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Langfristige Darlehensverträge können aus wichtigen Gründen vorzeitig gekündigt werden. So ein neues Urteil des Bundesgerichts.
Der Fall: Ein weibliches Mitglied der religiösen Vereinigung Fiat Lux gewährte der Leiterin Uriella zwischen 1994 und 1996 zinslose Darlehen im Betrag von total 625 000 Franken - rückzahlbar nach 10 respektive 22 Jahren. Als die Darlehensgeberin 1997 aus Fiat Lux ausstieg, verlangte sie die Leihsumme vorzeitig zurück und verklagte Uriella.
Das Gericht schützte die Klägerin: Da sie aus der religiösen Vereinigung ausgeschieden sei, könne ihr nicht mehr zugemutet werden, sich weiterhin an den Vertrag zu binden. Dies würde ihre Persönlichkeitsrechte zu sehr einschränken. Die vorzeitige Kündigung aus wichtigen Gründen sei daher gerechtfertigt.
Bundesgericht, Urteil 4C.175/2001 vom 3. April 2002
20. November 2002
