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Wer in den Ferien erkrankt, sollte diese nur abbrechen, wenn dies für die Heilung zwingend nötig ist. Sonst übernimmt die Versicherung die Unkosten nicht.
Bevor Peter und Heidi Suter (Namen geändert) für drei Wochen in die Karibik reisten, versicherten sie sich unter anderem für den Fall, dass sie wegen Erkrankung vorzeitig nach Hause zurückkehren müssten.
Und genau das traf ein. Kaum am Strand, litt Heidi Suter plötzlich an Schwindelanfällen und hatte erhöhte Temperatur. Der Arzt, den sie aufsuchte, diagnostizierte eine Grippe. Er verordnete der Kranken eine Medizin und empfahl ein paar Tage Bettruhe. Doch Heidi Suter misstraute der Diagnose des einheimischen Arztes und wollte so schnell wie möglich nach Hause. «Gott sei Dank sind wir gut versichert», dachten sich Suters, packten die Koffer und buchten den nächsten Flug in die Schweiz.
Dort erholte sich die Patientin schnell von ihrer Erkrankung. Als Heidi Suter von der Versicherung aber eine Entschädigung für zwei Extra-Flugtickets und die geplatzten Ferien verlangte, lehnte diese ab. Die eher leichte Erkrankung, erklärte ein Sachbearbeiter, könne die überstürzte Rückreise in die Schweiz nicht rechtfertigen. Die Patientin hätte sich auch am Ferienort auskurieren können.
Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Die Unkosten werden von der Versicherung nur übernommen, wenn der Ferienabbruch aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Um klare Verhältnisse zu schaffen, muss in solchen Fällen vor der Heimreise unbedingt die Versicherung in der Schweiz benachrichtigt werden. Diese wird mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen und notfalls von sich aus die sofortige Rückreise organisieren.
Suters haben lernen müssen: Oft ist es ratsamer, sich in den Ferien gesund zu pflegen, als sich später daheim krankzuärgern.
Hans Ruedi Schmid
13. Februar 2002
