|
(0) |
Der Nationalrat will den Erben von Steuerhinterziehern Bussen und Nachsteuern erlassen.
Der Artikel «Schwarzgeld: Stolperstein für Erben» (K-Geld Nr. 6/2002) zeigte auf, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn man Schwarzgeld erbt.
Dank zweier Entscheide des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte können Erben vielleicht bald aufatmen. Der Gerichtshof hat die Schweiz gerügt. Erben sollen nicht für Missetaten von Verstorbenen herhalten müssen. Der Nationalrat hat nun zwei Standesinitiativen zugestimmt. Die jurassische Standesinitiative verlangt, dass die Erben eines Erblassers, dem eine Busse wegen Steuerhinterziehung auferlegt wurde, für diese Busse nicht mehr haften müssen. Die Standesinitiative des Kantons Tessin soll den Kantonen ermöglichen, auch auf die Nachsteuern zu verzichten.
(rk)
02. April 2003
