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Ob ein Zahnarzt teuer ist, erfährt der Patient oft erst bei Erhalt der Rechnung. Kassensturz hat deshalb die Tarife von über 1300 Zahnärzten ins Netz gestellt.
Was einigen Zahnärzten widerstrebt, dürfte schon bald gang und gäbe werden: Gross angeschrieben, vielleicht sogar eingerahmt, prangt ihr Tarif an der Wartezimmerwand.
Bereits vor einem Jahr hat Kassensturz die Taxpunktwerte von über 1000 Schweizer Zahnärzten veröffentlicht. Der Sturm der Entrüstung unter den Zahnärzten über diesen Einblick in ihre Tarife war gross. Trotz Einwänden des Datenschutzbeauftragten beliess Kassensturz die Daten im Internet. Nach langem Hin und Her zwischen Kassensturz, Preisüberwacher und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) will das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) jetzt endlich die Zahnärzte zur Deklarierung ihrer Taxpunktwerte zwingen. Der Entwurf zur entsprechenden Verordnung kommt in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung.
Kassensturz bringt aber schon jetzt Licht ins Dunkle und lanciert auf seiner Homepage die grösste Schweizer Zahnarzt-Datenbank. Nach einer schriftlichen Anfrage bei 2500 Deutschschweizer Zahnärzten haben über 1300 Kassensturz ihren Taxpunktwert und den ihrer Dentalhygienikerin bekannt gegeben.
Tiefer Taxpunktwert: Kein Garant für günstige Preise
Das Ergebnis: 26 Prozent der Zahnärzte verrechnen den Suva-Tarif von Fr. 3.10. 57 Prozent wenden einen Taxpunktwert zwischen Fr. 3.15 und Fr. 3.55 an, und 15 Prozent multiplizieren die Taxpunkte mit Fr. 3.60 bis Fr. 3.95. Von den Zahnärzten, welche die 4-Franken-Grenze sprengen, haben nur 38 an der Umfrage teilgenommen.
Der tiefe Taxpunktwert allein ist aber noch kein Garant für einen günstigen Zahnarzt. Denn bei der
Bemessung der Taxpunkte haben die Zahnärzte einen gewissen Spielraum. Beispiel Befundaufnahme: Ein günstiger Zahnarzt mit einem Taxpunktwert von Fr. 3.10 setzt die höchstmögliche Punktzahl von 24 auf die Rechnung. Damit kassiert er für dieselbe Leistung Fr. 11.40 mehr als ein «teurerer» Zahnarzt mit Taxpunktwert Fr. 3.50 und bloss 18 Taxpunkten auf der Rechnung.
Die aktuelle Datenbank ist mit dem Einverständnis der über 1300 veröffentlichten Zahnärzte aufgeschaltet. Werden die Zahnärzte der Preisbekanntgabe-Verordnung unterstellt, so können sich auch die Übrigen nicht mehr hinter ihren Tarifen verstecken.
Fiona Strebel
Die Zahnarzt-Datenbank befindet sich auf www.kassensturz.ch
So vermeiden Sie Überraschungen
Jede Zahnarztpraxis kann ihr Preisniveau bei der Behandlung von Privatpatienten selbst festlegen. Die Preise werden anhand des Taxpunktwertes und der Anzahl Taxpunkte pro Leistung festgelegt. Der Taxpunktwert hat eine vom Zahnärzteverband empfohlene Höchstgrenze von Fr. 4.95.
Wie viele Taxpunkte der Arzt für eine einzelne Leistung verrechnen kann, ist im Zahnarzttarif festgelegt. Dort ist für jede Leistung die mögliche Spannweite der Taxpunkte angegeben. Für die Kostenberechnung wird der Taxpunktwert mit der Gesamtzahl der Taxpunkte multipliziert.
Bei Sozialversicherungsfällen (etwa bei Unfall oder IV-Fällen) ist die Rechnung einfacher. Dort gelten der Taxpunktwert von Fr. 3.10 und eine fixe Taxpunktzahl.
Wer nach einer Zahnbehandlung bei der Rechnung keine bösen Überraschungen erleben will, sollte folgende Punkte beachten:
- Bevor Sie mit einem Zahnarzt einen Termin verabreden, fragen Sie nach dem Taxpunktwert für Privatpatienten. Gibt eine Praxis keine Auskunft über ihren Taxpunktwert, dann suchen Sie sich eine andere Praxis. Günstige Praxen rechnen mit Fr. 3.10, teure mit 4 Franken oder mehr.
- Lassen Sie für grössere Behandlungen einen Kostenvoranschlag machen.
- Falls Sie mit der Behandlung oder der Rechnung nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO wenden. Dort erhalten Sie auch gratis den Kurztarif, der über die mögliche Anzahl Taxpunkte pro Leistung Auskunft gibt: SSO, Münzgraben 2, 3011 Bern, Telefon 031 311 76 28, www.sso.ch.
- Die Stiftung für Konsumentenschutz hat zum Thema einen Ratgeber herausgegeben: «Zähne - und was sie kosten». Erhältlich bei SKS, Tel. 031 307 40 40, www. konsumentenschutz.ch.
23. Oktober 2002
