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Ein K-Tipp-Leser aus Liestal BL staunte nicht schlecht, als er aus den Ferien zurückkam: Im Briefkasten fand er ein Buch der Versandfirma Time Life. Dabei habe er wenige Wochen zuvor dem Time-Life-Vertreter, der ihm das Werk am Telefon aufschwatzen wollte, eine klare Absage erteilt.
Er war daher nicht bereit, das Buch zu bezahlen oder auf eigene Kosten zu retournieren. Und er hat das Recht auf seiner Seite. Artikel 6a des Obligationenrechts hält unter dem Titel «Zusendung unbestellter Sachen» fest: «Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden oder aufzubewahren.» Und den Absender hat er lediglich dann zu benachrichtigen, wenn «eine unbestellte Sache offensichtlich irrtümlich zugesandt» wurde.
Übrigens: Time Life ist schon lange im Geschäft. Seit 1997 beklagen sich immer wieder Leser beim K-Tipp, von der Versandfirma unbestellte Bücher erhalten zu haben.
(gs)
12. Juni 2002
