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Artikel | K-Tipp 14/2002

Rechnung nach Rückruf

Rückruf-Aktionen von Autoherstellern sind ernst zu nehmen. Für allfällige Reparaturkosten muss das Werk geradestehen - nicht der Kunde.

Gery Schwager gschwager@ktipp.ch

Die Zahl der Fahrzeug-Rückrufe in der Schweiz nimmt zu. Auch Fiat-Fahrer Rico Fankhauser (Name geändert) erhielt vor einigen Monaten die Aufforderung, seinen Wagen in die Garage zu bringen. Es bestand die Gefahr eines Defekts am Bremssystem.

Die Überprüfung in der Fiat Auto (Suisse) SA in Zürich förderte zum Glück keinen Mangel zu Tage. Fankhauser war erleichtert. Gar keine Freude hatte er allerdings, als er wenig später eine Rechnung für neue Bremsflüssigkeit im Briefkasten fand.

Doch Heinz Baumann, Direktor der Fiat Auto (Suisse) SA in Zürich, verteidigt das Vorgehen seiner Garage: Die Garantiebedingungen würden klar festhalten, dass Öle, Fette und Ähnliches stets vom Kunden zu bezahlen seien.

Mag sein. Bloss handelt es sich hier nicht um einen Garantiefall, sondern um den Modell-Rückruf eines Autoherstellers. Fankhauser hat niemandem einen Auftrag erteilt. Die Kosten entstanden vielmehr aufgrund eines Garagenbesuchs, der auf Verlangen des Herstellers sein musste. Dafür Rechnung zu stellen ist unzulässig.

Das sieht Beat Wyrsch vom Touring Club Schweiz (TCS) auch so: «Bei Modell-Rückruf sind alle Kosten für Kontrolle, Reparatur und Betriebsstoffe sowie für einen allfälligen Ersatzwagen vom Hersteller zu tragen», hält er fest. Selbst der Direktor des Autogewerbe-Verbandes der Schweiz, Peter W. Schneider, räumt zum Fall Fankhauser ein: «Ich hätte mich auch gewundert, wenn mir die Bremsflüssigkeit verrechnet worden wäre.»



80 Rückrufe in 7 Monaten

Die Zahlen geben zu denken: Zwischen Oktober 2001 und Mai 2002 hat der TCS in der Schweiz über 80 Modell-Rückrufe verzeichnet. Zuvor waren in sieben Monaten «nur» rund 50 Rückrufmeldungen eingegangen. Auf dem Fahrzeugmarkt heisst «neu» offenbar keineswegs immer «besser».

Wer wissen will, um welche Marken und Modelle es im Einzelnen geht, findet die entsprechenden Angaben in der Broschüre «Rückrufe von Personenwagen» (Stand 31. Mai 2002). Sie verzeichnet alle dem TCS bekannten Meldungen seit 1995. Mit 36 Einträgen am häufigsten aufgeführt ist Chrysler, gefolgt von Ford mit 34, VW mit 22 sowie Audi und Opel mit je 21 Nennungen.

Erhältlich ist die Broschüre im Internet unter www.tcs.ch, Rubrik «Rückrufe», oder beim Touring Club Schweiz, Technik & Umwelt, Buholzstrasse 40, 6032 Emmen (frankiertes A4-Couvert beilegen).

Ebenfalls Auskunft gibt die Liste auf der Homepage des Verbands der Schweizer Auto-Importeure (www. auto-schweiz.ch, Rubrik «Rückrufe»). Sie registriert die Rückrufaktionen in der Schweiz allerdings erst seit Oktober 2001.

04. September 2002


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