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Ein Autofahrer missachtete nachts ein Lichtsignal, das seit 3,4 Sekunden auf Rot stand. Das trug ihm eine Busse von 800 Franken sowie einen Ausweisentzug von einem Monat ein.
Gegen den einmonatigen Ausweisentzug wehrte sich der Rotlichtsünder bis vor Bundesgericht. Dort argumentierte er, ein Ausweisentzug sei ungerechtfertigt: Morgens um 2 Uhr habe es wenig Verkehr gehabt, die Kreuzung sei übersichtlich gewesen, und sein Auto habe wegen des ABS-Systems einen kurzen Bremsweg.
Dem konnte das Bundesgericht nicht zustimmen. Wer innerorts in überbautem Gebiet mit praktisch ungebremster Fahrt bei Rot über eine Kreuzung fährt, begehe eine mittelschwere Verkehrsgefährdung, die grundsätzlich einen mindestens einmonatigen Ausweisentzug nach sich zieht.
(upi)
(Bundesgericht, Urteil 6A.30/2002 vom 30. 7. 2002)
16. Oktober 2002
