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Artikel | K-Geld 3/2001

Frühes - Planen macht sich bezahlt

Damit der eigene Betrieb beim Ableben nicht in die falschen Hände gerät oder gar aufgelöst werden muss, sollte jeder Unternehmer seine Nachfolge frühzeitig planen. Bäcker-Konditor Jürg Berner und seine Familie haben das getan.

Er ist erst 54 Jahre jung. Dennoch macht sich Kleinunternehmer Jürg Berner bereits heute Gedanken über die Zukunft seiner Konditorei im Zürcher Kreis 8. Nachdem er vor Jahren aus dem Bäckereibetrieb seiner Eltern ausgestiegen war, hat er zusammen mit seiner Frau Madeleine 1993 sein eigenes Geschäft gegründet. Auch die Töchter Sandra (28) und Angela (25) helfen im elterlichen Betrieb mit. Dieser zählt heute insgesamt 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Konditorei hat ganztags regen Zulauf. Ein Ausbau könnte sich lohnen. Doch für Jürg und Madeleine Berner steht fest: «Wenn keine unserer Töchter den Betrieb weiterführen will, expandieren wir nicht.»


Bis vor zwei Jahren schienen sich beide Berner-Töchter noch nicht sonderlich für den elterlichen Betrieb zu interessieren. Angela, die Jüngere, möchte bald in die Modebranche wechseln. Sandra wollte nach ihrem Betriebswirtschaftsstudium eigene Wege gehen - hat es sich vor einem Jahr aber doch noch anders überlegt: «Für mich ist es eine Herausforderung, den bestehenden Betrieb nach meinen eigenen Vorstellungen weiterentwickeln zu können», erklärt sie ihren Gesinnungswandel.


Jeder Unternehmer sollte seinen Betrieb frühzeitig auf den Generationenwechsel vorbereiten. Das ist deshalb wichtig, weil im Betrieb oft der grösste Teil des Erbschaftsvermögens steckt. Das Privatvermögen ist selten gross genug, um seinem Nachfolger das Unternehmen ungeteilt zu überlassen und erst noch die Erbquoten der übrigen Erben ausgleichen zu können. Eine geschickte Planung vermag die drohende Zersplitterung von Familienbetrieben zu verhindern.

Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, die Erbquote des Nachfolgers zu vergrössern und die übrigen Erben auf den Pflichtteil zu setzen. Damit daraus aber kein Familienstreit entsteht, sollte der Unternehmer alle Pflichtteilserben in seine Planung einbeziehen. Dabei empfiehlt es sich, den Erben, die etwas zurückstecken müssen, einen angemessenen Ausgleich anzubieten. Dies kann beispielsweise in Form einer Gewinnbeteiligung geschehen. Auf jeden Fall sollte der Unternehmer die Stellung eines jeden Erben in einem Erbvertrag festhalten. Im Gegensatz zum Testament, das weder für Erblasser noch für Erben verbindlich ist, verpflichtet der Erbvertrag die Beteiligten unwiderruflich, wenn keine neue, anders lautende Einigung erzielt werden kann.


Zur Nachfolgeplanung gehört auch die Frage, ob sich die Rechtsform des Betriebes für die nächste Generation oder für einen allfälligen Verkauf eignet. Sandra will expandieren. Angela soll ebenfalls eine Beteiligung erhalten und jederzeit in den Familienbetrieb zurückkehren können. Zudem soll das Geschäft einfach zu verkaufen sein. «Deshalb werden wir die Bäckerei in eine Aktiengesellschaft umwandeln», erklärt Sandra.


Die Familie Berner ist sich bewusst, dass eine Umwandlung in eine AG Nachteile wie die Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen und einen erhöhten administrativen Aufwand mit sich bringt. Doch die Möglichkeiten einer AG eignen sich für ihre Bedürfnisse. Sie kann beispielsweise Stimmrechtsaktien einführen. Diese haben gemessen an ihrem Kapitalwert ein erhöhtes Stimmrecht. Erhält die Nachfolgerin genügend Stimmrechtsaktien übertragen, kann sie dereinst den Geschäftsgang bestimmen.

Nicht mehr im Unternehmen tätige Familienmitglieder wie Angela können mit gewöhnlichen Aktien am Unternehmen beteiligt werden und so einen gewissen Einfluss behalten. Ein zusätzlicher Vertrag unter den Aktionären kann der Nachfolgerin ein Vorkaufsrecht an den Aktien ihrer Mitaktionäre einräumen. Will die Familie die AG später verkaufen und sind fünf Jahre seit der Umwandlung vergangen, zahlt sie anders als beim Verkauf einer Einzelunternehmung keine Steuern auf den Liquidationsgewinn.


Häufig ist der Unternehmer bei der Nachfolgeplanung mit Fragen des Erb,- Ehe-, Steuer- sowie des Gesellschaftsrechts gleichzeitig konfrontiert. Deshalb empfiehlt es sich, einen Experten, sei es einen Anwalt, Treuhänder oder Steuerexperten, beizuziehen.


Sandra Berner gibt sich zuversichtlich: «Meine Eltern haben aus der Vergangenheit gelernt: Sie möchten unseren Familienbetrieb rechtzeitig an unsere künftigen Bedürfnisse anpassen.»

Rita Kornfeld

01. Juni 2001


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