leitete Mediaswiss die Betreibung ein. Allerdings ohne Erfolg. Das Bezirksgericht Horgen ZH hat die Rechtsöffnung abgelehnt. Das heisst: Mediaswiss ist mit der Eintreibung der rund 2000 Franken in erster Instanz abgeblitzt.
In seiner Begründung stützt sich das Bezirksgericht Horgen auf den K-Tipp-Bericht sowie auf die in der Folge erschienenen Leserbriefe ab. Das Gericht glaubte Brandibourg, weil seine Aussagen mit denjenigen anderer Gewerbetreibender im K-Tipp übereinstimmten. Wörtlich: Brandibourg habe «glaubhaft gemacht», dass er «mit irreführenden Zusicherungen getäuscht worden ist».
Brandibourg seinerseits sagt: «Ich hoffe, dass dieses Urteil anderen Gewerbetreibenden den Mut gibt, sich ebenfalls zu wehren.»
21. Mai 2003 | Marco Diener
