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Wenn Hauseigentümer und Verwalter nicht wissen, dass das Benützen eines Lifts nach der Instandstellung durch Fachleute eine Gefahr darstellt, können sie bei einem Unfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein 10-jähriges Mädchen verunglückte im Fahrstuhl eines Wohnhauses tödlich. Vor dem Unfall war der über 40-jährige Lift saniert worden. Statt einer umfassenden Revision zogen Eigentümer und Verwaltung eine Minimalsanierung vor.
Das Bundesgericht sprach Hauseigentümer und Verwalter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Grund: Keine der angefragten Servicefirmen hatte davor gewarnt, dass der Lift ohne umfassende Instandstellung den Sicherheitsnormen nicht genügen würde.
Bundesgericht, Urteil 6P.58/2002 und 6P.61/2002 vom 24. 9. 2002
06. November 2002
