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Artikel | K-Tipp 4/2002

Erkältungsbad ist nicht Erkältungsbad

Badezusätze, Massageöle: Achten Sie auf die Swissmedic-Marke

Sie helfen angeblich bei Muskelkater, wirken gegen Erkältung, regen den Kreislauf an: Viele nicht registrierte Badezusätze versprechen mehr, als sie dürfen.

Pia Seiler pseiler@ktipp.ch

Das Erkältungsbad der Firma Dromenta darf nicht so heissen - und auf der Etikette erst recht nicht versprechen: «Lindernd bei Erkältung.» Denn der Badezusatz ist nicht als Arzneimittel registriert und hat demnach keine von den Behörden verlangten Tests durchlaufen.

«Deshalb sind Heilsversprechen sowie Hinweise auf Krankheiten bereits im Produktenamen nicht zulässig», sagt Anna Barbara Wiesmann, Apothekerin im Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Anders verhält es sich mit dem Erkältungsbad Denosol der Firma Melisana. Das Mittel ist bei der Zulassungsstelle Swissmedic als Arznei registriert. Swissmedic ist die Nachfolge-Organisation der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel IKS.

Auf der Packung findet man denn auch die Kontrollmarke der Swissmedic. Diese Marke hat Denosol erst erhalten, nachdem der Hersteller die Wirksamkeit des Erkältungsbades nachgewiesen und den genauen Produktebeschrieb vorgelegt hat.

Auf dem Beipackzettel darf deshalb stehen: «Denosol Erkältungsbad kann verwendet werden bei Erkältung mit Schnupfen und Katarrh.»

Für BAG-Apothekerin Wiesmann ist «alles andere Täuschung der Konsumenten - ein Vorgaukeln, dass es sich beim Produkt um ein Arzneimittel handelt».

Das BAG stellt fest, dass Firmen immer öfter bei nicht registrierten Massage- und Badepräparaten unlauter werben. So auch die Firma Heidak für ihre Erkältungs- und Sportbademilch und für das Kräuterbad Rosmarin. Auf den Etiketten steht: «Lindert die Erkältung, wärmt Muskeln und Gelenke.»

Das Produkt wird in Drogerien verkauft und in der Stellungnahme der Firma Heidak heisst es lediglich: «Drogisten sind dank ihrer Ausbildung fähig, solche Aussagen zu überprüfen.»

Wiesmann bleibt dabei: «Heidak darf weder Heilung bei einer Erkältung versprechen noch die innere Wirkung auf Muskeln und Gelenke ankündigen.» Sie hat die kantonalen Kontrollstellen angewiesen, bei den fehlbaren Firmen zu intervenieren.

20. Februar 2002


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