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Artikel | Gesundheits-Tipp 9/2001

Magensonde mit tödlichen Folgen

Die 79-jährige Violette Heutschi schrie vor Schmerzen. Doch die Ärzte des Berner Inselspitals verzichteten bewusst auf eine Behandlung. Jetzt haben die Angehörigen gegen das Spital Strafanzeige eingereicht - wegen fahrlässiger Tötung.

Thomas Grether thgrether@pulstipp.ch

Stundenlang schon hat die 79-Jährige gejammert. Jetzt schreit Violette Heutschi vor Schmerzen. Eine Stunde später, es ist zwei Uhr früh, notiert die Nachtschwester im Pflegebericht: «Die Patientin schreit wieder entsetzlich.» Es ist der 13. Januar dieses Jahres. Violette Heutschi liegt im Inselspital Bern. Sie kämpft, bis zu ihrem Tod.

Heute werfen ihre Angehörigen dem Inselspital Bern vor, sie zuerst fehlerhaft, später ungenügend behandelt zu haben. Einer ihrer drei Söhne, Harry Heutschi, hat deshalb gegen das Spital Strafanzeige eingereicht - wegen fahrlässiger Tötung. Der Fall liegt beim Untersuchungsrichteramt Bern.

Begonnen hat das Martyrium für Violette Heutschi am Neujahrstag: Als sie ins Inselspital eingeliefert wird, stellen die Ärzte feuchte Rasselgeräusche, gelblichen Auswurf und Husten fest. Diagnose: schwere Lungenentzündung. Infusionen und Antibiotika verbessern den Zustand der alten Frau merklich. Doch das Schlucken fällt ihr schwer: Einmal muss das Pflegepersonal ihr das Essen zwar Löffelchen für Löffelchen einflössen. Aber immerhin verspeist sie das Nachtessen auch «mit Appetit», wie eine Schwester am 6. Januar im Pflegebericht notiert.

Trotzdem wollen die Ärzte ihr eine Magensonde durch die Bauchdecke einsetzen. Mit ihr können sie das Essen bequem direkt in den Magen der alten Frau spritzen. Tochter Mathilde Chioralia äussert Bedenken: Sie schlägt den Medizinern vor, mit der Sonde zuzuwarten, bis ihre Mutter wieder kräftiger ist. Dabei erkundigt sie sich nach dem Risiko des Eingriffs. «Die Ärzte spielten diese Frage herunter und sagten, dies sei ein harmloser Routineeingriff. Ich hatte den Eindruck, sie wollten sich mit der Sonde selbst entlasten und die Arbeit der Pfleger erleichtern», sagt Mathilde Chioralia.

Sich künstlich ernähren zu lassen, dagegen wehrt sich Violette Heutschi hartnäckig. Sie, die fünf Kinder auf die Welt gebracht hat, stand stets auf eigenen Beinen. «Sie hat zuletzt um jedes Quäntchen Selbständigkeit gerungen. Jegliche Form von Medizinalisierung war ihr ein Gräuel», sagt ihr Hausarzt Andreas Gerber. Er hat sie im Heim betreut, wo sie zuletzt mit ihrem Mann wohnte.

Doch die Spitalärzte leisten während Tagen Überzeugungsarbeit. «Eine Oberärztin hat meiner Mutter gesagt, sie müsse ohne Magensonde sterben», erklärt Tochter Mathilde Chioralia. Darauf gab die alte Frau «mit Kopfnicken» ihr Einverständnis - so der Pflegebericht.

Am 12. Januar setzen ihr die Ärzte die Sonde ein. Die Folgen des an sich harmlosen Eingriffs sind tödlich: In der folgenden Nacht wird ihr Sohn Harry Heutschi um halb vier Uhr morgens ins Spital gerufen. Seine Mutter schreit stossweise. Mit einer Hand klammert sie sich an seinem Arm fest. Der Sohn verlangt mehrmals nach dem diensthabenden Arzt.

Der Arzt tastet den Bauch um die Sonde herum ab. Es sei alles in Ordnung. Heutschi: «Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass meine Mutter weiter unten im Bauch Schmerzen hat.» Darauf zeigt Heutschi ihm eine Schwellung am Bauch und fragt, ob es sich möglicherweise um Blut handle. Das sei Fett, habe der Arzt erklärt.

Falsch, wie sich herausstellen sollte. In Tat und Wahrheit ist längst Blut in die Bauchhöhle geflossen. Dies bestätigt der Obduktionsbericht, der dem Puls-Tipp vorliegt. Ärzte haben die Darmarterie verletzt, als sie die Magensonde einsetzten. «Die Blutung war eine Folge dieses Eingriffs»: So steht es im Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Uni Bern. Der verantwortliche Chefarzt des Inselspitals, Professor Hans-Jakob Peter räumt ein, dass «eine Blutung im Bauchraum auftrat». Im Bereich der eingelegten Sonde jedoch habe man keine Blutungsquelle gefunden.


Sohn und Tochter bemühten sich vergeblich

Der diensthabende Arzt erklärt Harry Heutschi, es gehe mit seiner Mutter langsam zu Ende. Alle müssten einmal sterben. «Darauf forderte ich ihn auf abzuklären, woher die Schmerzen kommen. Er sagte, in drei, vier Stunden wisse man mehr. Bis dahin müsse man Geduld haben.» Der Arzt verabreicht Violette Heutschi Schmerzmittel. Derweil versucht die Tochter, von ihrem Wohnort Genf aus via Telefon den Arzt davon zu überzeugen, ihre Mutter auf die Notfallstation zu verlegen. Erfolglos.

Seit Harry Heutschi bei seiner Mutter ist, gibt es immer weniger Eintragungen im Pflegebericht. Kein genauer Verlauf mehr, die Pfleger tragen nur noch wenige Zeilen ein. Dies sei Taktik, moniert Harry Heutschi. «Das Spital will keine Spuren hinterlassen. So wird eine Beweisaufnahme für Patienten und ihre Angehörigen später schwieriger.»

«Vene kollabiert.» Es ist eine der letzten Eintragungen im Pflegebericht am Morgen des 13. Januar. Die Zeit: 6.15 Uhr. Eine Krankenschwester will der alten Frau Blut entnehmen. Einmal. Ein zweites Mal. Doch die Spritze bleibt leer. Hände und Arme von Violette Heutschi sind eiskalt. Ihr Blutdruck sinkt rapide. Die Krankenschwestern geben ihr mehr Schmerzmittel: Tramal-Zäpfchen und Morphin-Spritzen.

Um 8 Uhr morgens trifft Tochter Mathilde am Sterbebett ein. Um 10 Uhr ist Violette Heutschi nicht mehr ansprechbar. Sie atmet nur noch oberflächlich. Eine Stunde später ist sie tot.

Eine Not-Operation hätte den Tod nicht verhindert, steht im Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin. Denn dieser Eingriff wäre angeblich «mit einer hohen Sterblichkeit» verbunden gewesen. Die Berner Rechtsmediziner nehmen ihre Ärzte-Kollegen im Inselspital in Schutz: Für ein Fehlverhalten der Ärzte gebe es «keine Anhaltspunkte». Eine stark verkalkte Arterie sei eingerissen. Das sei nicht vorhersehbar gewesen.

Für die Angehörigen eine bittere Pille. Harry Heutschi: «Es handelt sich um eine ärztliche Fehlleistung, die vertuscht werden soll.» Laut Heutschi haben die Ärzte die Arterie verletzt. Er ärgert sich: «Zuerst zwingen sie meiner Mutter die Sonde auf, um ihr nicht das Essen einlöffeln zu müssen. Dann lassen sie sie an den verursachten Komplikationen sterben. Hätten die Ärzte früher eingegriffen, hätte man die Blutung vielleicht stoppen können.»

Auch wenn das Inselspital seit Wochen negativ in den Schlagzeilen ist: Fehler häuften sich nicht, hält Direktor Peter Saladin fest. «Es gehört zu unserer Unternehmenskultur, dass alle Angestellten offen mit Fehlern umgehen. Sie müssen sie besprechen und aus ihnen lernen. Das ist das tägliche Brot der Aus- und Weiterbildung und der Qualitätssicherung», sagt Saladin.

Da der Fall Heutschi richterlich untersucht wird, wolle man zu den genauen Umständen keine Stellung nehmen. Zwei erfahrene Magen-Darm-Spezialisten hätten die Sonde eingesetzt. Überdies hätten alle beteiligten Ärzte und Pflegenden ihr bestes Fachwissen eingebracht und die alte Frau «mit hohem persönlichem Engagement» betreut, sagt Chefarzt Hans-Jakob Peter.


Starke Schmerzen wiesen aufKomplikation hin

Die Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin jedoch bemängeln in ihrem Bericht, dass «diagnostische Massnahmen notwendig gewesen wären (...), um das weitere Vorgehen auf der Basis objektiver Befunde planen zu können». Grund für einen sofortigen Untersuch hätten sie gehabt: Nach dem Einsetzen einer Sonde ist nämlich nur mit «leichten Schmerzen in den ersten Tagen» zu rechnen, wie es in einem internen Arbeitspapier des Inselspitals heisst - Violette Heutschi jedoch schrie laut ihrem Sohn «wie eine Gebärende».

Der Puls-Tipp fragte dazu Felix Huber, Leiter des Zürcher MediX- Ärzteverbundes. «Wenn das so stimmt, hat der diensthabende Arzt in der verhängnisvollen Nacht geschlampt. Er hätte eine Untersuchung veranlassen müssen, mindestens mit Ultraschall.» Stattdessen hätten sich laut Huber die Ärzte umso mehr verbarrikadiert, je schlimmer es wurde.


Ärzte hielten weitere Eingriffe für aussichtslos

Statt zu versuchen, die alte Frau zu retten, therapierten die Ärzte sie palliativ - so stellen sie es zumindest heute dar. Das heisst, sie beschränkten sich darauf, ihr Leiden zu lindern und nicht unnötig zu verlängern. Auf eine Behandlung verzichteten sie bewusst. «Man nahm dabei auch den tödlichen Ausgang in Kauf», steht im rechtsmedizinischen Gutachten. Dies angeblich, weil Violette Heutschi bereits bei der Einweisung ins Spital an mehreren Krankheiten litt: Ihre Halsarterien und die Aortenklappe des Herzens waren verengt, die Nieren hatten eine Funktionsschwäche und sie hatte eine chronische Blutarmut. Zudem war sie halbseitig gelähmt von einem zwei Jahre zurückliegenden Hirnschlag.

Niemand hat mit Violette Heutschi den plötzlichen Strategiewechsel von der Behandlung zur palliativen Therapie besprochen. Auch Sohn und Tochter wussten nicht, dass die Ärzte weitere Eingriffe für aussichtslos hielten. Dies mit ihnen zu diskutieren, «wäre in der vorliegenden Situation angezeigt gewesen», hält das Institut für Rechtsmedizin fest. Angesprochen auf den Fall, sagt Professor Andreas Stuck, Spezialist für Altersmedizin am Zieglerspital Bern: «Aufgrund der vorliegenden Informationen behandelte man diese alte Frau anfänglich aktiv und mit Erfolg. Plötzlich tritt eine Komplikation auf. Doch Ärzte dürfen nur dann auf eine palliative Therapie wechseln, wenn Abklärungen keine Aussicht auf Besserung zeigen.»

Die Ärzte missachteten sogar den ausdrücklichen Willen der Angehörigen. Diese hatten bei der Spitaleinweisung ihrer Mutter schriftlich gefordert, «alle medizinischen Massnahmen» vorzunehmen, um die Mutter am Leben zu erhalten. Wollte man ihr medizinische Eingriffe aufzwingen, obwohl die betagte Frau eigentlich sterben wollte? «Nein», sagen die Angehörigen. «Sie hatte einen eisernen Lebenswillen und hätte selbst auch so entschieden.» Nie habe sie den Wunsch geäussert, sterben zu wollen. Dies bestätigt auch ihr Hausarzt Andreas Gerber.

Mit einer Patientenverfügung hätte man von Anfang an klare Verhältnisse schaffen können. Dann hätten die Ärzte klare Ansprechpartner gehabt. Und die Angehörigen hätten ihre Rechte durchsetzen können.



Führungskrise im Inselspital

Das Berner Inselspital steckt seit Wochen in einer Krise. Die Verlierer sind die Patienten.

Am Inselspital überprüft das Berner Institut für Rechtsmedizin die Krankengeschichten von 442 verstorbenen Patienten. Grund: Im Januar erhielten drei schwer kranke Babys Infusionen mit Salz statt Zucker. Alle drei starben, eines an den Folgen dieser Verwechslung.

Seit 1999 haben vier der sechs Spitaldirektoren gekündigt. Und Spitzenmediziner verlassen das Spital. Diese Führungskrise hat die Ärzte selbst auf den Plan gerufen. Sie befürchten, dass das Inselspital in die 2. Liga abrutscht. «Die Kompetenz des Inselspitals ist gefährdet», sagt Jürg Schlup, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Bern. Die Ärzte fordern rasche Massnahmen, unter anderem eine Verkleinerung des Insel-Verwaltungsrates.

Klarheit soll jetzt eine Untersuchung bringen: Die Berner Regierung lässt die Struktur des Inselspitals für 100000 Franken von einem Experten durchleuchten.



Schreiben Sie uns

Wissen Sie von Spitälern oder Ärzten, die gegen den Willen des Patienten oder seiner Angehörigen entweder zu viel oder zu wenig behandelt haben? Schreiben Sie an:

Puls-Tipp, «Spitäler», Postfach 277, 8024 Zürich, E-Mail: redaktion@pulstipp.ch



Patientenverfügung - Gratis für Abonnenten

Der Puls-Tipp schenkt allen Abonnentinnen und Abonnenten die Patientenverfügung sowie eine nützliche Checkliste der Schweizerischen Patienten-Organisation im Wert von 7 Franken. So können Sie alles Nötige für den Fall einer schweren Krankheit oder des Todes selber bestimmen.

Schicken Sie ein an Sie adressiertes und frankiertes Couvert (doppelt so gross wie eine Postkarte) zusammen mit diesem Talon an folgende Adresse:

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Ihre Rechte als Patient

Kein Arzt darf über Ihren Körper entscheiden. Sie können jederzeit Nein sagen, den Arzt wechseln, das Spital verlassen. Ermächtigen Sie schriftlich eine Person, die Ihre Rechte wahrnimmt, falls Sie es nicht mehr können.

- Sie selber können immer den definitiven Entscheid selber fällen, ob und wie man Sie behandelt oder operiert. Sie können eine Therapie oder die Einnahme von Medikamenten ablehnen oder jederzeit abbrechen. Ein Spital können Sie auch vorzeitig verlassen. Der Arzt kann eine schriftliche Erklärung von Ihnen verlangen, dass Sie dies auf eigenes Risiko tun.

- Damit Sie entscheiden können, muss Sie der Arzt über Vorteile und Risiken einer Behandlung nach dem neusten Stand der Wissenschaft neutral aufklären.

- Eine von Ihnen gewünschte Behandlung darf der Arzt ablehnen. In diesem Fall können Sie zu einem andern Arzt gehen oder im Spital einen anderen verlangen.

- Lebenserhaltende Massnahmen dürfen Sie verweigern - selbst wenn Sie deshalb früher sterben sollten. In Ihrem eigenen Interesse bestätigen Sie dem Arzt eine solche Ablehnung schriftlich. Auch der Arzt ist dann abgesichert.

- Sie können (und sollten) schriftlich bestimmen, wer aus Ihrer Verwandtschaft oder Bekanntschaft für Sie entscheiden kann, falls Sie wegen Krankheit nicht mehr ansprechbar sind. In einer solchen Patientenverfügung müssen Sie Ärzte undSpitäler auch vom Arztgeheimnis entbinden.

- Notfall: Sieht sich der Arzt einem Notfall gegenüber, kann er ohne Einwilligung des Patienten oder eines von ihm Ermächtigten handeln.


Ihre Rechte als Angehörige

Mit Patientenverfügung

- Falls der Patient oder die Patientin Sie schriftlich ermächtigt hat, seine Rechte wahrzunehmen, können Sie alle Rechte des Patienten wahrnehmen, sobald dieser nicht mehr ansprechbar oder nicht mehr urteilsfähig ist.

- Eine Patientenverfügung kann Ärzte vom Arztgeheimnis Ihnen gegenüber entbinden, auch wenn der Patient noch entscheidungsfähig ist. So muss der Arzt auch Sie als Vertrauensperson voll informieren und Sie können die Krankengeschichte einsehen. Das erlaubt Ihnen, den Patienten zu beraten. Sie können jedoch nicht über die Behandlung des Patienten entscheiden.

Ohne Patientenverfügung

- Als Angehörige haben Sie ohne Vollmacht kein Recht, über Behandlungen zu entscheiden. Der Arzt muss Sie lediglich anhören.

- Der Arzt darf Sie über den Zustand des urteilsfähigen Kranken und über seine Behandlung nur informieren, wenn der Kranke ausdrücklich zustimmt. Die Schweigepflicht gilt nämlich auch gegenüber Angehörigen. In der Praxis geben Ärzte allerdings oft Auskunft, wenn der Patient nicht widerspricht.

- Ohne Patientenverfügung haben Ärzte einen grossen Ermessensspielraum, sobald ein Patient nicht mehr selber entscheiden kann.

Weitere Informationen zum Patientenrecht: K-Dossier «Die Rechte der Patienten», Kurt Pfändler, KI Konsumenteninfo AG, Fr. 28.- Beobachter-Ratgeber «Patientenrecht», Paul Ramer und Josef Rennhard, Beobachter-Buchverlag, Fr. 36.80 www.pulstipp.ch (Checkliste für den Todesfall)

01. September 2001


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