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Eine Familie vertraute einem Policenvermittler 20000 Franken an - doch der sackte dasGeld selber ein, statt es an die Versicherung zu überweisen. Die Police hat er gefälscht.
Mitte 2001 schloss die Familie Tran aus Liebefeld BE eine so genannte Einmaleinlage bei der Basler Versicherung ab. Investitionsbetrag: 20000 Franken.
Vermittelt hatte die Geldanlage der 43-jährige Michele Piccolo aus Kerzers FR.
Piccolo liess sich die Summe auf sein eigenes Konto einzahlen. Die Familie Tran glaubte seiner Zusage, er werde ihr Geld anschliessend der Basler überweisen.
Doch bei der Basler kam kein Franken an. Um seine Kunden in Sicherheit zu wiegen, fälschte der Vermittler eine Police.
Wo das Geld geblieben ist - das ist bis heute unklar; Piccolo hat die Fragen des K-Tipp nicht beantwortet. Vor dem Untersuchungsrichter gab er im Oktober 2002 zu Protokoll, seine Ex-Freundin habe 5000 Franken ohne sein Einverständnis abgehoben. Er selber habe keine böswilligen Absichten gehabt.
Zugleich beteuerte er, die Summe der Familie Tran bis Ende Oktober 2002 zurückzuzahlen. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe ist das Geld jedoch nicht bei den Geschädigten eingetroffen.
Am 6. Februar 2003 wurde Piccolo wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Falls er das Geld innert drei Monaten nicht zurückzahlt, muss er die Strafe absitzen.
Michele Piccolo (er nennt sich selber «Versicherungsexperte») war zum Zeitpunkt der Fälschung Angestellter bei der Beer-Versicherungs-Beratung in Kerzers FR. Inhaber Guido Beer beteuert, nichts von den üblen Machenschaften seines Angestellten gewusst zu haben. Beer hat inzwischen mit dem Verkauf von Versicherungen aufgehört.
Auch wenn kriminelle Fälle die Ausnahme sind: Sie werfen ein schlechtes Licht auf die so genannten Versicherungsbroker oder -experten. Denn es gibt für diese Bezeichnung weder staatlich anerkannte Ausbildungsgänge noch Zulassungsregeln - und auch keine amtliche Beaufsichtigung. Jeder kann sich Versicherungsberater, -makler, -broker, -experte oder -spezialist nennen.
Geschützt und anerkannt sind einzig die Bezeichnungen «Versicherungsfachmann /frau mit eidg. Fachausweis» sowie «Diplomierter Versicherungsfachexperte/expertin».
Verkäufer nutzen Vertrauensbonus aus
Fazit: Im Umgang mit Versicherungsexperten oder -maklern ist Vorsicht geboten. Das sind die wichtigsten Regeln:
- Seien Sie äusserst zurückhaltend, wenn Sie bei einem Makler eine Vollmacht für die Verwaltung Ihres Versicherungsportefeuilles unterschreiben. Solche Vereinbarungen erlauben es dem Makler meist, für Sie Versicherungen auch selbständig zu kündigen. So viel Vertrauen ist nur bei grossen, anerkannten Maklerorganisationen angebracht. Fragen Sie vorher nach Referenzen. Gerade beim Krankenkassenwechsel kommt es immer wieder vor, dass Makler Versicherungen ohne Wissen des Kunden kündigen.
- Zahlen Sie auf keinen Fall Prämien auf ein Konto, das nicht auf den Namen der Versicherungsgesellschaft läuft. Das wurde zum Beispiel etlichen Versicherten der Krankenkasse KBV zum Verhängnis, die ihre Prämien einer Vermittlerfirma namens Abisana überwiesen haben. Abisana-Chef Thomas Ruflin hat das Geld gemäss Angaben der KBV aber nicht vollständig weitergeleitet. Ruflin bestreitet das.
- Insbesondere die Vermittler von schneeballähnlichen Verkaufsorganisationen wie WNB, ITE und First verkaufen in erster Linie im Freundes- und Bekanntenkreis und profitieren so schamlos vom Vertrauensbonus, den sie bei ihren Bekannten geniessen (siehe K-Tipp 2/03).
- Seriöse Makler erkennen Sie daran, dass sie für ein bestimmtes Versicherungsprodukt mehrere Offerten vorlegen (etwa für eine Fondspolice). Auch aus diesem Grund ist vor den schlecht oder gar nicht ausgebildeten Feierabend-Verkäufern der Strukturvertriebe ITE, WNB und First zu warnen, die meist nur gerade eine Fondspolice von Pax oder Aspecta im Angebot haben.
- Geben Sie einem Makler nie Adressen von Freunden oder Bekannten weiter.
- Lassen Sie sich nie unter Zeitdruck setzen. Verlangen Sie mindestens eine Woche Bedenkzeit.
- Viele seriöse Makler verlangen für die Beratung ein Honorar. Dafür reden sie mit dem Kunden auch über die Verkaufsprovision, die der Makler von der Gesellschaft erhält. In der Regel erhalten Kunden von solchen Maklern einen Teil der Verkaufsprovision gutgeschrieben.
12. März 2003 | Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
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