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Artikel | Gesundheits-Tipp 9/2000

Schüler müssen nicht zum Schularzt

Schularztamt Basel-Stadt informiert die Eltern falsch

Nur bei Seuchengefahr darf der Staat Kinder zwingen, sich von Schulärzten untersuchen zu lassen. Doch der Fall von Felicitas Meyer zeigt: Noch immer lassen Kantone die Eltern im Glauben, dass ihre Kinder zum Schularzt müssen.

Eltern haben das Recht, ihre Kinder vom eigenen Hausarzt untersuchen zu lassen. 17 Deutschschweizer Kantone bestätigten dies dem Puls-Tip in einer Umfrage (Ausgabe 4/2000). Einzig die Behörden des Kantons Basel-Stadt verweigerten damals jegliche Auskunft.

Jetzt zeigt sich: Ausgerechnet Basel-Stadt informiert die Eltern falsch. Die Untersuche seien gesetzlich vorgeschrieben, heisst es in einem Brief, den auch Felicitas Meyer erhielt. Sie hatte ihren Sohn Oliver, 6, nicht zum Schularzt geschickt. «Das erweckt den Eindruck, dass alle Kinder zum Schularzt müssen», sagt Felicitas Meyer. «Ich war völlig verunsichert.»

Der Puls-Tip konfrontierte das Basler Schularztamt mit dem Fall. Artikel 140 des Schulgesetzes lege die Eintrittsuntersuchung gesetzlich fest, behauptete Amtsleiterin Margrit Studer. Eine Prüfung des Gesetzes zeigt jedoch: Das Gegenteil ist richtig. «Allein aufgrund des Wortlauts von Artikel 140 sind Schüler in keiner Art und Weise verpflichtet, zum Schularzt zu gehen», sagt Markus Müller, Lehrbeauftragter der Universität Bern. «Dieses Gesetz beschreibt bloss die Aufgaben der Schulärzte.»

Immerhin: Margrit Studer räumte gegenüber dem Puls-Tip ein, dass sich Kinder auch von ihrem Hausarzt untersuchen lassen dürfen. Im Brief an die Eltern steht dies jedoch nicht geschrieben.

Thomas Grether

01. September 2000


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