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Artikel | K-Tipp 10/2002

«2450 Franken für nichts»

Internet-Branchenverzeichnis: Gewerbler beschweren sich über Methoden der Afuag

Die Vertreter hätten falsche Angaben gemacht: Das beklagen Gewerbler, die einen Vertrag für das Internet-Branchenverzeichnis y-line.ch eingingen.

Marco Diener mdiener@ktipp.ch

Fritz und Marianne Schneider aus Pratteln BL haben schlechte Erinnerungen an jenen Nachmittag, als ein Vertreter der Firma Afuag ihren Weinbau-Betrieb besuchte. «Er stellte die Firma als Tochtergesellschaft der Swisscom vor», berichtet Marianne Schneider, «und er forderte uns auf, einen Eintrag in ihrem Internet-Verzeichnis zu machen.»

Schneiders waren skeptisch. Da ergriff der Vertreter in der Weinstube eine Speisekarte, in der acht Geschäfte aus der Umgebung inseriert hatten. Er behauptete, alle hätten bei ihm bereits unterschrieben. Zögerlich willigten Schneiders ein. Der Vertreter überredete sie zur sofortigen Unterschrift.


Der Eintrag würde 3500 Franken kosten

«Erst danach fanden wir Zeit, den Vertrag genau durchzulesen», ärgert sich Marianne Schneider noch heute. «Noch am selben Abend schrieb ich die Kündigung, am nächsten Tag schickte ich sie ab», sagt sie.

Das Antwortschreiben der Afuag war unerfreulich: Es enthielt eine juristische Belehrung und die Forderung nach so genannter Schadloshaltung.

Konkret: Der Internet-Eintrag für fünf Jahre hätte 3500 Franken gekostet; als Schadenersatz verlangte die Afuag 70 Prozent davon oder 2450 Franken. «2450 Franken für nichts», ärgert sich Fritz Schneider.

Der Weinbauer steht rechtlich allerdings nicht wehrlos da. Er kann den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten, weil er durch falsche Angaben seitens des Afuag-Vertreters getäuscht wurde. So sind Schneiders trotz Unterschrift nicht an den Vertrag gebunden und können sich die 2450 Franken sparen.

Schneiders sind mit ihren Klagen über die Afuag nicht allein. Auch Schreiner Urs Bättig aus Rickenbach LU sagt: «Bei mir erklärte der Vertreter, es gehe um ein Verzeichnis der Post. Das klang nach etwas Offiziellem. Deshalb unterschrieb ich.»

Dabei hat die Afuag mit der Post nicht viel zu tun. Das Branchenverzeichnis ist lediglich auf Yellowworld, dem Internet-Portal der Post, aufgeschaltet. Inzwischen hat Bättig gekündigt.

Kai Schuler von Photo-Vision in Bern war vorsichtiger. Er unterschrieb nur für ein Jahr. Aber auch er sagt: «Der Vertreter tat so, als handle es sich um ein Branchenverzeichnis der Post.» Schuler hat bereits wieder gekündigt. «Die Seite ist mager. Sie hat uns nichts gebracht.»

Auch Rolf Niederberger von der Ehinger-Beschriftungen in Muttenz BL spricht von leeren Versprechungen: «Ich unterschrieb schon 1999. Damals hiess es, das Verzeichnis werde am Fernsehen und im Kino intensiv beworben. Ich sah seither einen einzigen Fernsehspot. Sonst nichts.»

Und eines ärgert Niederberger besonders: «Offenbar erzählt ein Vertreter herum, ich sei mit dem Eintrag zufrieden. Aber das stimmt überhaupt nicht.»

Dem K-Tipp liegen viele weitere Klagen von Gewerblern vor. Doch sie wollen nicht genannt werden. Denn ihnen ist es peinlich, dass sie auf die Vertreter der Afuag hereingefallen sind. Doch sie sagen unisono, die Vertreter hätten stets die Post oder die Swisscom ins Spiel gebracht. Zudem sei das Verzeichnis voller Schreibfehler. Und: Neue Kunden hätten sie nicht gewonnen.


Yellowworld musste intervenieren

Die Afuag schreibt dem K-Tipp, ihren Vertretern sei es «nicht gestattet, sich als Vertreter der Post oder der Swisscom auszugeben. Unkorrektes Verhalten würde nicht toleriert und hätte entsprechende Sanktionen zur Folge.»

Derart deutlich hat sich die Afuag gegenüber der Post nicht immer abgegrenzt. Yellowworld sah sich jedenfalls genötigt, bei der Afuag zu intervenieren. Die Afuag versprach danach den Hinweis «Partner Post/ Yellowworld» von den Geschäftsunterlagen zu entfernen.

Die wichtigsten Tipps an Gewerbetreibende:

- Unterschreiben Sie keinen Vertrag, wenn der Vertreter Sie zur Eile drängt.

- Klären Sie in Ruhe ab, ob die Zusicherungen des Verkäufers zutreffen. Verlangen Sie Bedenkzeit und beschaffen Sie sich bei Zweifeln an der Seriosität Informationen über die Firma.

- Wenn Sie unterschrieben haben, aber nachträglich bemerken, dass Sie getäuscht worden sind, können Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Der Vertrag ist dann rechtlich unverbindlich.

- Seien Sie auch skeptisch bei Angeboten wie Online-Verlag von Intelligent Media, 1st European City Guide, Tour & Travel Guide, Printem, MC Boss, WSC, NMC, GHI oder IFWP. Auch diese Firmen wenden fragwürdige Verkaufsmethoden an.

- Und: Eine eigene Website muss nicht teurer sein als ein Eintrag in einem Branchenverzeichnis.

15. Mai 2002


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