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Wer jetzt eine günstige Wohnung sucht, braucht viel Geduld und Nerven. Und er muss aufpassen, dass er nicht Opfer eines dubiosen Vermittlungsbüros wird. K-Spezial sagt, worauf man besonders achten muss.
Zwischen Juli und September 2001 waren in der Schweiz gerade noch 71 380 Mietwohnungen ausgeschrieben, halb so viele wie vor drei Jahren.
Besonders prekär ist die Situation in den Städten Genf und Zürich. Aber auch in Bern, Lausanne und Zug herrscht Wohnungsnot. Und selbst in Basel und Luzern, die mit Leerwohnungsziffern von 1,6 und 1,4 Prozent offiziell nicht im kritischen Bereich liegen, spielt der Wohnungsmarkt nicht mehr.
«Bei den meisten leeren Wohnungen handelt es sich um 1- und 2-Zimmer-Wohnungen aus den Sechzigerjahren, die heutige Komfortansprüche nicht mehr erfüllen», sagt Karl Strebel, Leiter der Immobilienverwaltung Intercity Zentralschweiz. «Vor allem mangelt es hier an 4- und 5-Zimmer-Wohnungen für Familien.» Wohnungen sind aber nicht nur ein knappes, sondern auch ein kostspieliges Gut geworden.
Laut einer neuen Studie der Immobilienberatungsfirma Wüest & Partner verteuerten sich die Wohnungen innerhalb des letzten Jahres um 4 Prozent. So kostet nun die Miete für eine 5-Zimmer-Wohnung in Zürich im Schnitt 2200 Franken (mehr zum Thema: Seite 12).
Geld überwiesen - und nie mehr was gehört
Diese Situation nützen einige Wohnungsvermittler oder Makler aus. Diese Erfahrung musste auch Karina Meier (Name geändert) machen. Sie wandte sich bei ihrer Wohnungssuche an die Spar Immobilien AG in Zürich. Diese verlangte für ihre Dienste im Voraus 50 Franken Einschreibegebühr. Meier bezahlte - die Firma aber liess in der Folge nichts mehr von sich hören.
Als Karina Meier nachfragte, wurde sie unfreundlich abgewimmelt. Ein Wohnungsangebot erhielt sie nie.
Niklaus Scherr, Geschäftsführer beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, schätzt: «Die Spar Immobilien AG hat auf diese Tour rund 2500 Leute abgezockt, ohne auch nur eine einzige Wohnung vermittelt zu haben.» Der Mieterverband hat deshalb im November 2000 die Firma bei der Zürcher Justizdirektion angezeigt.
Das Gesetz ist in diesem Falle klar: Wer im Kanton Zürich Wohnungen vermittelt, darf keine Einschreibegebühr à fonds perdu verlangen. Sie ist nur als Anzahlung an die Maklergebühr erlaubt. Wenn dabei innert sechs Monaten keine Vermittlung zu Stande kommt, muss das Geld zurückerstattet werden.
Zudem brauchen die Wohnungsvermittler eine Bewilligung der Justizdirektion. Die Höhe der Vermittlungs-Provision ist auf 75 Prozent einer Monatsmiete beschränkt.
Zürich ist einer der wenigen Kantone, die diese Praxis klar regeln. Anders ist es zum Beispiel in Bern, wo Gebühren in der Höhe von 80 Franken normal sind. Klar ist allerdings laut Obligationenrecht (OR): «Der Maklerlohn muss nur im Erfolgsfall bezahlt werden.» Wie hoch er sein darf, wird aber nicht gesagt.
Alte Praktiken unter neuem Firmennamen
Trotz strenger Gesetze gelingt es aber offenbar auch den Zürchern nicht, dubiosen Wohnungsvermittlern das Handwerk zu legen.
Die Spar Immobilien AG verschwand nach der Anzeige des Mieterverbands äusserst schnell von der Bildfläche. Ein paar Monate später tauchte eine neue Firma namens Immoanzeiger auf, die mit der gleichen Telefonnummer, denselben Tricks und den gleichen Drahtziehern operierte.
«Ihre in verschiedenen Zeitungen platzierten Inserate dürften grösstenteils erfunden sein», vermutet Niklaus Scherr. Mit Lock-Angeboten gaukelt man Wohnungssuchenden vor, man habe ein riesiges Angebot.
Im Mai 2001 erstattete der Mieterverband auch gegen den Immoanzeiger eine Anzeige. Diese Fima löste sich in der Folge ebenfalls in Luft auf, um kürzlich als Desider GmbH wieder zu erscheinen.
«Wie eng die Verbindungen zum Immoanzeiger und zur früheren Spar Immobilien AG sind, klären wir derzeit ab», meint Scherr zu diesem Katz-und-Maus-Spiel.
Niklaus Scherr kann angesichts dieser üblen Praktiken nur warnen.
Sein Tipp: «Hände weg von solch dubiosen Wohnungsvermittlern. In einem seriösen Büro bekommen Sie für die Einschreibegebühr sofort eine Quittung, die bei einer erfolgreichen Vermittlung als Anzahlung an die Provision abgerechnet und sonst rückerstattet wird.»
Teure 0900er-Nummern bringen vor allem Spesen
Ein weiterer Trick, Leuten Geld abzuknöpfen, funktioniert mittels teurer 0900er-Telefonnummern.
Christina Gut zum Beispiel erhielt nach der Anmeldung beim Immoanzeiger ein SMS aufs Handy: «Wir haben eine Wohnung für Sie. Bitte rufen Sie uns an.» Ihr Telefonat dauerte eine Ewigkeit. Sie musste Namen buchstabieren und belanglose Fragen beantworten. Pro Minute kostete sie das über Fr. 2.60. Eine Wohnung aber bekam Christina Gut nicht.
Ein anderer Trick ist genauso fies: Mit der 0900er-Nummer werden Mietwohnungen ab Tonband offeriert. Ob die Angebote erfunden sind oder aus Zeitungen übernommen wurden, lässt sich kaum herausfinden. Bis man sich durchgehört hat, sind einige Minuten verstrichen. Kostenpunkt: je nach Anbieter bis zu Fr. 4.23 pro Minute.
Wer also bei seiner Wohnungssuche auf eine 0900er-Nummer setzt, hat Ende Monat bestimmt eine gesalzene Telefonrechnung, aber noch keine Wohnung. Fazit auch in diesem Fall: Ausser Spesen nichts gewesen!
Pirmin Schilliger
Vermieterfallen umgehen? Kein Problem
Mancher Mieter, der endlich eine Wohnung gefunden hat, tappt bei der schriftlichen Anmeldung oder mit dem Mietvertrag in die Falle. Es sind immer wieder die gleichen Tricks.
- Falle 1, Nebenkosten: Um eine teure Wohnung besser vermieten zu können, setzen manche Vermieter und Verwaltungen die Akontobeträge unrealistisch tief an, um später hohe Nachforderungen zu stellen. Leider gibt es keine genauen gesetzlichen Vorschriften, die das ausschliessen. «Realistisch sind Nebenkosten, die 10 bis 15 Prozent der Nettomiete ausmachen», sagt Niklaus Scherr, Geschäftsführer beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich. Für eine 1500 Franken teure Dreizimmerwohnung betragen die monatlichen Nebenkosten also zwischen 150 und 200 Franken.
- Falle 2, Vorbehaltsregelung: Der Anfangsmietzins ist oft mit einem Mietzinsvorbehalt oder einer Mietzinsreserve verknüpft. Einen Mietzinsvorbehalt macht der Vermieter geltend, wenn er der Meinung ist, der vereinbarte Mietzins entspreche nicht demjenigen, den er verlangen dürfte, um zum Beispiel eine ausreichende Rendite zu erzielen. Mit diesem Vorbehalt sichert er sich das formelle Recht, eine höhere Miete zu verlangen. Würde der Vermieter den Zins - gestützt auf diesen Vorbehalt - nach Mietantritt erhöhen, kann der Aufschlag angefochten werden. Der Vermieter müsste dann beweisen, dass seine Rendite unter dem Erlaubten liegt. Vorbehalte müssen als Frankenbetrag oder als Prozentsatz des Mietzinses angegeben und klar begründet sein. Beispiele: «Mietzinsreserve 10 Prozent wegen ungenügender Rendite» oder «Vorbehalt 15 Franken wegen nicht ausgeschöpfter Teuerung seit 1. 10. 2000». Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie den Mietvertrag mit einer solchen Klausel unterzeichnen sollen, lassen Sie sich beim Mieterverband beraten.
- Falle 3, Datenschutz: Vermieter dürfen nach den Richtlinien der Eidg. Datenschutzkommission (www.edsb.ch) von Mietinteressenten nur Angaben verlangen, die sie für die Auswahl geeigneter Mieter nach objektiven Kriterien brauchen. Das sind etwa Angaben zu Einkommen oder Betreibungen. Unzulässig sind zum Beispiel Fragen zu Krankheiten oder zu einer Mitgliedschaft in einer Mieterschutzorganisation.
01. Januar 2002
