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Artikel | saldo 16/2002

Kein Verlass auf die Garantie

Das Reisebüro Dürmüller hat Hunderte von Kunden ausgenommen. Das ist nur möglich, weil die Behörden die gesetzliche Reisegarantie nicht durchsetzen.

Adamo Pitzalis dachte zuerst an einen schlechten Witz. «Das Reisebüro Tempotravel rief mich an: Ich müsse nochmals 3700 Franken zahlen.» Pitzalis hatte beim Zürcher Reisebüro Dürmüller Türkei-Ferien gebucht und im Voraus bezahlt. Aber Dürmüller leitete das Geld von Pitzalis nicht weiter an Tempotravel, sondern machte vorletzte Woche einfach den Laden dicht.


Kundenzahlungen auf das Privatkonto des Ehemannes

Das Vorgehen des Zürcher Reisebüros hat Methode. Am 24. September sandte die Dürmüller Ferienreisen AG einen Brief an jene Kunden, die ihre Ferien schon bezahlt hatten: Man sei Konkurs und habe die Bilanz deponiert. Laut dem Reisebranche-Ombudsmann verschwieg Dürmüller den anderen Kunden den Zusammenbruch - und kassierte weiterhin Tausende von Ferienfranken.

Die Zahlungen gingen teilweise nicht an die Firma, sondern aufs Privatkonto von Carl Dürmüller, dem Ehemann von Geschäftsführerin Silvia Dürmüller. Gegen sie ist unterdessen laut Auskunft der Bezirksanwaltschaft Zürich ein Strafverfahren hängig.

«Jeder Kunde ist selber schuld, wenn er in einem Büro ohne Reisegarantie bucht», teilte Silvia Dürmüller Adamo Pitzalis mit, als er sein Geld zurückforderte. Tatsächlich hat Dürmüller wie Hunderte anderer Reisebüros keine Kundengeld-Absicherung abgeschlossen, obschon laut dem Bundesgesetz über Pauschalreisen sowohl Vermittler wie auch Veranstalter von Pauschalreisen eine solche Sicherheit nachweisen müssen. Von Pauschalreisen spricht man, wenn mindestens zwei Bestandteile kombiniert werden, etwa Flug und Unterkunft.


Im Ausland werden Reisebüros ohne Garantie gebüsst

Dürmüller ist zwar Mitglied beim Verband Swiss Travel Association of Retailers (Star), doch «rund 250 Passivmitglieder sind dem Sicherheitsfonds STS nicht angeschlossen», erklärt Star-Präsident Luc Vuilleumier. Bei der Astag sind nur 90 von 450 Car-Unternehmen versichert. Einzig beim Schweizer Reisebüroverband mit gegen 1000 Mitgliedern gibts keine Mitgliedschaft ohne Versicherung.

Doch wer kontrolliert, dass die gesetzliche Verpflichtung eingehalten wird? Die angefragten kantonalen Wirtschaftsämter erklären sich für nicht zuständig. Und das Bundesamt für Justiz, letztlich verantwortlich für den Vollzug, schiebt den schwarzen Peter an den Gesetzgeber weiter. «Es braucht einen Anstoss des Parlaments, um das Gesetz zu verbessern», meint ein Mitarbeiter der Abteilung Obligationenrecht. Im Vergleich zu den Nachbarländern sei der Schutz der Schweizer Konsumenten klein. «Wer dort keine Versicherung hat, wird mindestens gebüsst.»


Zahlungsengpass in der Branche seit Monaten bekannt

Reisebranche-Ombudsmann Nicolas Oetterli, seit zwei Wochen praktisch nur mit Dürmüller-Fällen ausgelastet, schimpft: «Ich weise schon seit Jahren darauf hin, dass ein Gesetz ohne Strafbestimmungen und Vollzug nicht viel bringt.» Auch der Branchenverband Star gibt sich hilflos. «Wir können niemanden zwingen», sagt Präsident Vuilleumier.

In der Reisebranche war schon seit Monaten bekannt, dass Dürmüller Ferienreisen in Zahlungsschwierigkeiten steckte. Doch Tempotravel und andere lockte der Umsatz - das Nachsehen haben nun Kunden wie Adamo Pitzalis, der Geld und Ferien verloren hat. Andere Veranstalter wie Hotelplan sicherten sich mit einer Bankgarantie bei Dürmüller ab - und können nun ihre Kunden trotzdem in die Ferien schicken.

Mike Weibel



Vorauszahlung nur bei Absicherung

Die Reisebüros verlangen von den Kunden in der Regel volle Vorauszahlung. Damit gehen Ferienlustige ein Risiko ein. Wird der Verkäufer vor oder während der Reise zahlungsunfähig, werden sie von Hotels, Autovermietern und Fluggesellschaften ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Deshalb ist die Reisegarantie im Gesetz vorgeschrieben: Wer Pauschalreisen verkauft, muss einen bestimmten Betrag zur Absicherung der Kunden hinterlegen. Beachten Sie folgende Tipps:

- Wenn möglich keine Vorauszahlung leisten.

- Falls eine Vorauszahlung verlangt wird, darauf achten, ob der Veranstalter bei einer der drei folgenden Branchenorganisationen eine Reisegarantie hat: Garantiefonds Reisebranche, Tel. 01 488 10 70, www.ga rantiefonds.ch; Swiss Travel Security, Tel. 01 439 60 77, www.star.ch; Garantiefonds Astag, Tel. 031 370 85 50, www.car-garantiefonds.ch

- Haben Sie bei einem Reisebüro ohne Garantie gebucht, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

09. Oktober 2002


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