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Artikel | saldo 6/2003

Vorbezug fürs eigene Haus lohnt sich selten

Soll man das Geld aus der wackligen 2. Säule abziehen und ins Eigenheim investieren? Fachleute warnen vor der teuren Strategie.

Dann hab ich mein Geld immerhin auf sicher», begründet Alois Zuber (Name geändert) seine Absicht, das in der Pensionskasse angesparte Kapital herauszulösen und damit die Hypothek für die Eigentumswohnung abzuzahlen. Angesichts der Diskussionen um Unterdeckung der Pensionskassen und mögliche Rentenkürzungen sowie Beitragserhöhungen erscheint es vielen der bessere Weg, ihr Geld abzuziehen und in sichere Liegenschaften zu investieren.


Vorbezug nur kurz vor der Pensionierung zu empfehlen

Seit 1995 lässt das Gesetz dies für selbst bewohnte Häuser und Wohnungen zu. Der Sinn: Auch wer nicht genügend Eigenkapital auf der hohen Kante hat, soll sich ein Eigenheim leisten können. Allein letztes Jahr haben 32 449 Schweizer davon profitiert und insgesamt 2,311 Milliarden Franken bezogen, im Schnitt also über 71 000 Franken. «Vor dem Hintergrund der Pensionskassenkrise überlegen sich vor allem besser verdienende Kaderleute diese Möglichkeit», weiss Markus Lustenberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden über die Pensionskassen.

Doch «in 90 Prozent aller Fälle ist das eine schlechte Lösung», sagt Versicherungsexperte Othmar Erni vom Vermögenszentrum VZ, «wir müssen die überängstlichen Leute davor warnen.» In der Regel empfehle er dies nur Leuten relativ kurz vor der Pensionierung, die ihre Anlagen diversifizieren wollen.

Geringere Hypothekarschuld bedeutet höhere Steuern

Für alle anderen gilt: Tatsächlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass man bei einem Vorbezug nachträglich zu einer Sanierung der Pensionskasse beitragen müsste. Doch der Vorbezug bringt gewichtige Nachteile mit sich:

- Er ist steuerlich uninteressant. Der Vorbezug muss sofort versteuert werden, das Pensionskassenkapital aber erst bei der Pensionierung. Im Kanton Zürich macht allein diese Steuer über 5000 Franken pro vorbezogene 100 000 Franken aus. Zudem sinkt durch den Vorbezug die Hypothekarschuld und somit auch der Betrag, den man von den Steuern abziehen kann.

- Bei vielen Pensionskassen schmälert ein Vorbezug den Schutz vor Invalidität und Tod. Als Ausgleich muss meist eine zusätzliche Risikoversicherung abgeschlossen werden; die Kosten dafür vergessen viele bei der Vergleichsberechnung. Je nach Pensionskassenreglement und Alter des Versicherten kostet die Prämie bis 4000 Franken pro Jahr.

- Drittens wird das ins eigene Haus gesteckte Geld nicht mehr verzinst - im Gegensatz zum Pensionskassenkapital. Auch dieser Betrag wird sehr rasch vierstellig - jedes Jahr. Mindestens aus finanzieller Sicht lohnt sich der Vorbezug somit selten.

«Attraktiv ist hingegen die Verpfändung des Pensionskassenkapitals», meint Othmar Erni. Das Geld bleibt in der Pensionskasse und wird verzinst, zudem bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Bank erhält aber eine zusätzliche Sicherheit - das führt zu einem leicht tieferen Hypothekarzinssatz.


Banken akzeptieren eine Verpfändung weniger gerne

Solange das Geld in der 2. Säule zu 3,25 Prozent verzinst wird und Hypotheken zu deutlich unter 3 Prozent erhältlich sind, lohnt sich dies rasch. Allerdings muss man sich manchmal gegenüber der Bank durchsetzen, damit sie die Verpfändung akzeptiert: «Oftmals scheuen die Banken den administrativen Aufwand und wollen lieber das Geld sehen», bedauert Fachmann Erni.

02. April 2003 | Martin Müller


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