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Mobbing gibt es nicht nur unter Kollegen. Auch Vorgesetzte beherrschen dieses miese Spiel. In der Schweiz ist es nicht schwierig, Mitarbeitern zu kündigen. Dennoch zögern viele Chefs nicht, ihre Mitarbeiter psychisch fertig zu machen.
Andrea Seebach* war wie gelähmt. Wutentbrannt, den Zeigefinger auf sie gerichtet, stand der neue Chef vor ihr und schrie: «Ich bin der Chef. Ich muss Sie über gar nichts informieren!»
Was war passiert? Die Sachbearbeiterin, seit elf Jahren bei der Nova-Maschinenfabrik in Effretikon ZH beschäftigt, hatte versucht, die Zusammenarbeit zu verbessern. «Vom ersten Tag an», so erinnert sie sich, «hatte mein neuer Chef mich wie Luft behandelt. Er teilte mir seine Termine nicht mit und seine Ferien ebenso wenig. Dabei waren wir nur zu zweit in der Abteilung.»
Kurz nach seinem Wutanfall entschuldigte sich der Chef und versprach, künftig über seine Termine zu informieren. «Erst war ich froh», sagt Seebach. «Doch dann häuften sich die Auftritte. Er schrie mich an, auch vor einem Kollegen.» Danach habe er um Verzeihung gebeten, nur um einige Tage später erneut loszuschreien.
«Ich konnte nicht mehr schlafen. Jeden Tag hatte ich Angst, ins Büro zu gehen», erzählt Seebach weiter. Nach ein paar Wochen bat ihr Mann sie, zu kündigen, «sonst gehst du kaputt». Sie befolgte den Rat. Doch die Lage entspannte sich nicht. «Die letzten Wochen waren die Hölle. Ich nahm stark ab, schlief kaum noch und hatte Durchfall.»
Schliesslich schrieb ihr Hausarzt sie krank und schickte sie zur Psychiaterin Elisabeth Zeier. «Die Belastung im Büro hat Andrea Seebachs ganzes Lebenskonzept zum Einsturz gebracht», sagt die Fachfrau. «Nach elf Jahren im Betrieb so behandelt zu werden, das war ein schwerer Schock für sie.» Die Firma wollte gegenüber dem Puls-Tipp keine Stellung nehmen.
Die Zürcher Psychologin Margarete Tammilehto kennt viele ähnliche Fälle. Sie berät seit Jahren Betroffene. «Jemanden wie Luft zu behandeln gehört zu den perfidesten Schikanen», sagt sie. Aber es lässt sich schwer nachweisen, ähnlich wie andere häufige Mobbing-Handlungen. Darunter fallen Dinge wie Spott über das Privatleben oder gezielte Falschinformationen. «Die Betroffenen spüren die schiefen Blicke, aber sie kennen den Grund nicht. Das ist wie Schattenboxen», sagt Tammilehto. Deswegen haben nach ihrer Erfahrung auch nur wenige Opfer Erfolg mit Klagen bei Gericht.
Bei Krankheitssymptomen: Am besten kündigen
Andrea Seebachs Entscheidung, zu kündigen, war nach Meinung der Psychologin das einzig Richtige. «Wer bereits Krankheitsanzeichen wie Schlaf- oder Appetitlosigkeit hat, wird im alten Job nur jeden Tag neu traumatisiert.»
Doch der Entschluss, zu kündigen, fällt schwer. Viele Betroffene fürchten, keinen neuen Arbeitsplatz zu finden. Deswegen schieben sie die Kündigung auf, bis ihre Gesundheit völlig zerrüttet ist.
Die Gesellschaft kommt das teuer zu stehen. Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft herausgegebene Schweizer Mobbing-Studie von 2002 hat gezeigt: Fast jeder zwölfte Arbeitnehmer wird im Job gemobbt. Diese Menschen sind im Vergleich zu nicht betroffenen Kollegen doppelt so oft länger als drei Tage lang krank - und brauchen deutlich mehr Medikamente. Viele können sogar überhaupt nicht mehr arbeiten. Die Zahl arbeitsunfähiger IV-Rentner mit psychischen Krankheiten hat sich in den letzten 15 Jahren verdreifacht.
Trotz Rückenschaden muss S. plötzlich schwer tragen
Auch Georg Sorger* wollte durchhalten, obwohl seine Chefs ihn bedrohten: Ihm werde gekündigt, wenn er nochmals eine Minute zu spät komme, sagten sie. Dabei ist Sorger morgens lange unterwegs zu seinem Arbeitsplatz bei einer Warenhauskette. «Ich hole die Zeit doch nach», sagte er. «Anfangen können sie trotzdem, auch wenn ich zwei Minuten später da bin.»
Noch wenige Jahre trennen den 58-jährigen Lagerarbeiter von der Rente. «Wenn ich diese Stelle verliere, bekomme ich in meinem Alter keine neue mehr», befürchtete er. «Dann bekäme ich viel weniger Rente, obwohl ich mein ganzes Leben gearbeitet habe.»
Sorger biss die Zähne zusammen, als seine Chefs ihn an einen neuen Arbeitsplatz versetzten. Dort war er nicht mehr Staplerfahrer, sondern musste plötzlich schwere Pakete schleppen. Dabei wussten seine Vorgesetzten, dass er einen Rückenschaden hatte.
Vier Monate lang hielt Sorger durch, obwohl er sich abends immer gleich hinlegen musste, weil sein Rücken bei jeder Bewegung schmerzte. Dann gab sein Körper das Stoppsignal: Zum Rückenschmerz kam eine Gelenkentzündung im Bein. Georg Sorger konnte nicht mehr stehen. Sechs Wochen dauerte die Zwangspause.
Inzwischen kündigten mehrere seiner Kollegen - sie hielten die schwere Arbeit nicht mehr aus. Sorger blieb. Er bat seine Chefs um eine andere Aufgabe, doch musste er hören, es gebe nichts anderes. Wenn er die Arbeit nicht machen könne, müsse er den Betrieb verlassen. Jetzt war Sorger überzeugt: «Dieser Betrieb dient dazu, überzählige Mitarbeiter loszuwerden. Wer selbst kündigt, verlangt keine Abfindung.»
Gekündigt hat Sorger nicht. Seinen Job hat er trotzdem verloren - auf einer Betriebsversammlung am 31. März. «Der Betriebsleiter hat vor der Belegschaft 29 Namen verlesen», erinnert er sich. «Das waren die, die gehen mussten. Aus betrieblichen Gründen, hiess es.»
«Kleinste Verspätungen ankreiden ist Mobbing»
Wurde Sorger gemobbt? Rechtsanwalt Heinz Hofmann von der Mobbing-Zentrale Schweiz in Bolligen BE bestätigt das. «Es ist eindeutig Mobbing, einem Mitarbeiter kleinste Verspätungen anzukreiden, für die er nichts kann.» Auch die Tatsache, dass die Vorgesetzten auf die Gesundheit keine Rücksicht nahmen, gilt in der Fachwelt als Mobbing-Handlung.
Dennoch würde ein Schweizer Gericht Georg Sorger deswegen keine Genugtuungssumme zusprechen. «Zwar müssen Arbeitgeber auf die Gesundheit ihrer Beschäftigten achten», erklärt Hofmann. «Doch das bedeutet nicht, dass sie bestimmte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen müssen, selbst wenn es solche in einem Grossbetrieb wie dieser Warenhauskette sicher gibt. Hier ist das Schweizer Arbeitsrecht weit hinter anderen europäischen Staaten zurück», kritisiert Hofmann.
Mobbing-Klagen vor Gericht zu gewinnen ist sehr schwierig. Vor allem, wenn Vorgesetzte beteiligt sind. Dies trifft laut der Schweizer Mobbing-Studie in mehr als der Hälfte aller Fälle zu. Das Problem: Der Betroffene muss seine Vorwürfe beweisen. Das ist kompliziert.
Mobbing-Tagebuch führen kann beim Prozess helfen
«Wichtig ist es, die einzelnen Vorfälle schriftlich in einem Mobbing-Tagebuch festzuhalten», erklärt Hofmann. Dann müsse man die Unternehmensleitung mehrfach in eingeschriebenen Briefen bitten, dem Mobbing ein Ende zu machen. Dabei ist es notwendig, die einzelnen Schikanen konkret zu schildern. Sonst besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber als Retourkutsche dem Beschwerdeführer üble Nachrede oder Verleumdung unterstellen kann. Erst wenn die Vorgesetzten auf diese Briefe nicht reagieren, haben sie unter Umständen ihre rechtlichen Pflichten verletzt. Einziges Beweismittel neben dem Mobbing-Tagebuch wären Aussagen von Kollegen. Doch wer gefährdet schon seinen Arbeitsplatz, indem er gegen den eigenen Chef vor Gericht aussagt?
Für Margarete Tammilehto ist deshalb klar: «Die Kraft für einen neuen Anfang zu finden bringt den Betroffenen oft mehr, als sich in einem Gerichtsverfahren aufzureiben.» Für sie ist das «Trauma-Arbeit». Die Psychologin vergleicht Mobbing-Betroffene mit den Opfern von Unglücksfällen oder Verbrechen. Erst aus der Distanz erkennen sie, wie es zum Konflikt kam und welches eigene Verhalten dazu beigetragen haben könnte. «Vielleicht sind sie schüchtern oder sie haben einen Hang zum Perfektionismus», erklärt die Psychologin. «Wer das erkennt, kann an sich arbeiten und so verhindern, dass er am neuen Arbeitsplatz wiederum Mobbing erlebt.»
Kollegen können Mobber durch Gesten entmutigen
Den Arbeitsplatz zu erhalten ist kaum möglich, wenn das Mobbing eskaliert hat. «Ich kenne niemanden, dem das gelungen ist», sagt Margarete Tammilehto. Umso wichtiger sei Vorbeugen. Auf dieses Gebiet hat sich Thomas Diener spezialisiert. Der mehrfach ausgezeichnete Erwachsenenbildner hat Kurse zum Konflikttraining entwickelt: «Einfache Gesten können genügen», erklärt er. «Etwa aufstehen, wenn der Chef einen anschreit, oder ihm in die Augen blicken.»
Auch wer eine Mobbing-Attacke nur beobachtet, kann dem betroffenen Kollegen durch Gesten oder Mienenspiel helfen. «Wenn die Umstehenden grinsen, ermutigt das den Mobber», sagt Diener. «Wenn sie böse schauen, wird er sich vorsehen.»
Jedes Mobbing beginnt mit kleinen Grenzverletzungen. «Wer diese bemerkt und gelernt hat, sich zu wehren, kann dem Fadenkreuz des Mobbers entwischen», ist Diener überzeugt. «Selbst, wenn es der Vorgesetzte ist.»
Mobbing: Handeln Sie nicht im Alleingang
Der Wissenschaftler Heinz Leymann hat 45 einzelne Mobbing-Handlungen definiert (siehe www. konsumenteninfo.ch/downloads). Wichtig ist, dass diese Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg häufig vorkommen müssen. So können Sie sich schützen:
Vorbeugen
- Suchen Sie sich unter den Kollegen Verbündete, die Ihnen in Krisen helfen können.
- Schliessen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab oder treten Sie einer Gewerkschaft bei. Beide sorgen dafür, dass Sie bei einem Prozess nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Sich wehren
- Zeigen Sie deutlich und durch Körpersprache, wenn Kollegen/ Vorgesetzte Grenzen verletzen.
- Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch. Das kann bei einem Prozess als Beweis gelten.
- Handeln Sie nicht alleine! Suchen Sie sich auf jeden Fall juristische und psychologische Berater.
- Gehen Sie bei Krankheitsanzeichen zum Arzt. Lassen Sie sich auf dem Arztzeugnis bestätigen, dass die Beschwerden durch Mobbing verursacht sind. So bekommen Sie sofort Arbeitslosengeld, auch wenn Sie selber gekündigt haben.
Bewältigen
- Lassen Sie sich nicht zu lange krank schreiben. Das kann Ihren Wiedereinstieg erschweren.
- Beginnen Sie mit der psychologischen Bewältigung des Mobbings, sobald Sie körperlich wieder stabil sind. Sie müssen verstehen lernen, warum Sie gemobbt wurden. So verhindern Sie, dass es erneut passiert.
Kontaktadressen
Mobbing-Zentrale Schweiz, Postfach 438, 3065 Bolligen-Station, Tel./Fax 031 921 11 09. Weitere Anlaufstellen gibt es unter www.konsumenteninfo.ch/download.
14. Mai 2003 | Claudia Peter - cpeter@pulstipp.ch
