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Ich verdiene 2003 erheblich mehr als letztes Jahr. Die provisorische Steuerrechnung, die ich nächstens erhalten werde, wird also viel zu tief ausfallen und mit meinem jetzigen Lohn überhaupt nicht mehr übereinstimmen. Wenn dann die definitive Rechnung kommt, drohen hohe Verzugszinsen. Kann ich das verhindern?
Ja. Sie k?nnen die provisorische Steuerrechnung als eine Art Zahlungsempfehlung betrachten. Die definitive Steuerrechnung erhalten Sie, wenn die entsprechende Steuererkl?rung veranlagt ist.
Aus diesem Grund legen einige Kantone – unter anderem auch die meisten Gemeinden im Kanton Z?rich – nicht nur Einzahlungsscheine mit vorgeschlagenen Raten, die meist auf den Vorjahreszahlen basieren, bei. Zus?tzlich gibts einen leeren Einzahlungsschein.
Viele Kantone und auch die Website von K-Geld (siehe Seite 21) stellen im Internet zudem M?glichkeiten f?r die Steuerberechnung zur Verf?gung. Dort k?nnen Sie sich den ungef?hren Steuerbetrag ausrechnen lassen.
Liegt Ihrer provisorischen Steuerrechnung kein leerer Einzahlungsschein bei, sollten Sie mit den Steuerbeh?rden Kontakt aufnehmen und ihnen die Umst?nde schildern.
Die Steuerbeh?rden werden Ihnen daraufhin entweder eine berichtigte Rechnung oder einen provisorischen Fragebogen zustellen. Nach Retournieren des Fragebogens sind die Beh?rden in der Regel bereit, die Steuerrechnung entsprechend anzupassen.
(rk)
31. Januar 2003
