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Nachts dürfte auf der Autobahn nur 70 gefahren werden. Wer schneller unterwegs ist, fährt - laut Bundesgericht - zu schnell.
Das Sofa war kaum mehr zu erkennen. Es lag verkeilt und in Stücke gerissen unter dem Fiat Punto. Wie schnell der Fiat in das Sofa raste, konnte die Polizei am Mittwochabend vor zwei Wochen, als der Unfall geschah, nicht mehr eruieren. Es dürfte schnell gewesen sein. Sehr schnell, denn das Sofa stand mitten auf der Autobahn bei Lugano. Die Insassen des Fiat Punto mussten ins Spital. Der Besitzer des Sofas hat sich bei der Polizei bisher nicht gemeldet.
Der Vorfall erinnert an einen ähnlichen Unfall 1967. Damals verunfallte ein Autofahrer schwer, weil er einem auf der Autobahn stehenden Stuhl im letzten Moment ausgewichen war. Sein Fahrzeug geriet ins Schleudern. Der Fall gelangte bis vors Bundesgericht. Das fällte ein klares Urteil: Auch auf der Autobahn muss ein Fahrer auf Sicht anhalten können, wie dies das Strassenverkehrsgesetz vorschreibe - Stuhl hin oder her.
Dieses Urteil bestätigte das Bundesgericht vor zwei Jahren erneut: Ein Autofahrer war bei Nacht mit einem Fahrzeug, das auf der Überholspur stand, kollidiert. Dabei wurde ein Mensch getötet. Wäre der Fahrer auf Sicht gefahren, hätte er bremsen können, entschied das Bundesgericht und sprach den Fahrer schuldig. Das heisst: Auf der Autobahn darf man nachts nicht schneller als 70 Stundenkilometer fahren. Denn das Abblendlicht leuchtet gerade mal 50 Meter Strasse aus - weniger als der Bremsweg bei 70 km/h.
Die laut NZZ «weltfremde, im Grundsatz aber richtige» Rechtsprechung könnte Kassensturz-Zuschauer Elmar Burgener zum Verhängnis werden. Im vergangenen Sommer fuhr er bei Würenlos AG in ein Velo, das auf der Autobahn lag. Sachschaden: rund 8000 Franken. Das Velo war kurz zuvor vom Autodach der Familie Rychener gefallen. Eva Rychener hatte sich sofort bei der Polizei gemeldet und den gefährlichen Verlust ihres Velos angezeigt.
Die Versicherung kommt für den Schaden nicht auf
Eva Rycheners Haftpflichtversicherung, die Züritel, verweigert nun aber die Übernahme des entstandenen Schadens am Auto von Elmar Burgener. Grund: Wäre er auf Sicht gefahren, hätte er bremsen können. Elmar Burgener rechtfertigt sein Verhalten mit dem dichten Verkehr: «Es wäre zu einer Auffahrtkollision gekommen, wenn ich brüsk gebremst hätte.»
Trotzdem ist die Züritel überzeugt, dass ihre Haltung durch die Bundesgerichtspraxis gestützt wird. Jürg Boll, Experte für Verkehrssicherheit in Zürich, bläst ins gleiche Horn: «Grundsätzlich muss man sein Fahrzeug vor Hindernissen, die in Sichtweite sind, anhalten können.» Er verweist auf das Strassenverkehrsgesetz.
Michael Perricone
13. Februar 2002
