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Frage: Wir wandern Ende Juni nach Spanien aus. Muss ich in jedem Kanton Quellensteuern auf die bezogenen Pensionskassengelder zahlen?
Antwort: Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- oder Säule-3a-Gelder bezieht und sich im Zeitpunkt der Auszahlung in der Schweiz bereits abgemeldet hat, muss anstelle der Einkommenssteuer eine Quellensteuer entrichten. Diese erheben neben dem Bund sämtliche Kantone, wobei sich ihre Ansätze stark unterscheiden. Für die Berechnung ist derjenige Kanton massgebend, in dem der rechtliche Sitz der auszahlenden Vorsorgestiftung liegt.
Quellensteuern können Sie zurückfordern, wenn zwischen der Schweiz und dem neuen Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungs-Abkommen besteht und Sie das Geld im Ausland deklarieren. Ist das nicht der Fall und befindet sich der Sitz Ihrer Pensionskasse in einem Kanton mit hohen Quellensteuern, lohnt es sich abzuklären, ob die Auszahlung nicht über ein Freizügigkeitskonto einer Bank mit Stiftungssitz in einem günstigeren Kanton erfolgen kann. Steuergünstig sind BL, NW, SO, SZ und ZG. Vorsicht: Der Sitz der Vorsorgestiftung muss nicht identisch sein mit dem Ort der Bankniederlassung. Klären Sie das ab.
(rm)
01. April 2001
