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Nach zähen Verhandlungen haben Migros, Coop und nun auch das Gastgewerbe den Mindestlohn auf 3000 Franken pro Monat erhöht. Doch für eine Familie mit zwei Kindern reicht das immer noch nirgends hin.
Tolle Löhne, garniert mit grosszügigen Spesen und Boni - davon können viele Angestellte in der Schweiz nur träumen. Jede achte erwerbstätige Person verdient weniger als 3000 Franken im Monat - und jede zwölfte kommt nicht einmal auf 2500 Franken. Diese Angaben beziehen sich immer auf eine Vollzeitstelle und einen Nettolohn.
Solche Hungerlöhne gibt es querbeet durch die Schweiz - in Pflegeheimen, auf Bauernhöfen, in Textilfirmen, Coiffeur-Salons oder Reinigungsunternehmen.
- Besonders prekär aber ist die Lohnstruktur im Gastgewerbe: Die Hälfte aller Angestellten bringt Ende Monat weniger als 3000 Franken brutto nach Hause, wie eine Erhebung des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) zeigt.
- Im Verkauf ist es nicht viel besser: Ein Drittel aller Angestellten bleibt unter der 3000-Franken-Limite.
Knapp: 1000 Franken für Wohnen, Ferien, Sparen
Mit so wenig Geld kommen insbesondere Familien nicht mehr aus. 4000 Franken benötigen Eltern mit zwei Kindern im Minimum, wenn sie den Monat ohne fremde Hilfe über die Runden bringen wollen. 3000 Franken sind es für Alleinerziehende mit einem Kind.
Diese Ansätze stammen von der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen und sind bereits äusserst knapp bemessen: Gerade 1000 Franken berechnen die Budgetberater in beiden Fällen für Wohnungsmiete, Ferien, Sparen, Weiterbildung und Auto.
Um dieser Armutsfalle zu entgehen, hat man in Ländern wie Holland und Frankreich auf Druck der Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt. Frankreich hat diesen bereits 1950 eingeführt.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist einen anderen Weg gegangen: Es sei schneller und effizienter, Mindestlöhne direkt mit den Arbeitgebern auszuhandeln, ist der Gewerkschaftsbund überzeugt. Dies soll via allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge geschehen. «Dieser Weg steht auch heute noch im Vordergrund», sagt Paul Rechsteiner, Präsident des Gewerkschaftsbundes
Im Zuge der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union jedoch sind gesetzliche Mindestlöhne wieder ein Thema. Wenn die Schweiz Teil des europäischen Arbeitsmarktes wird, besteht die Gefahr, dass die Lohn-Untergrenze durch billige ausländische Arbeitskräfte weiter sinkt. Dieses Lohndumping soll durch staatlich festgelegte Mindestlöhne verhindert werden, hat der Gewerkschaftsbund erfolgreich gefordert: Der Passus ist bereits im Vertrag über die Personenfreizügigkeit.
Arbeitgeber wollen keine gesetzlichen Mindestlöhne
Doch sowohl Arbeitgeberverbandspräsident Peter Hasler wie auch Volkswirtschaftsminister Pascal Couchepin halten nichts von gesetzlichen Mindestlöhnen. Hasler sieht durchaus Gründe, warum ein Patron keinen existenzsichernden Lohn bezahlen muss: «Wenn zum Beispiel Angestellte nicht voll arbeiten können oder die Leistung ungenügend ist.» Dann sei es, so Hasler weiter, «die Pflicht von Staat und Gesellschaft, Menschen mit ungenügendem Einkommen aus der Patsche zu helfen. Auffangnetz ist bei uns die Sozialhilfe.»
Mit anderen Worten: Wenn die Arbeitgeber zu wenig Lohn zahlen, muss die öffentliche Hand - sprich: der Steuerzahler - einspringen. Dieser hat in den letzten Jahren dafür tief in den Geldbeutel greifen müssen: Von 1990 bis 1997 haben sich die staatlichen Ausgaben für die Sozialhilfe mehr als verdoppelt.
Die Rechnung des Gewerkschaftsbundes, Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) festzulegen, ist bis anhin nicht aufgegangen. Nur die Hälfte der Erwerbstätigen arbeitet unter einem GAV. Und das bedeutet nicht automatisch auch Mindestlohnregelung: Ein Drittel der Verträge enthält keine entsprechende Bestimmung.
Gewerkschaft: Vereinzelt Erfolge im Detailhandel
Zudem ist die Situation mit über 800 Gesamtarbeitsverträgen sehr unübersichtlich. Für Arbeitnehmer ist es entsprechend schwierig, sich über branchenübliche Mindestansätze zu informieren, um mehr Lohn zu fordern.
Auch die gross angelegte Kampagne des Gewerkschaftsbundes «Kein Lohn unter 3000 Franken netto» zeigt, dass der Weg zu allgemein verbindlichen Mindestlöhnen steinig ist.
Den Gewerkschaften ist es wenigstens gelungen, vor allem in der Gastronomie und bei den Grossverteilern Bewegung in die Lohndiskussion zu bringen:
- Für die 225 000 Beschäftigten in der Gastronomie gilt ab 2002 ein Gesamtarbeitsvertrag mit mindestens 3000 Franken brutto - 500 Franken mehr als bisher. Aber in dieser Branche gibt es eine ganze Reihe von Ausnahme-Regelungen. Die einschneidendste: In Berggebieten beträgt der Brutto-Mindestlohn 2700 Franken. Netto macht das 2350 Franken.
- Migros und Coop halten seit Mitte des Jahres die 3000-Franken-Limite ein, und zwar in der ganzen Schweiz.
Dennoch: Verglichen mit dem Kampagnenziel - «im Jahr 2000 kein Lohn unter 3000 Franken netto» - ist das kein durchschlagender Erfolg: Ein Lohn von 3000 Franken ergibt netto lediglich 2610 Franken.
Dazu Paul Rechsteiner: «Wir kämpfen weiter und verhandeln mit der Migros bereits über einen Lohn von 3400 Franken brutto für das Jahr 2002.»
Sonst haben im Detailhandel die Gewerkschaften wenig zu sagen. Der Verband Schweizer Kaufhäuser verbietet es seinen Mitgliedern sogar, mit Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge auszuhandeln.
Es braucht Druck vom Verkaufspersonal
Die Folge: Eine Firma handelt jeden einzelnen Lohn mit dem Angestellten individuell und ohne jegliche Transparenz aus. «Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz ist dabei riesengross», erklärt Walter Affolter, Regionalsekretär der Gewerkschaft VHTL. Die wenigsten Verkäuferinnen und Verkäufer sind denn auch gewerkschaftlich organisiert. «Ohne Druck vom Verkaufspersonal aber sind uns die Hände gebunden», sagt Affolter.
Der Tipp von Gewerkschaftsbundspräsident Paul Rechsteiner liegt deshalb auf der Hand: In eine Gewerkschaft eintreten und kollektiv den Lohn verhandeln lassen.
Doch bis es so weit ist: Wie soll man heute mit einem Mindestlohn von 3000 Franken brutto beziehungsweise einem Nettoverdienst von 2610 Franken zurechtkommen?
John F. Leuenberger, Personal-Verantwortlicher bei der Migros, betont, diese Limite sei der «Mindest-Startlohn» für einen ungelernten 20-jährigen Arbeitnehmer. «Und in diesem Alter hat man kaum schon Familie.» Wäre der Angestellte 10 Jahre älter, gäbe es laut Leuenberger mindestens 3130 Franken netto. Für eine Familie reicht auch dies nicht. Dazu Leuenberger kurz und bündig: «Der Arbeitgeber ist nicht verantwortlich für die Privatsituation, die sich der Arbeitnehmer einrichtet.»
Pia Seiler
Mindestlöhne im Ausland
In einigen europäischen Ländern ist der Mindestlohn gesetzlich verankert.
In der Schweiz überlässt der Bund die Festlegung von Mindestlöhnen den Sozialpartnern. Nicht so in Belgien, Frankreich, Griechenland, Holland, Luxemburg, Portugal und Spanien: In diesen Ländern gibt es gesetzlich festgelegte Mindestlöhne. Am weitreichendsten sind aber die Bestimmungen in Frankreich. Der gesetzliche Mindestlohn ist dort für sämtliche Arbeitsverhältnisse verbindlich und einklagbar. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar: Der fehlbare Arbeitgeber zahlt beim ersten Mal ca. 2320 Franken Busse - im Wiederholungsfall das Doppelte.
Der Mindestlohn wird jedes Jahr mittels Verbraucherindex neu angepasst. Zudem hat auch der Staat die Kompetenz, die Mindestlöhne anzuheben - letztmals geschehen 1973 unter François Mitterand. Für 2001 beträgt der Mindestlohn rund 1709 Franken. Er gilt für 39 Arbeitsstunden pro Woche. Überstunden werden zusätzlich vergütet. 11 Prozent aller Beschäftigten haben ein Salär, das dem Mindestlohn entspricht.
01. September 2001
